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Zuhälterei: Arbeitsagentur ist aufgeflogen

Würdest du den Job annehemen?

  • Nein, wann kann ich anfangen?

    Stimmen: 10 58,8%
  • Niemals

    Stimmen: 7 41,2%

  • Umfrageteilnehmer
    17

Katana

TEK-BiR
[h=2]Vay Pesevenkler vayyy :majaa:


Arbeitsagentur wollte 19-Jährige an Bordell vermitteln

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Zuerst freute sich die junge Frau, endlich hatte die Arbeitsagentur in Augsburg ein Jobangebot für sie. Dann erschrak sie, ihre Mutter schrie vor Entsetzen auf: Die 19-Jährige sollte als Servicekraft in einem großen Bordell anfangen. Die staatlichen Vermittler sprechen von einem "Versehen".

Wer auf die Website vom Augsburger Colosseum geht, wird mit deutlichen Worten begrüßt: "Welcome to Colosseum FKK-Club", "Sex & Relax auf über 2500 qm", "Girls mit mega Service and more", heißt es dort. Ein großes Bordell mit Whirlpool - und einer Bar, falls die Gäste durstig werden.


An genau diese Theke wollte nun die Augsburger Arbeitsagentur eine arbeitsuchende 19-Jährige stellen. Wie die "Augsburger Allgemeine" berichtet, erhielt die junge Frau am Samstag einen Brief ihrer Arbeitsagentur mit dem Stellenangebot als Servicekraft im Colosseum. Voraussetzung sei ein "ansprechendes Auftreten", heißt es demnach in dem Brief, der der Zeitung vorliegt. 42 Stunden, vor allem nachts und am Wochenende, hätte sie in dem Etablissement Drinks ausschenken sollen. "Ich war total entsetzt. Meine Mutter hat sogar geschrien, als sie den Brief gesehen hat", zitiert das Blatt die junge Frau. Seit November sucht die gelernte Hauswirtschafterin einen Job - als Hauswirtschafterin und "nicht an einer Theke in einem Bordell", wie sie selbst sagt.
Geschäftsführer der Arbeitsagentur: "Es tut mir leid"
Die Arbeitsagentur bedauert inzwischen das wenig moralische Angebot: Der Brief sei ein Versehen gewesen, sagte Geschäftsführer Roland Fürst gegenüber der "Augsburger Allgemeinen". Bei einer Stelle im Rotlichtmilieu hätte die Frau eigentlich vor dem Schreiben gefragt werden müssen, ob sie überhaupt Interesse hat. "Es tut mir leid. Hier ist uns ein Fehler unterlaufen. Die zuständige Vermittlerin hat das Gespräch nicht geführt und den Brief am Freitag verschickt."
Der Vorfall sei unangenehm, sagte Fürst. "Es entsteht der Eindruck, dass wir hier ungefiltert Vermittlungsvorschläge raushauen." Die Agentur werde künftig noch genauer hinschauen, ob eine Stelle zum Bewerber passe. "Gerade bei einer Stelle im Rotlichtmilieu muss es passen." Eine Stelle als Prostituierte würde man aber grundsätzlich nicht vermitteln.
Dabei wäre das durchaus denkbar: Mit Einführung der Hartz-Gesetze 2004 ist es generell möglich geworden, dass Arbeitsagenturen Erwerbslose ins horizontale Gewerbe vermitteln. Zwei Jahre zuvor war der Job der Prostituierten legalisiert worden, um eine rechtliche Absicherung der Sexarbeiterinnen zu gewährleisten. Seither haben sie etwa die gleichen Rechte bei Renten- und Krankenversicherung wie andere Arbeitnehmer auch.
Wer eine Stelle als Prostituierte ablehnt, darf nicht bestraft werden


Damit stand einer Vermittlung von Arbeitslosen ins Rotlicht juristisch nichts mehr im Wege. Der Gesetzgeber hatte bei der Frage der Zumutbarkeit von Jobs keine Schamgrenzen definiert. Ein zentrales Ziel der Gesetzgebung war es, den Druck auf Arbeitslose erhöhen, damit sie jede beliebige Beschäftigung aufnehmen. Allerdings war die Rechtslage immer umstritten, wenn eine staatliche Einrichtung Frauen in einer finanziellen Notlage zur Prostitution drängt. Bereits 2004 erlegten sich die Arbeitsagenturen eine Selbstverpflichtung auf. Sie lief in der Praxis darauf hinaus, dass Frauen, die ein Stellenangebot als Prostituierte ablehnen, nicht mit dem Entzug von Unterstützungsgeldern bestraft werden. Trotzdem wurden immer wieder Fälle publik, wo sich Frauen unter Druck gesetzt fühlten.
2009 schaffte das Bundessozialgericht in einem Fall Klarheit, wo ein Bordellbetreiber zweier Etablissements in Speyer und Karlsruhe von einer Arbeitsagentur verlangt hatte, zwölf Stellen für Prostituierte aus Deutschland und der Europäischen Union auszuschreiben. Die Agentur weigerte sich, der Bordellbetreiber klagte. Das Gericht hielt ihm entgegen: "Ein aktives Fördern der Prostitution durch Träger öffentlicher Gewalt lässt sich nicht mit der Wertordnung des Grundgesetzes vereinbaren."
 
Welche Schlampe hat hier :"Nein, wann kann ich anfangen?" gestimmt?
 
Macht euch doch nichts ins Höschen. Sie hätte lediglich Getränke servieren müssen, ob die Leute danach ficken gehen oder nicht, ist ja auch Latte. Was soll da daran bitte schlimm sein?
 
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