Karoliner
Schnattergans
Also klar pro Völkermord, es war eine freie Willensentscheidung, er hat nicht unter äußeren Zwängen sich zu der Entscheidung genötigt gesehen. Sein momentanes Hauptziel, nämlich die Stadt Srebrenica "dem serbischen Volk zu schenken" (in ethnisch gesäubertem Zustand), hatte er zu diesem Zeitpunkt bereits erreicht. Ob er Srebenica überraschend eingenommen hat oder nicht ist doch völlig unrelevant. Er hätte sie ja auch einfach in Busse der UN setzen können.
Die Absicht in der plötzlich neuen Lage ist doch offensichtlich, wenn man jetzt in Srebrenica ein Massaker veranstaltet erhöht man den Druck auf Bihac und andere Enklaven zur Übergabe gegen freien Abzug. Wenn man keine Skrupel hat und darauf scheisst das man ein paar Jahre lang der Paria in der Weltgemeinschaft ist, dann ist das eine Entscheidung, die zielführend ist. Ja ich unterstelle Mladic rationales Handeln, kein "Rache"-Zeug. Mladic dürfte sich auch bewußt gewesen sein, dass die Kroaten mittlerweile eine Schlagkraft aufgebaut haben um die Krajina zu erobern. Er muss dann zwangsläufig zu Erkenntnis gekommen sein, dass sich das Zeitfenster für eine Eroberung u.a. Bihac langsam schließt. Ergo ihm rennt die Zeit davon und er muß den Druck erhöhen.
Die Absicht in der plötzlich neuen Lage ist doch offensichtlich, wenn man jetzt in Srebrenica ein Massaker veranstaltet erhöht man den Druck auf Bihac und andere Enklaven zur Übergabe gegen freien Abzug. Wenn man keine Skrupel hat und darauf scheisst das man ein paar Jahre lang der Paria in der Weltgemeinschaft ist, dann ist das eine Entscheidung, die zielführend ist. Ja ich unterstelle Mladic rationales Handeln, kein "Rache"-Zeug. Mladic dürfte sich auch bewußt gewesen sein, dass die Kroaten mittlerweile eine Schlagkraft aufgebaut haben um die Krajina zu erobern. Er muss dann zwangsläufig zu Erkenntnis gekommen sein, dass sich das Zeitfenster für eine Eroberung u.a. Bihac langsam schließt. Ergo ihm rennt die Zeit davon und er muß den Druck erhöhen.
Deiner Argumentation zufolge könnte man Mladic lediglich durch einen Verbotsirrtum rechtfertigen, der jedoch vermeidbar gewesen ist, so dass evtl eine Milderung für den Täter in Betracht kommt, die Tat als solche bleibt jedoch bestehen und das mindert nicht das Unrecht.