Einstimmigkeit, bei der alle EU-Mitgliedstaaten zustimmen müssen, ist eines der im Rat gültigen Abstimmungsverfahren. Einstimmigkeit im Rat ist bei einigen Angelegenheiten erforderlich, die die Mitgliedstaaten als sensibel betrachten.
Die Politikbereiche, in denen der Rat einstimmig handelt, sind vollständig in den Verträgen gelistet.
Die 1986 unterzeichnete Einheitliche Europäische Akte änderte die Verträge von Rom, um dem europäischen Einigungsprozess eine neue Dynamik zu geben und die Verwirklichung des Binnenmarkts abzuschließen. Dies führte zu einer Verringerung der Politikbereiche, in denen der Rat einstimmig beschließen muss.
Der 2009 in Kraft getretene Vertrag von Lissabon ist der letzte der Verträge, mit denen die EU-Verträge geändert wurden. Er erhöht die Anzahl der Politikbereiche, in denen der Rat mit qualifizierter Mehrheit beschließt.
Eine begrenze Anzahl an Politikbereichen, die als sensibel betrachtet werden, müssen außerdem einstimmig beschlossen werden:
Steuern;
soziale Sicherheit oder sozialer Schutz;
beim Beitritt neuer EU-Mitgliedstaaten;
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) einschließlich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP);
operative polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten.
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