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Ferdydurke
Guest
Hier ist aber ein gewaltiger Unterschied, Bilder können unwiederbringlich verloren sein, einen Koran kann man sich, wie ich hier gelernt habe, jederzeit kostenlos von der Moschee holen.
Ein verbranntes Bilderalbum, möge man noch so sehr an Erinnerungen hängen, berechtigt ebenfalls nicht zum töten.
Den Koran gibts aber wie Sand am Meer und wird massenhaft gedruckt. Die Schwarzweiß-Bildersammlung einer Ahnengalerie, wenn nicht digitalisiert, ist für immer verloren. Der Vergleich hinkt m.M.n.
Es geht doch nicht darum, ob ein unwiederbringlicher Verlust entsteht, sondern um die bewußte oder in Kauf genommene Demütigung und Beleidigung...
Und natürlich ist eine Demütigung für nicht betroffene nicht nachvolziehbar, für den Betroffenen wurde jedoch etwas existentielles berührt- es geht nicht darum, welchen Wert ein Exemplar des Korans für euch hat, es geht darum, welchen Wert er für die Menschen dort hat.
und wenn das Entweihen heiliger Gegenstände nicht so eine wirkungsvolle Demütigung wäre, würde es nicht zum Standardrepertoire der Kriege gehören.
