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Zwangskastration mit Todesfolge. Wie handhaben?

  • Ersteller Ersteller Gelöschtes Mitglied 8317
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G

Gelöschtes Mitglied 8317

Guest
Hier ging es mal um das Thema das Sexualstraftäter und Kinderschänder in irgendeinem Land (weiss nicht mehr welches) zwangskastriert werden sollten.

Daraufhin habe ich erzählt das es in Deutschland schon mal einen Fall gab wo ein Kinderschänder bei einer Kastration "zufällig" nicht überlebt hat.


Wie seht ihr das? Was würde passieren wenn sich "zufällige" Todesfälle bei Kastrationen häufen würden? Welches Urteil würde ein Richter wohl sprechen wenn der zuständige Arzt angeklagt werden würde?
 
diesen kinderschändern sollte man meiner meinung nach den penis scheibenweise abschneiden.. sie sind der abfall der menschheit und sollten auch dementsprechend behandelt werden!
 
@ Cobra
Daraufhin habe ich erzählt das es in Deutschland schon mal einen Fall gab wo ein Kinderschänder bei einer Kastration "zufällig" nicht überlebt hat.
Das war Jürgen Bartsch.

Da er weiter von Schuldgefühlen und Mordfantasien begleitet wurde, schlugen Ärzte weitere Psychotherapien und eine Gehirnoperation vor. Um dem lebenslangen Aufenthalt in der Psychiatrie zu entgehen, beantragte Bartsch seine Kastration. Er wurde im Landeskrankenhaus Eickelborn operiert. Die Narkose erfolgte, wie 1976 an kleinen Krankenhäusern oftmals noch üblich, ohne Anästhesist unter der Verantwortung des Operateurs. Dabei wurde das Narkosemittel Halothan durch Verwendung eines dafür nicht geeigneten Methoxyfluran-Verdampfers zehnfach überdosiert, wodurch es zu einem tödlichen Kreislaufzusammenbruch Bartschs kam.
Aus Wikipedia

Damals gab's natürlich eine Untersuchung, aber m.W. ist den Ärzten tatsächlich nichts passiert.
 
@ Cobra
Das war Jürgen Bartsch.



Damals gab's natürlich eine Untersuchung, aber m.W. ist den Ärzten tatsächlich nichts passiert.

Ich weiss! Die Geschichte war ja auch in aller Öffentlichkeit, sogar noch Jahre später! Zudem hat Bartsch gleich bei uns in der Nähe gewohnt.

Was die Ärzte angeht so schrieb ich ja das es nicht einfach ist einen Fehler nachzuweisen, aber ich denke das zu der Zeit niemand Interesse hatte da was nachzuweisen und das man im Prinzip, wenn es auch nur wenige zugegeben hätten, froh war das es so gekommen ist.
 
Für Österreich:

Wenn es eine Heilbehandlung ist, ist kein Tatbestand erfüllt oder es gibt einen Rechtfertigungsgrund. Arzt wäre straflos. Eine Kastration hat aber bestimmt nichts mit Heilung, Linderung von Leiden ... zu tun, also keine HB. Erfüllter TB Körperverletzung mit Todesfolge §§ 83/1, 86 StGB.
 
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