In einigen Ländern wie Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Portugal, Türkei oder Brasilien wird Inzest nicht strafrechtlich verfolgt. In Deutschland hingegen ist das Inzest-Verbot in Paragraf 173 des Strafgesetzbuchs festgeschrieben. Demnach werden leibliche Verwandte und leibliche Geschwister bestraft, "die miteinander den Beischlaf vollziehen". Wer mit einem leiblichen Abkömmling, also dem eigenen Kind schläft, kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. Hier spricht man auch von sexuellem Missbrauch.