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Keine Ahnung was du an wen gerichtet hast, aber deswegen gleich mit rassistischen Ausdrücken um dich zu werfen wirft kein besonderes Licht auf dich...
Kriminelles A....loch oder sonst was hätte doch auch gereicht, warum muss man gleich strafrechtlich relevante Begriffe wie Neger benutzen?

Neger ist strafrechtlich relevant? Wie kommst du darauf?
 
Git diverse Urteile diesbezüglich, sowohl in D als auch in A
 
Hat ein Gericht so beschlossen.....das letzte was ich noch im Kopf habe ist eine Strafe von 40 Tagessätzen weil ein Mann als Neger beschimpft wurde. Müsste so um 2007 rum gewesen sein

Git diverse Urteile diesbezüglich, sowohl in D als auch in A

Yep! Das ist so. Und zwar wurde das Wort als beleidigend eingestuft. Das Wort selbst ist nirgends in einem Gesetz erfasst.W

Was mich nun aber interessieren würde: hier sind ja sogar persönliche Beleidigungen erlaubt. Also müssten ja Beleidigungen von Drittpesonen, welche nicht einmal klar benannt werden können, erst Recht erlaubt sein, oder nicht? Wie wissen wir nun, wo die Grenze ist?

Ich glaube, die Sache mit dem strafrechtlich Relevant, kannste knicken. Wenn du die Verwendung des Begriffs Neger verwarnst, weil sie im Sinne einer Beleidigung strafrechtlichen Charakter hat, dann musst du jeden 4. Beitrag in diesem Forum verwarnen. Ob dann die eine hälfte aller Drogendealer als Balkaner, die andere als Neger bezeichnet wird, ist natürlich eine andere Sache.
 
Yep! Das ist so. Und zwar wurde das Wort als beleidigend eingestuft. Das Wort selbst ist nirgends in einem Gesetz erfasst.W

Was mich nun aber interessieren würde: hier sind ja sogar persönliche Beleidigungen erlaubt. Also müssten ja Beleidigungen von Drittpesonen, welche nicht einmal klar benannt werden können, erst Recht erlaubt sein, oder nicht? Wie wissen wir nun, wo die Grenze ist?

Ich glaube, die Sache mit dem strafrechtlich Relevant, kannste knicken. Wenn du die Verwendung des Begriffs Neger verwarnst, weil sie im Sinne einer Beleidigung strafrechtlichen Charakter hat, dann musst du jeden 4. Beitrag in diesem Forum verwarnen. Ob dann die eine hälfte aller Drogendealer als Balkaner, die andere als Neger bezeichnet wird, ist natürlich eine andere Sache.

Der kleine aber feine Unterschied ist das niemand rumrennen wird und nach persönlichen Beleidigungen a la A....loch & Co. suchen wird.....Bei dem Begriff Neger ist das wiederum anders....wäre nicht der erste Fall wo Abmahn Anwälte gerade solch rassistischen Dreck gesucht haben um den Forenbetreiber abzumahnen und Kohle zu kassieren.

Oder wenn du es dir einfach machen willst, ich will das Wort hier einfach nicht lesen, das muss reichen :cool:
 
Das OLG Köln begründete eines seiner Urteile für die Benutzung des Wortes Neger u.a. damit:
"OLG Köln: die Bezeichnung einer Person als „Neger“ nach inzwischen gefestigtem allgemeinen Sprachverständnis eindeutig diskriminierend ist und den Betroffenen in seiner Menschenwürde verletzt"
 
Das OLG Köln begründete eines seiner Urteile für die Benutzung des Wortes Neger u.a. damit:
"OLG Köln: die Bezeichnung einer Person als „Neger“ nach inzwischen gefestigtem allgemeinen Sprachverständnis eindeutig diskriminierend ist und den Betroffenen in seiner Menschenwürde verletzt"

Die meisten Beleidigungen stellen eine Verletzung der Menschenwürde dar. Der einzige Unterschied zwischen der Betitelung eines Dunkelhätigen als Neger und der Benennung eines Forumsmitglieds als A....loch ist der, dass ersteres ein Offizialdelikt darstellt, während das Zweite ein Antragsdelikt ist.

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Der kleine aber feine Unterschied ist das niemand rumrennen wird und nach persönlichen Beleidigungen a la A....loch & Co. suchen wird.....Bei dem Begriff Neger ist das wiederum anders....wäre nicht der erste Fall wo Abmahn Anwälte gerade solch rassistischen Dreck gesucht haben um den Forenbetreiber abzumahnen und Kohle zu kassieren.

Oder wenn du es dir einfach machen willst, ich will das Wort hier einfach nicht lesen, das muss reichen :cool:

Wie wissen wir vorher, welche Wörter du nicht lesen möchtest? Das ist, wie wir an diesem Beispiel sehen, nicht so klar definiert. Das stellt ja eine Gratwanderung dar.
 
Seit ich denken kann verwarnen wir bestimmte unangemessene Wörter, Neger gehört dazu. Hier wird nicht auf den beleidigenden Charakter abgestellt, sondern die Tatsache, dass dieses Wort im deutschsprachigen Raum negativ behaftet und diskriminierend ist.
 
Die meisten Beleidigungen stellen eine Verletzung der Menschenwürde dar. Der einzige Unterschied zwischen der Betitelung eines Dunkelhätigen als Neger und der Benennung eines Forumsmitglieds als A....loch ist der, dass ersteres ein Offizialdelikt darstellt, während das Zweite ein Antragsdelikt ist.

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Wie wissen wir vorher, welche Wörter du nicht lesen möchtest? Das ist, wie wir an diesem Beispiel sehen, nicht so klar definiert. Das stellt ja eine Gratwanderung dar.

Ist dir langweilig? :cool:
Da du dir so gut wie nie ´ne VW einfängst, wirst du schon wissen was du zu schreiben hast und was nicht...ist bei dem Rest nicht anders....

Falls nicht: Alles wofür ein Abmahnanwalt dem Forenbetreiber ne Abmahnung schicken könnte, behält man besser für sich.

Denke das Neger als rassistisch abwertender Begriff für Menschen dunkler Hautfarbe steht ist jedem geläufig und auch keiner weiteren Diskussion wert.

Mal Threadbezogen, über welche Regel wollten wir jetzt diskutieren?
 
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