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PKW Maut zum 01. Januar 2016 durch Bundestag abgesegnet

G

Gelöschtes Mitglied 8317

Guest
Der Bundestag sagt wie erwartet JA zur Pkw-Maut ab 1. Januar 2016.

Um 12.05 Uhr stand die Zustimmung zum Gesetzesentwurf. Das Ergebnis: 433 Ja-Stimmen, 128 Nein-Stimmen und sechs Enthaltungen. Insgesamt stimmten 567 Parlamentarier ab.


1. Was kosten die Vignetten?

Der Preis für die Jahresvignette richtet sich nach Größe und Schadstoffwerten des Autos. Sie soll im Schnitt 74 Euro kosten, höchstens 130 Euro. Der Verkehrsminister verspricht inländischen Haltern, die Kosten auf den Cent genau per Kfz-Steuer-Nachlass zu erstatten.

Ausländer, zum Beispiel Touristen, können zwischen zwei verschiedenen Kurzzeit-Vignetten wählen. Auch sie sollen – nach einer Last-minute-Korrektur des ursprünglichen Gesetzentwurfs – nach Hubraum und Umweltverträglichkeit gestaffelt werden.
Die Zehn-Tages-Vignette soll fünf, zehn oder 15 Euro kosten. Bei der geplanten Zweimonats-Vignette sind 16, 22 oder 30 Euro pro Auto fällig.

2. Wer wird von der Maut-Pflicht ausgenommen?

Die Liste ist recht lang: Autos von Diplomaten, Bundeswehr, Zoll, Feuerwehr und Polizei, Krankenwagen und z. B. „Kraftfahrzeuge, die für gemeinnützige oder mildtätige Organisationen zugelassen sind und überwiegend für humanitäre Hilfsgütertransporte ins Ausland verwendet werden“.
Auch Motorräder fallen nicht unter die Mautpflicht.

3. Gilt die Maut-Pflicht nur auf Autobahnen?

Nein. Auch die Nutzung von 40 000 Kilometern Bundesstraßen ist künftig für inländische Halter mautpflichtig, zusätzlich zu den 13 000 Kilometern Autobahnen in Deutschland.
Für im Ausland gemeldete Autos gilt die Maut-Pflicht nur auf Autobahnen.

4. Gibt es Aufkleber wie in Österreich?

Die Infrastrukturabgabe (ursprüngliche Bezeichnung: „Ausländer-Maut“) wird ausschließlich als „elektronische Vignette“ (E-Vignette) erhoben.
Für in Deutschland gemeldete Pkw wird die erstattungsfähige Jahresgebühr vom Konto abgebucht – durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Halter von im Ausland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen können die E-Vignette im Internet oder an „Einbuchungsstellen“ kaufen, z. B. an Tankstellen.

Für die Fahrtberechtigung wird das amtliche Kraftfahrzeugkennzeichen gespeichert und im System freigeschaltet.





5. Wie soll die Rückerstattung funktionieren?

Angeblich automatisch: Das Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt den zuständigen Bundesfinanzbehörden die Daten, um die Maut mit der Kraftfahrzeugsteuer zu verrechnen.

6. Kommt jetzt die Maut-Polizei?

Ohne Überwachung und Androhung von Bußgeld hätte die Maut-Pflicht keinen Sinn. Im Gesetzentwurf heißt es dazu: „Das Bundesamt für Güterverkehr überwacht stichprobenartig die Einhaltung der Abgabenpflicht nach diesem Gesetz. Das Bundesamt für Güterverkehr kann sich dabei der Mitwirkung eines privaten Dritten bedienen.“

Die Kontrolleure werden hierfür ermächtigt, Autos anzuhalten. Bei Verstößen können sie die Abgabe (plus saftiges Bußgeld) an Ort und Stelle kassieren.

7. Wie viel Geld bringt die Pkw-Maut dem Staat?

Das ist sehr umstritten. Verkehrsminister Dobrindt rechnet aktuell mit Gesamteinnahmen von 513,6 Millionen Euro – nach Abzug aller Systemkosten.
Die Opposition rechnet mit Einnahmen von höchstens 140 Millionen Euro. Auch der Autofahrerklub ADAC ist skeptisch: Mit relevanten Mehreinnahmen für die Straße sei nicht zu rechnen.
 
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