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Kosovo und der Ezan

Richtige Entscheidung, freut mich. Umso mehr noch, dass sie von der Nichtsnutz-Partei PDK kommt.

Verstehe nicht, wie manche dieses Gesetz als Verbot des Islams im Kosovo interpretieren :rolleyes:
Lediglich die Lautstärke der Lautsprecher soll beschränkt werden. In heutiger Zeit, wo der Hoxha mit Playback singt und die Musik aus christlichen Blaupunkt Lautsprechern kommt, sollte es nichts geben, worüber man Trauern sollte. Würde es nicht mehr Moscheen als Schulen und Krankenhäuser geben, würde das Gesetz sinnlos sein, ist aber nicht.
Babys, Kinder, Schwangere, Ältere und Sterbenskranke möchten zum Schlaf kommen und nicht gefühlt alle zwei Stunden geweckt werden!

In Ferizaj haben diesen Sommer die Bürger der Stadt selber demonstriert, gegen das überlaute Gesang der Moscheen in der Stadt.

In Stuttgart ist es so, dass nicht jede Kirche ihre Glocken läuten kann, sondern die Kirchen sprechen sich ab: Um 9 Uhr die Kirche A, um 12 die Kirche B und abends die Kirche C. Völlig richtig, denn hier gibt es Arbeiter, die auch schlafen wollen.
 
Wieso verbieten die westlichen Länder dann das Kirchengeläut auch nicht? Wenn sie so modern sind?

Ich würde sie morgen verbieten.
Glockenläuten kann als Lärm empfunden werden und wird so zum Streitgegenstand und Anlass kontroverser Diskussionen. Zudem ist in Deutschland das Glockengeläut ein immer wiederkehrender Standardfall in der juristischen Ausbildung, nämlich zur Rechtswegproblematik und zur Verbindlichkeit der normkonkretisierenden Verwaltungsvorschrift Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm.


Während bei liturgischem Glockengeläut der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist, ist bei „Profangeläut“ der Weg in die Zivilgerichtsbarkeit eröffnet. Die Unterscheidung ist wichtig für die Beweisführung, nur im Verwaltungsrechtsweg gilt der Untersuchungsgrundsatz. Im Problemkreis der Verbindlichkeit der TA Lärm besteht die Besonderheit, dass liturgisches Glockengeläut die Richtwerte der TA Lärm modifiziert. Mit anderen Worten: Die ansonsten strengen Richtwerte der TA Lärm gelten in Bezug auf liturgisches Glockengeläut nicht, weil die Kirche bestimmte verfassungsrechtliche Privilegien hat.
Glockengeläut
 
Wieso verbieten die westlichen Länder dann das Kirchengeläut auch nicht? Wenn sie so modern sind?


  • Allgemeine Wohngebiete nachts: 40 dB(A) 60 dB(A), tags: 55 dB(A) 85 dB(A)
  • Kern-, Dorf- und Mischgebiete nachts: 45 dB(A) 65 dB(A), tags: 60 dB(A) 90 dB(A)
  • Kurgebiete, Krankenhäuser nachts: 35 dB(A) 55 dB(A), tags: 45 dB(A) 75 dB(A)
  • Reine Wohngebiete nachts: 35 dB(A) 55 dB(A), tags: 50 dB(A) 80 dB(A)

Wenn man keine Ahnung hat... den Rest kennst du ja
 
Ich würde sie morgen verbieten.

Glockengeläut
Ich auch. Braucht sie eh niemand mehr. Die Christen sind schon lange in der Minderheit im Westen. Atheisten und Agnostiker sind überall die Mehrheit. :coffeee:

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  • Allgemeine Wohngebiete nachts: 40 dB(A) 60 dB(A), tags: 55 dB(A) 85 dB(A)
  • Kern-, Dorf- und Mischgebiete nachts: 45 dB(A) 65 dB(A), tags: 60 dB(A) 90 dB(A)
  • Kurgebiete, Krankenhäuser nachts: 35 dB(A) 55 dB(A), tags: 45 dB(A) 75 dB(A)
  • Reine Wohngebiete nachts: 35 dB(A) 55 dB(A), tags: 50 dB(A) 80 dB(A)

Wenn man keine Ahnung hat... den Rest kennst du ja

Es ging ums Verbieten, du Habasch.
 
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