Abu Huraira berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Eine Frau, deren Wiederverheiratung bevorsteht, darf nicht verheiratet werden, bis sie dies selbst zulaesst. Dagegen darf eine Jungfrau erst verheiratet werden, wenn sie zuvor nach ihrer Einwilligung gefragt wurde." Einige Leute fragten; "O Gesandter Allahs, wie sieht denn ihre Einwilligung aus?" Der Prophet sagte: "Indem sie schweigt." [Sahih Muslim Nr. 2543 (im arabischen)]
Ein weiterer wichtiger Fakt ist, dass der Islam die Zwangsheirat ausdrücklich verbietet. Der Beweis ist ein Hadith, überliefert von Ahmad, Nasa'i und Ibn Madscha: « Eine Frau namens Khansa bint Khidam kam zum Propheten (Allaahs Segen und Frieden auf ihm) und beklagte sich, dass sie gezwungen worden sei, einen Mann zu heiraten. Der Prophet (Allaahs Segen und Friede auf ihm) gab ihr darauf die Wahl die Ehe sofort aufzulösen oder bei diesem Mann zu bleiben. Sie sagte, dass sie die Wahl ihres Vaters akzeptiere. Es sei nur ihre Absicht gewesen die Frauen wissen zu lassen, dass die Väter nicht das Recht haben, sie zur Eheschliessung zu zwingen.
Aischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: Ich fragte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, ob die Jungfrauen, die ihre Familie verheiraten wollen, dies selbst zulassen darf, oder nicht. Der Gesandte Allahs sagte zu ihr: (Ja! Sie muss es selbst zulassen.) `A´ischa sagte: (Ich sagte ihm dann, dass die Jungfrau doch schamhaft ist.) Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte dann: (Das ist ihre Einwilligung, dass sie schweigt!) [Sahih Muslim Nr. 2544 (im arabischen)]