War mir schon klar, dass du jetzt mit XXXXXXXXX daher kommst. Noch dazu lügt dieser Emrah Erken!
Z.B. schreibt dieser Wurm:
Art. 4 Ziff. 1 des Wiener Übereinkommens besagt:Ein konsularischer Posten kann im Hoheitsgebiet des Empfangsstaats nur mit dessen Zustimmung errichtet werden.
Tatsächlich lautet Artikel 4:
Artikel 4
- (1)Absatz einsDer Entsendestaat hat sich zu vergewissern, daß die Person, die er als Missionschef bei dem Empfangsstaat zu beglaubigen beabsichtigt, dessen Agrement erhalten hat.
- (2)Absatz 2Der Empfangsstaat ist nicht verpflichtet, dem Entsendestaat die Gründe für eine Verweigerung des Agrements mitzuteilen.
Volltext des Wiener Übereinkommens:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000418