Die wichtigsten Quellen, die von der hanafitischen Rechtsschule anerkannt werden, sind (in absteigender Reihenfolge):
Koran,
Sunna,
Idschma,
Qiyas und der
Ra'y (Istihsan)
Dabei standen sich Qiyas und Istihsan in der Frühform der Hanafiyya als zwei gegensätzliche Lösungen gegenüber, von denen der
Mudschtahid diejenige auswählt, die ihm aufgrund seines Wissens und seiner Erfahrung als besser erscheint:
Qiyas ist hierbei der Analogieschluss, der die Lösung für ein Rechtsproblem aus der Behandlung vergleichbarer Probleme in Koran, Sunna oder Idschma herleitet.
Istihsan (wörtlich: etwas für gut erachten) ist hingegen die Ablehnung eines neuen Qiyas. Falls der Mudschtahid bei der Erarbeitung eines möglichen Qiyas feststellt, dass dieser im Endergebnis nicht dem Sinn der
Sharia entspricht oder dass der mögliche Qiyas keine Verbesserung der Rechts bedeutet, so ersetzt er den möglichen Qiyas durch einen freien Ra'y.
Die starke Betonung von Qiyas und Istihsan in den frühen Jahren der Hanafiten war deshalb so wichtig,
weil in der Zeit Abu Hanifas zu viele schwache und gefälschte Hadithe in Umlauf waren,
und keine wirkliche Systematik zur Bestimmung der richtigen (sahih) unter ihnen vorhanden war.
Dies führte dazu, dass die Rechtsschule zu Lebzeiten Abu Hanifas mehr Quellen bemüht hat als nach seinem Tod. Nach seinem Tod hatten Abu Hanifas Hauptschüler, die Gelehrten
Abu Yusuf und
Muhammad asch-Schaybani (die zwei Imame) maßgeblichen Einfluss auf die weitere Entwicklung der Rechtsschule. Ein weiterer einflussreicher Schüler Abu Hanifas war
Zufar ibn Al-Hudhayl.
Anders als Abu Hanifa gingen Abu Yusuf und Muhammad asch-Schaybani stärker auf die Hadith-Grundlage ein. Dies wurde dadurch ermöglicht, dass es mittlerweile einen Katalog als „echt“ (sahih) anerkannter Hadiths gab. Auf dieser Grundlage überarbeiteten und ersetzten sie viele Entscheidungen Abu Hanifas. Die heutige hanafitische Rechtsschule folgt daher in vielen Fragen der Meinung Abu Yusuf und asch-Schaybani und nicht der ursprünglichen Meinung Abu Hanifas.
So wird heute der Istihsan nicht mehr in der Form, wie Abu Hanifa ihn verwendete, eingesetzt. Auch wird der
Ra'y (die freie Meinungsäußerung des
Mudschtahid, die nicht von direkten Belegen aus Rechtsquellen abhängig ist) heutzutage sehr selten angewandt.