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[h=3]Visumfreiheit für Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien[/h]
Zum 19.12.2009 wurde die Visumpflicht für Staatsangehörige der EJR Mazedonien, Montenegros und Serbiens für Aufenthalte im Schengenraum von bis zu 90 Tagen im Halbjahr aufgehoben, sofern sie Inhaber eines biometrischen Passes sind (vgl. Anhang II, Teil 1 der EU-VisaVO).
Auswärtiges Amt - Visumerleichterungsabkommen
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