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Kandgericht Köln stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

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Bericht aus der FTD:

Körperverletzung: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe | FTD.de


Wer Jungen aus religiösen Gründen beschneidet, macht sich wegen Körperverletzung strafbar. Dies hat das Landgericht Köln in einem wegweisenden Urteil entschieden, das der FTD vorliegt. Weder das Elternrecht noch die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit können diesen Eingriff rechtfertigen, stellte das Gericht in seiner Urteilsbegründung klar.

Sehe an der Argumentation nichts falsches ...
 
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