Zumindest verstehe ich das so in Absatz 4 "
mit dem gleichen Verfahren"
1. Nach den Wahlen schlägt der Präsident der Republik Kosovo der Versammlung desKandidaten für die Ministerpräsidenten vor, in Absprache mit der politischen Partei oder derKoalition, die die Mehrheit der notwendigen Stimmen für die Bildung der Regierunggewonnen hat.
2. Der Kandidat für die Ministerpräsidenten, nicht später als fünfzehn (15) Tage nach derVereinbarung, stellt die Zusammensetzung der Regierung vor der Versammlung und fordertdie Genehmigung von der Versammlung.
3. Die Regierung gilt als gewählt, wenn sie die Mehrheit der Stimmen aller Abgeordneten derVersammlung des Kosovo bekommt.
4. Wenn die vorgeschlagene Zusammensetzung der Regierung erhält nicht die erforderlicheMehrheit der Stimmen, ernennt der Präsident der Republik Kosovo innerhalb von zehn (10) Tagen einen anderen Kandidaten
mit dem gleichen Verfahren.Wenn die Regierung nicht zum zweiten Mal als gewählt gilt, kündigt der Präsident derRepublik Kosovo die Wahlen an, die spätestens vierzig (40) Tagen ab dem Datum derMitteilung stattfinden sollen.