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Nachrichten aus der Republika Srpska [Sammelthread]

  • Ersteller Ersteller jugo-jebe-dugo
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Großteils Propaganda, und keine dieser Resolutionen beziehen sich auf ein Status eines Landes, Provinz oder Region, bzw. eines Friedensvertrag zwischen zwei Kriegsseiten, wie die Res1244, also total nicht vergleichbar. Wenn dann ist Dayton vergleichbar , da beide den Krieg beendeten und sich zwei bzw drei Seiten einigten und unterschrieben.
Keine Propaganda, sondern die UN-Resolutionen gegen die Milosevic oder./und Karadzic verstoßen haben. Warum soll sich jemand an eine UN-Resolution halten, wenn eben von serbischer Seite vor gehüpft wurde, dass man sich nicht daran gehalten hat.
 
Manchmal funktioniert Konditionierung durch Wiederholung, also auf ein Neues.

1. Referendum war rechtlich legitim und international anerkannt

Das Unabhängigkeitsreferendum vom 1. März 1992 wurde gemäß damaliger bosnischer Verfassung und unter Beobachtung der OSZE durchgeführt. Die Beteiligung lag bei über 60 %, mit über 99 % Zustimmung für die Unabhängigkeit. Dass die serbischen Parteien zum Boykott aufriefen, ändert nichts an der Tatsache, dass der Prozess demokratisch und völkerrechtlich anerkannt war – u.a. von der EU und der UNO, die Bosnien und Herzegowina kurz darauf als souveränen Staat aufgenommen haben.

Nur weil ein Referendum fair und unter Beobachtung war, und anerkannt wurde, heißt es nicht das es legitim war.

2. Behauptung der Illegalität widerspricht dem Völkerrecht

Im Völkerrecht gilt das Recht auf Selbstbestimmung der Völker, nicht ein ethnisches Vetorecht innerhalb eines Staatsgebildes. Es gab kein völkerrechtliches Erfordernis, dass alle drei konstitutiven Völker zustimmen müssen – das ist eine politische Interpretation, aber keine rechtlich bindende Norm.

Das widersprichst du dir in einem Satz, es gab kein Vetorecht der Staatsvölker aber Selbstbestimmungsrecht? Und hier kommt der springende Punkt, das Selbstbestimmungsrecht des konstitutiven Staatsvolkes der BiH Serben wurde total mit Füßen getreten, die wurden gar nicht mehr nach der Situation gefragt. Nach dem Motto, wir Bosniaken und Kroaten sind die Mehrheit und wer fickt schon drauf was ihr wollt, wer fragt euch überhaupt, ihr habt euch gefälligst hörig in ein Zentralstaat BiH wiederzufinden. Dann mussten BiH Serben halt für ihr Recht und Freiheit zu den Waffen greifen, Serben wollten am wenigsten Krieg.

3. RS wurde vor dem Referendum gegründet – also keine "Reaktion" darauf

Die „Republika Srpska“ wurde bereits am 9. Januar 1992 gegründet – fast zwei Monate vor dem Referendum. Sie war keine Reaktion auf das Referendum, sondern Teil eines lang vorbereiteten Plans zur Abspaltung serbisch dominierter Gebiete, was durch zahlreiche Quellen belegt ist – u.a. durch Urteile des ICTY in Den Haag.

Wieder falsch, die Serbische Republik Bosnien Herzegowina wurde am 09.01.1992 gegründet (so hieß der Name übrigens offiziell von Januar-April 1992, erst ab Kriegsausbruch nur „“Republika Srpska“), das Abhalten eines Unabhängigkeitsreferendum von Jugoslawien wurde von Muslime und Kroaten Ende 1991 besiegelt, also VOR GRÜNDUNG DER RS. Sprich, Serben waren ja nicht doof und wussten wie das Ergebnis im vorhinein ausfallen würde, als Ende 1991 beschlossen wurde das man es 100% abhalten wird, was wir für illegal ansahen, deswegen die Zuvorkommende Ausrufung der RS BiH, sprich BiH Serben wollten sich nicht trennen, die andern wollten sich trennen.

4. Ethnische Mehrheit in einem Gebiet rechtfertigt keine territoriale Abtrennung

Das Territorium von Bosnien und Herzegowina wurde 1992 als Ganzes international anerkannt. Dass in Teilen Serben in der Mehrheit lebten, rechtfertigt weder völkerrechtlich noch moralisch eine einseitige Abtrennung. Wenn man dieses Prinzip akzeptieren würde, könnte jede Region in jedem Land, wo eine ethnische Gruppe dominiert, die Abspaltung fordern. Das wäre ein Rückfall in tribalistische Logik.

Das würde stimmen was du sagst wenn man eine normale Minderheit wäre, BiH Serben waren aber ein alteingesessenes Volk, ein absolutes 1 zu 1 Staatsvolk, ein konstitutives Volk, welche man bei wichitgen Entscheidungen wie das Abhalten eines solchen Referendum nicht einfach mal überstimmen konnten.

Serben, wozu auch BiH Serben gehörten, welches im 1 WK die größten Opfer im ganzes Weltkrieg stellten für die Freiheit Bosnien, welches Jahrznderte durch die gleichen Muslime BiHs unterdrückt und benachteiligt wurde, welche von ihren Nachbarn nochmal im 2. WK unterm Faschismus den grausamsten Völkermord der Menschheitsgeschichte begangen ertragen mussten (hier genau lesen , wenn ich das sage mein ich die Brutalität und Ausführung), hunderttausende serbische Zivilisten wurden wie Juden ausgerottet von Kroaten und Muslime, dann brauchst du hier das Wort MORAL nicht in den Nund nehmen. Jasenovac und NDH waren 1992 erst 47 Jahre her, man hatte moralisch noch rechtlich kein Recht, das Staatsvolk der BiH Serben so was aufzudrücken, es war politische Gewalt, nichts anderes. Bei drei Staatsvölkern funktioniert demokratie nicht einfach so, nachdem dem Motto, wir drücken euch die Postole auf der Brust und überstimmen euch, geht nicht , es war gegen die Verfassung YU.

5. Serbische Führung war aktiv an der Eskalation beteiligt

Die serbischen Vertreter in BiH haben den Krieg nicht nur „nicht verhindert“, sondern aktiv mitgeplant. Radovan Karadžić drohte im Parlament bereits 1991 mit Krieg, sollte BiH unabhängig werden. Diese Aussagen sind dokumentiert. Auch die ethnischen Säuberungen und der Völkermord in Srebrenica (von internationalen Gerichten als solcher anerkannt) belegen, dass es sich nicht um „Verteidigung“, sondern um eine aggressive, nationalistische Strategie handelte.
Was ich vom westlich gegründeten und gesponserten Den Haag gericht halte, hab ich schon gesagt, für mich die meisten Urteile mit politischen Hintergrund.

Nochmal, Karadzic hat 1991 den Muslimen und Kroaten indirekt friedliche Lösungen angeboten, wir können ein Zentralstaat BiH haben nah euren Vorstellungen unter der voraussetzung das wir weiter in Restjugoslawien leben (sprich Serbien, Montenegro, BiH), wenn ihr das nicht wollt, können wir uns friedlich Teilen nach Verhandlungen, ihr als konstitutives Volk macht eure Mehrheitsgebiete unabhängig, wir BiH Serben als gleiches Staatsvolk verbleiben bei Jugoslawien, kein Krieg, kein Leiden, kein Tod. Natürlich war doch klar, das Serben für ihre Rechte und Freiheit notfalls dies auch mit Waffen verteidigen würden, wenn die gegenseite politische Gewalt an sie begeht, und das haben sie begangen , BiH Serben wurde gar nicht mehr nach der Situation gefragt. Muslime und Kroaten hatten rechtlich kein Recht ein konstitutives Volk zu überstimmen, moralisch schon mal gar nicht, wissend das BiH Serben nicht freiwillig, sondern durch den 1. und 2. Weltkrieg von der Bevölkerungsmehrheit (vor 1914) zur Minderheit (31%) in Bosnien wurden, dies geschah durch Krieg.

Wer die Karadzic Reden von Oktober 1991 genau anhört, wird durch meine Aussage betätigt

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Paar Zitate aus der Karadzic Rede:

„Ein souveränes Staatsvolk in BiH heißt das man mit sich selbst herrscht, Selbstbestimmung, und das kein anderes Volk einem anderen keine andere Regierung aufzwingen darf, auch nicht das Parlament BiHs“

“Wir Serben werden euch nicht daran hindern aus Jugoslawien auszutreten , aber genauso werden wir euch daran hindern das ihr uns aus Jugoslawien entreißt, den wir als Staatsvolk wollen in Jugoslawien leben“, (mit anderen Worten, spaltet ihr als Staatsvölker eure muslimisch kroatischen Mehrheitsgebiete gerne ab, aber ohne unsere serbische Mehrheitsgebiete welches ein gleichberechtigtes Staatsvolk stellen, sprich ein friedliches Teilungsangebot)

6. Vergleiche mit dem Kosovo oder Kroatien sind unpassend

Das Referendum in BiH war die Entscheidung über den Fortbestand eines Staates in seinen historischen und administrativen Grenzen – kein Sezessionsakt. Der Kosovo hingegen war ein autonomes Gebiet innerhalb Serbiens. Zudem hat Bosnien ein international abgestimmtes Verfahren durchlaufen – was beim Kosovo lange umstritten blieb. Diese Gleichsetzungen dienen oft der Relativierung.

Sehr wohl vergleichbar , Kosovo hat laut Res1244 kein recht auf einseitige Sezession, wie auch in Dayton BiH keiner das recht hat.

7. „Srpski svet“ ist kein harmloses Kulturkonzept, sondern politische Expansion

Die Idee eines „srpski svet“ ist nichts anderes als eine Neuauflage des „Großserbien“-Projekts, das in den 90ern Leid, Krieg und Zerstörung über die Region brachte. Wer heute diese Ideologie vertritt, stellt sich gegen den Friedensvertrag von Dayton und gegen das Zusammenleben in einem multiethnischen Staat.

Großserbien ist kroatische bzw westliche Propaganda, die 90er waren ein klassischer Bürgerkrieg, wo beide Seiten ihre Mitschuld am Krieg haben. In einem solchen multikulti Land wie YU, da sind einseitige unüberlegte Schritte = Krieg.

Ihr die das serbische Gebiet Kosovo und ihre illegale Unabhängigkeit albanischer Deperatisten von Serbien befürworten und somit den Bruch der Res1244 befürworten , dürfen ihr Mund bezüglich Bruch von Dayton nicht aufmachen, da stimmt die Doppelmoral bis zum Himmel. Da kann die Gegegenseite nur drüber lachen. Ihr Westler meintet lange das ihr die Herren Menschen seit, das für alle anderen internationale Status Verträge zählen müssen, aber nur ihr müsst euch an solche nicht halten, siehe Kosovo.

Srpski svet (Serbische Welt) ist Realität, das staatstragende Volk Serbiens, Montenegros und der Republik Srpska ist ethnisch ein Volk, ein Glaube, eine Geschichte, eine Slava, alle drei grenzen aneinander , sie sind quasi schon indirekt verbunden, auch wenn offiziell drei Republiken, und da muss man kein Nostredamus sein, das sich alle drei eines Tages demokratisch auch vereinen, ohne Krieg, da bin ich dagegen , aber durch demokratischen Entscheid in allen drei Ländern. Bei Serbien Montenegro ist das rechtlich möglich durch Referendum, da beide weltweit anerkannt, bei RS muss man die Zukunft abwarten bis BiH allein, legal, zerfällt. Wird aber noch dauern, aber wie gesagt, wir sind auch jetzt schon so grenzlinie verbunden. Wenn ich als Serbien Serbenlurz rüber nach Montenegro oder Srpska fahren, dann sind wir gefühlt dort keine Ausländer, du wirst empfangen und wie in Serbien angesehen. Ebenso für RS und Monte Serben wenn sie srpski svet bereisen, ich kann nie ein Monti oder Rs Serbe als Ausländer sehen wenn er Serbien bereist. Ungefähr so als wenn ein Herzegowina Kroate Kroatien bereist, ist er dann Ausländer? Natürlich nicht.

8. Der Tonfall des Beitrags entlarvt die Intention

Beleidigungen, Verhöhnung („prc prc“, „jetzt kannst du flennen“) und provokative Sprache zeigen, dass es hier nicht um Versöhnung oder historische Analyse geht, sondern um Nationalismus, Provokation und politische Instrumentalisierung von Geschichte.
Nein, ich weiß aber das du ein kroatischer Neonazi bist im Falle gegen Serben, das haben deine Taten früher gezeigt als Admin, und wie du dich verhalten hast, und deine früheren Aussagen mit schlimmster Lügenpropaganda. Deswegen mein Verhalten. Bin erstaunt wie du aufeinmal hier doch konstruktiv diskutieren kannst, früher waren es nur kurze Sätze, mit Provokationen oder Beleidigungen.

Natürlich sind nicht alle Kroaten so. Es gibt einmal die , wie du oder Ivo, dann gibt es die andere Seite der Kroaten, die kann man eine Art Brüder sehen, wie Alen zB. Diese richtigen , guten Kroaten, sind übrigens für Kosovo ist Serbien, so hab ich das oftmals erlebt, kroatische Nationalisten haben Doppelmoral, sind gegen Serbien zum Kosovo, zeitgleich aber den Krajina Serben gleiches nicht gewehren wie den Kosovo albaner.

Richtige Kroaten ohne fanatischen Hass, Realisten, die wissen wie schwer sie selbst ihre territoriale Integrität wieder hergestellt haben, verstehen Serbien und sind auf Serbiens Seite zum Kosovo.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur weil ein Referendum fair und unter Beobachtung war, und anerkannt wurde, heißt es nicht das es legitim war.

Ein demokratisches Referendum gewinnt seine Legitimität aus dem Verfahren, der Transparenz und der Anerkennung durch das internationale Rechtssystem – genau das war beim Referendum in Bosnien-Herzegowina am 1. März 1992 der Fall.


  1. Rechtsgrundlage:
    Das Referendum wurde auf Basis der damals geltenden bosnischen Verfassung abgehalten. Die Verfassung sah kein explizites Verbot eines Referendums über die Unabhängigkeit vor – im Gegenteil, es entsprach dem allgemeinen Demokratisierungsprozess nach dem Zerfall Jugoslawiens.
  2. Internationale Anerkennung:
    Die OSZE und andere internationale Organisationen beobachteten den Ablauf. Danach folgte rasch die Anerkennung durch die EU und die UNO – das ist nicht bloße politische Symbolik, sondern völkerrechtlich maßgebend. Legitimität im Völkerrecht entsteht nicht nur durch innerstaatliche Zustimmung, sondern durch die kollektive Anerkennung durch die Staatengemeinschaft.
  3. Beteiligung & Boykott:
    Dass die serbischen Vertreter zum Boykott aufriefen, war eine politische Entscheidung – keine juristische. Die Möglichkeit zur Teilnahme bestand. Wer sich bewusst ausschließt, delegitimiert nicht den Prozess, sondern gibt seine Mitgestaltung auf.
  4. Mehrheitsprinzip in der Demokratie:
    In einem Staat mit konstitutiven Völkern bedeutet Legitimität nicht zwingend Einstimmigkeit. Der Wille der Mehrheit der Bevölkerung (über 60 % Wahlbeteiligung, über 99 % Zustimmung) ist ein demokratisch tragfähiges Fundament – sonst wäre jede Demokratie durch Vetorechte lähmbar.
  5. Vergleich zu anderen Republiken:
    Auch Slowenien und Kroatien hielten ähnliche Referenden ab, ohne Zustimmung aller ethnischen Gruppen. Trotzdem wurde deren Unabhängigkeit international anerkannt. Warum sollte bei Bosnien plötzlich ein anderer Maßstab gelten?

Die Aussage verkennt, dass Legitimität in der internationalen Politik nicht nur durch subjektives Gerechtigkeitsempfinden definiert wird, sondern durch formale Rechtmäßigkeit, demokratische Verfahren und internationale Akzeptanz.

Das Referendum war nicht nur „fair“, sondern auch rechtlich tragfähig und völkerrechtlich legitimiert. Ein politischer Boykott kann diese Legitimität nicht im Nachhinein aufheben.

Das widersprichst du dir in einem Satz, es gab kein Vetorecht der Staatsvölker aber Selbstbestimmungsrecht? Und hier kommt der springende Punkt, das Selbstbestimmungsrecht des konstitutiven Staatsvolkes der BiH Serben wurde total mit Füßen getreten, die wurden gar nicht mehr nach der Situation gefragt. Nach dem Motto, wir Bosniaken und Kroaten sind die Mehrheit und wer fickt schon drauf was ihr wollt, wer fragt euch überhaupt, ihr habt euch gefälligst hörig in ein Zentralstaat BiH wiederzufinden. Dann mussten BiH Serben halt für ihr Recht und Freiheit zu den Waffen greifen, Serben wollten am wenigsten Krieg.

1. Kein Widerspruch zwischen „kein Vetorecht“ und „Selbstbestimmungsrecht“

Die Aussage, dass es kein ethnisches Vetorecht, aber ein allgemeines Selbstbestimmungsrecht der Völker gibt, ist keine Selbstwiderspruch, sondern eine Klarstellung zweier getrennter Ebenen:

  • Das Selbstbestimmungsrecht im Völkerrecht gilt im Allgemeinen für Völker, die kolonialisiert, unterdrückt oder staatenlos sind.
  • Ein Vetorecht für eine ethnische Gruppe innerhalb eines anerkannten Staates existiert völkerrechtlich nicht, außer es ist verfassungsrechtlich vorgesehen – was im Fall Bosnien-Herzegowina 1992 nicht mehr funktional der Fall war, da Jugoslawien zerfiel.


2. Die Bosnischen Serben wurden nicht „gar nicht gefragt"
Die Behauptung, die bosnischen Serben seien „nicht gefragt“ worden, ist faktisch falsch. Sie hatten die Möglichkeit, am Referendum teilzunehmen – sie haben es politisch boykottiert.

  • Dass ein Teil der Bevölkerung sich bewusst gegen die Teilnahme entscheidet, bedeutet nicht, dass er ausgeschlossen wurde.
  • Der Boykott war eine Strategie der Delegitimierung, keine Ausgrenzung.
    → Es ist ein Unterschied, nicht eingeladen zu sein – oder nicht teilnehmen zu wollen.

3. Kein konstitutives Vetorecht im Völkerrecht oder Verfassungsrecht 1992

Die Berufung auf das „konstitutive Staatsvolk“ ist politisch nachvollziehbar, aber rechtlich nicht bindend.
Bosnien-Herzegowina war zu diesem Zeitpunkt formell eine konstituierende Republik innerhalb Jugoslawiens, und die verfassungsmäßige Ordnung Jugoslawiens war bereits de facto zerfallen.

  • Es gab keine rechtskräftige föderale Instanz mehr, die ein Vetorecht der Serben in BiH durchsetzen konnte.
  • Der Weg über ein demokratisches Referendum mit internationaler Überwachung war angesichts der Lage die realistischste und rechtlich vertretbare Option.

4. Gewalt als Folge politischer Frustration ist nicht rechtlich legitim

Die Aussage endet mit der Rechtfertigung, dass die Serben „halt zu den Waffen greifen mussten“, weil ihr Wille missachtet wurde. Das ist völkerrechtlich, moralisch und historisch problematisch:


  • Gewalt ist kein legitimes Mittel, um politische Beteiligung zu erzwingen – insbesondere, wenn sie mit ethnischen Säuberungen und Kriegsverbrechen einhergeht (wie in vielen dokumentierten Fällen).
  • Andere Volksgruppen in Jugoslawien hatten ebenfalls das Gefühl, unterdrückt oder ignoriert zu werden – doch das rechtfertigt keinen Krieg, sondern verlangt politischen Dialog.

5. Serben wollten „am wenigsten Krieg“? – Historisch unhaltbar

Die Behauptung, die Serben hätten „am wenigsten Krieg gewollt“, widerspricht:

  • den Tatsachen auf dem Boden: Die JNA (Jugoslawische Volksarmee), die stark serbisch dominiert war, unterstützte systematisch serbische Milizen.
  • den Reden von Karadžić und Mladić, in denen schon 1991/92 von Krieg und Teilung gesprochen wurde.
  • dem Mangel an realen Verhandlungsangeboten: Forderungen nach Teilung Bosniens vor dem Referendum wurden nicht mit konkreten Plänen, sondern mit Drohungen untermauert.

Diese Aussage ist historisch einseitig, juristisch falsch und moralisch gefährlich, da sie Gewalt als berechtigte Reaktion auf politische Frustration erscheinen lässt.
Ein demokratisches Verfahren wurde angeboten – die Ablehnung durch die serbische Seite war eine bewusste politische Entscheidung, keine erzwungene Ausgrenzung.

Legitimität entsteht nicht durch Lautstärke oder Boykott, sondern durch konstruktive Beteiligung. Wer sich dem verweigert und stattdessen zu den Waffen greift, stellt sich außerhalb des demokratischen und rechtlichen Rahmens.


Wieder falsch, die Serbische Republik Bosnien Herzegowina wurde am 09.01.1992 gegründet (so hieß der Name übrigens offiziell von Januar-April 1992, erst ab Kriegsausbruch nur „“Republika Srpska“), das Abhalten eines Unabhängigkeitsreferendum von Jugoslawien wurde von Muslime und Kroaten Ende 1991 besiegelt, also VOR GRÜNDUNG DER RS. Sprich, Serben waren ja nicht doof und wussten wie das Ergebnis im vorhinein ausfallen würde, als Ende 1991 beschlossen wurde das man es 100% abhalten wird, was wir für illegal ansahen, deswegen die Zuvorkommende Ausrufung der RS BiH, sprich BiH Serben wollten sich nicht trennen, die andern wollten sich trennen.


  • Die Republika Srpska wurde offiziell am 9. Januar 1992 durch die serbischen Vertreter im Parlament Bosnien-Herzegowinas ausgerufen – bevor das Unabhängigkeitsreferendum (1. März 1992) überhaupt stattfand.
  • Das Referendum war zu diesem Zeitpunkt noch nicht formell beschlossen, sondern lediglich in Diskussion. Der genaue Termin wurde erst im Februar 1992 verkündet.
  • Der Umstand, dass serbische Politiker schon im Januar eigenständig eine "Serbische Republik Bosnien und Herzegowina" ausriefen, zeigt: Es war eine vorweggenommene territoriale Abspaltung, nicht bloß eine politische Reaktion.

Belege durch internationale Gremien​


  • Das ICTY (International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia) hat in mehreren Urteilen festgestellt, dass die Führung der bosnischen Serben – mit Unterstützung aus Belgrad – einen langfristig vorbereiteten Plan zur Errichtung einer eigenständigen serbischen Entität in BiH verfolgte.
  • Diese Planung beinhaltete die systematische Kontrolle über serbisch dominierte Gebiete, die Verdrängung nicht-serbischer Bevölkerung (ethnische Säuberungen) und eine territoriale Konsolidierung mit Serbien.

Politische Absicht war Sezession – nicht Verhinderung​


  • Die Gründung der RS war nicht das Resultat einer passiven Schutzmaßnahme, sondern Teil einer aktiven politischen Strategie, den Zerfall Jugoslawiens zugunsten serbischer Interessen zu gestalten.
  • Wenn es nur um die Ablehnung des Referendums gegangen wäre, hätten die Serben juristische oder föderale Mittel genutzt. Stattdessen gründeten sie de facto einen Parallelstaat innerhalb BiH – noch vor jeglicher „Provokation“ durch das Referendum.

„...das Abhalten eines Unabhängigkeitsreferendum von Jugoslawien wurde von Muslime und Kroaten Ende 1991 besiegelt, also VOR GRÜNDUNG DER RS... Serben wussten wie das Ergebnis ausfallen würde... deswegen die Ausrufung der RS BiH.“

Falsche zeitliche Kausalität​


  • Es ist nicht korrekt, dass Ende 1991 ein Referendum verbindlich beschlossen wurde. Zwar gab es politische Diskussionen über die Zukunft Bosniens, aber der konkrete Beschluss zum Referendum erfolgte erst 1992.
  • Die serbische Seite handelte nicht reaktiv, sondern proaktiv separatistisch, bevor irgendein formaler demokratischer Prozess abgeschlossen war.

Missbrauch des Selbstbestimmungsrechts​


  • Die serbische Führung griff dem Ergebnis des Referendums nicht nur vor, sondern versuchte durch die Gründung der RS die territoriale Integrität Bosniens zu untergraben, bevor ein demokratisches Verfahren überhaupt durchgeführt wurde.
  • Dies widerspricht dem Prinzip der territorialen Integrität souveräner Staaten, wie sie im Völkerrecht gilt.

Widersprüchliche Argumentation​


  • Einerseits wird behauptet, die Serben „wollten sich nicht trennen“ – gleichzeitig wird aber die einseitige Gründung einer neuen Entität vollzogen, die sich explizit vom bosnischen Staatsverband absetzt.
  • Das ist ein Widerspruch in sich: Wer den Erhalt Jugoslawiens oder Bosniens wünscht, gründet nicht parallel eine eigene "Republik", die andere ausschließt.

Ergo:​


  • Meine Aussage ist korrekt, weil sie sich auf belegte Tatsachen und völkerrechtliche Bewertungen stützt: Die Gründung der RS war keine spontane Reaktion auf ein Referendum, sondern ein Schritt in einem lange vorbereiteten Abspaltungsplan.
  • Deine Aussage ist falsch, da sie die zeitliche Abfolge verzerrt, die serbische Führung von jeder Verantwortung freispricht und das demokratische Prinzip des Mehrheitsentscheids fälschlich als illegitim darstellt.


Das würde stimmen was du sagst wenn man eine normale Minderheit wäre, BiH Serben waren aber ein alteingesessenes Volk, ein absolutes 1 zu 1 Staatsvolk, ein konstitutives Volk, welche man bei wichitgen Entscheidungen wie das Abhalten eines solchen Referendum nicht einfach mal überstimmen konnten.

Serben, wozu auch BiH Serben gehörten, welches im 1 WK die größten Opfer im ganzes Weltkrieg stellten für die Freiheit Bosnien, welches Jahrznderte durch die gleichen Muslime BiHs unterdrückt und benachteiligt wurde, welche von ihren Nachbarn nochmal im 2. WK unterm Faschismus den grausamsten Völkermord der Menschheitsgeschichte begangen ertragen mussten (hier genau lesen , wenn ich das sage mein ich die Brutalität und Ausführung), hunderttausende serbische Zivilisten wurden wie Juden ausgerottet von Kroaten und Muslime, dann brauchst du hier das Wort MORAL nicht in den Nund nehmen. Jasenovac und NDH waren 1992 erst 47 Jahre her, man hatte moralisch noch rechtlich kein Recht, das Staatsvolk der BiH Serben so was aufzudrücken, es war politische Gewalt, nichts anderes. Bei drei Staatsvölkern funktioniert demokratie nicht einfach so, nachdem dem Motto, wir drücken euch die Postole auf der Brust und überstimmen euch, geht nicht , es war gegen die Verfassung YU.

Konstitutives Volk ≠ Vetorecht
  • Ja, die Serben waren ein konstitutives Volk in Bosnien – ebenso wie Kroaten und Bosniaken.
  • Aber: Konstitutiver Status bedeutet Mitbestimmung, nicht Blockademacht. In einem demokratischen Prozess gilt das Mehrheitsprinzip – nicht ethnisches Einstimmigkeitsprinzip.
  • Ein kollektives ethnisches Vetorecht ist im Völkerrecht nicht vorgesehen, auch nicht in der damaligen Verfassung Bosniens.
    Selbst Slowenien und Kroatien haben sich 1991 ohne Einstimmigkeit unabhängig erklärt – und wurden anerkannt.

Historische Opfer geben kein Sonderrecht


  • Die Opfer der Serben im Ersten und Zweiten Weltkrieg sind historisch unbestritten und tragisch – aber sie legitimieren keine politische Sonderstellung in einem demokratischen Staat 50 Jahre später.
  • Wenn historische Traumata zu politischer Überlegenheit führen würden, könnten sich viele Völker auf „moralisches Sonderrecht“ berufen – so funktioniert moderne Politik nicht.
  • Im Gegenteil: Der Versuch, historische Gewalt als Rechtfertigung für eine heutige Trennung zu nutzen, untergräbt demokratische Strukturen und rechtfertigt neue Gewalt.


Demokratie funktioniert mit gleichen Rechten – nicht mit Ethnoprivilegien


  • Die Behauptung, dass man „bei drei Staatsvölkern Demokratie nicht einfach so machen kann“, ist ein antidemokratisches Argument.
  • Die Lösung für multiethnische Staaten ist föderale Machtteilung, Verfassungsgerichte, Minderheitenschutz – nicht die Zerschlagung des Staats durch Abspaltung.
  • Wenn Serben gegen ein Referendum sind, ist der demokratische Weg: teilnehmen, dagegenstimmen, verhandeln – nicht Boykott und Parallelstaat gründen.

Ergo:
  • Meine Aussage ist korrekt, weil sie das internationale Recht, demokratische Prinzipien und die Realität multiethnischer Staaten respektiert.
  • Deine Aussage ist falsch, weil sie eine gefährliche Mischung aus historischen Traumata, ethnischem Exzeptionalismus und falscher völkerrechtlicher Interpretation bietet.
  • Opfergeschichte verleiht kein politisches Sonderrecht, und ethnische Mehrheit in einem Gebiet begründet kein Sezessionsrecht – sonst wäre die Welt in permanente ethnische Konflikte zersplittert.

Was ich vom westlich gegründeten und gesponserten Den Haag gericht halte, hab ich schon gesagt, für mich die meisten Urteile mit politischen Hintergrund.

Nochmal, Karadzic hat 1991 den Muslimen und Kroaten indirekt friedliche Lösungen angeboten, wir können ein Zentralstaat BiH haben nah euren Vorstellungen unter der voraussetzung das wir weiter in Restjugoslawien leben (sprich Serbien, Montenegro, BiH), wenn ihr das nicht wollt, können wir uns friedlich Teilen nach Verhandlungen, ihr als konstitutives Volk macht eure Mehrheitsgebiete unabhängig, wir BiH Serben als gleiches Staatsvolk verbleiben bei Jugoslawien, kein Krieg, kein Leiden, kein Tod. Natürlich war doch klar, das Serben für ihre Rechte und Freiheit notfalls dies auch mit Waffen verteidigen würden, wenn die gegenseite politische Gewalt an sie begeht, und das haben sie begangen , BiH Serben wurde gar nicht mehr nach der Situation gefragt. Muslime und Kroaten hatten rechtlich kein Recht ein konstitutives Volk zu überstimmen, moralisch schon mal gar nicht, wissend das BiH Serben nicht freiwillig, sondern durch den 1. und 2. Weltkrieg von der Bevölkerungsmehrheit (vor 1914) zur Minderheit (31%) in Bosnien wurden, dies geschah durch Krieg.

Wer die Karadzic Reden von Oktober 1991 genau anhört, wird durch meine Aussage betätigt

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Paar Zitate aus der Karadzic Rede:

„Ein souveränes Staatsvolk in BiH heißt das man mit sich selbst herrscht, Selbstbestimmung, und das kein anderes Volk einem anderen keine andere Regierung aufzwingen darf, auch nicht das Parlament BiHs“

“Wir Serben werden euch nicht daran hindern aus Jugoslawien auszutreten , aber genauso werden wir euch daran hindern das ihr uns aus Jugoslawien entreißt, den wir als Staatsvolk wollen in Jugoslawien leben“, (mit anderen Worten, spaltet ihr als Staatsvölker eure muslimisch kroatischen Mehrheitsgebiete gerne ab, aber ohne unsere serbische Mehrheitsgebiete welches ein gleichberechtigtes Staatsvolk stellen, sprich ein friedliches Teilungsangebot)


Relativierung international anerkannter Gerichte ist unbegründet


  • Der ICTY war kein „westlich gesponsertes“ politisches Projekt, sondern wurde durch die UN gegründet, mit Richtern aus verschiedenen Ländern, auch aus dem globalen Süden.
  • Die Urteile gegen serbische, kroatische und muslimische Kriegsverbrecher zeigen, dass das Gericht nicht einseitig war.
  • Der Vorwurf, das Tribunal sei "politisch", wird regelmäßig von verurteilten Kriegsverbrechern und Nationalisten zur Delegitimierung von Verantwortung verwendet – ohne Beweise.

Die Karadžić-Rede enthält keine friedlichen Absichten – sondern Drohungen​


  • Die Zitate in Aussage 2 sind selektiv entnommen und lassen den tatsächlichen Ton und Kontext seiner Rede außer Acht.
  • Karadžić sprach nicht von Verhandlungen, sondern von einer Art ethnischer Teilung mit der klaren Botschaft: „Wenn ihr (Bosniaken/Kroaten) den Weg der Unabhängigkeit wählt, werdet ihr verschwinden.“
  • Das ist kein „friedliches Teilungsangebot“, sondern eine implizite Kriegsandrohung.

Vermeintliche Gleichberechtigung der „Staatsvölker“ wurde instrumentalisiert​


  • Die Behauptung, „konstitutive Völker“ hätten ein Veto bei staatlichen Entscheidungen, ist völkerrechtlich unhaltbar.
  • Auch innerhalb föderaler oder multiethnischer Systeme gelten demokratische Prinzipien – dazu zählt das Mehrheitsprinzip unter Einhaltung von Minderheitenrechten.
  • Die serbische Führung wollte keine gleichberechtigte Mitbestimmung, sondern eine De-facto-Teilung Bosniens – notfalls mit Gewalt.

Historische Traumata rechtfertigen keine Gewalt​


  • Der Rückgriff auf die Rolle der Serben im Ersten und Zweiten Weltkrieg ist emotional nachvollziehbar, aber nicht geeignet, einen Angriffskrieg zu rechtfertigen.
  • Im Gegenteil: Der Völkermord in Srebrenica wurde nicht durch historische Schuld, sondern durch systematische Planung und Durchführung 1992–1995 verursacht – unter Befehl von Karadžić und Mladić.


Ergo:​


  • Meine Aussage ist korrekt, da sie sich auf faktisch belegbare Aussagen, Gerichtsurteile und Kriegsgeschehnisse stützt, die durch zahlreiche internationale Beobachter und Historiker bestätigt wurden.
  • Deine Aussage ist mal wieder falsch, weil sie:
    • internationale Fakten relativiert,
    • Kriegsdrohungen als Friedensangebote umdeutet,
    • und die eigene Gewalt durch historische Opferrollen rechtfertigt.

Ein Krieg mit über 100.000 Toten, Völkermord, Massengräbern und ethnischen Säuberungen lässt sich nicht durch die selektive Interpretation von Parlamentsreden und Erinnerungspolitik entschuldigen.


Sehr wohl vergleichbar , Kosovo hat laut Res1244 kein recht auf einseitige Sezession, wie auch in Dayton BiH keiner das recht hat.

Warum meine Aussage korrekt ist:


  • Bosnien und Herzegowina (BiH) war eine der sechs konstitutiven Republiken innerhalb der SFRJ – mit dem Recht zur Eigenstaatlichkeit laut jugoslawischer Verfassung von 1974.
  • Der Kosovo hingegen war nur eine autonome Provinz innerhalb Serbiens, kein konstitutives Glied des Gesamtstaates – d. h. kein Recht auf Sezession innerhalb des jugoslawischen Verfassungsrahmens.
  • Daraus ergibt sich ein elementarer rechtlicher Unterschied zwischen dem Referendum in BiH und der späteren einseitigen Unabhängigkeitserklärung des Kosovo.

Bosnien durchlief ein völkerrechtlich anerkanntes Verfahren


  • Das Unabhängigkeitsreferendum in BiH (März 1992) war fair, von internationalen Beobachtern begleitet und führte zu schneller Anerkennung durch die EU und UN.
  • Im Gegensatz dazu war die Unabhängigkeit des Kosovo 2008 einseitig und lange umstritten – sie wurde nicht von der UN anerkannt und blieb völkerrechtlich prekär (auch wenn sie heute faktisch Realität ist).

Der internationale Gerichtshof (IGH) differenziert klar zwischen den Fällen​


  • In seinem Gutachten von 2010 zur Kosovo-Erklärung urteilte der IGH:

    „Das Völkerrecht enthält kein generelles Verbot einseitiger Unabhängigkeitserklärungen“
    betonte aber ausdrücklich, dass der Fall Kosovo keinen Präzedenzfall für Sezessionen in anderen Kontexten darstellt.
  • Der IGH hat nicht die Unabhängigkeit anerkannt, sondern nur festgestellt, dass die Erklärung nicht völkerrechtswidrig war – ein wichtiger Unterschied.

Relativierungen führen in Sackgassen​


  • Wer BiH mit Kosovo oder Kroatien gleichsetzt, verwässert die Unterschiede zwischen
    • staatlich legitimierter Selbstbestimmung (BiH),
    • einseitiger Loslösung (Kosovo),
    • und Binnenabspaltungen auf ethnischer Basis (Republika Srpska).
  • Damit wird oft versucht, die Gewalt und Völkerrechtsbrüche der 1990er-Jahre in BiH zu relativieren, was nicht haltbar ist.


Warum deine Aussage erneut falsch ist:​


„Sehr wohl vergleichbar, Kosovo hat laut Res. 1244 kein Recht auf einseitige Sezession, wie auch in Dayton BiH keiner das Recht hat.“

Resolution 1244 bestätigt keine territoriale Unverletzbarkeit Serbiens im Sinne eines Sezessionsverbots​


  • UN-Resolution 1244 (1999) spricht von „territorialer Integrität der Bundesrepublik Jugoslawien“ – impliziert aber keine ewige Zugehörigkeit des Kosovo zu Serbien.
  • Vielmehr legt sie eine Übergangsverwaltung durch die UN (UNMIK) fest, mit dem Ziel, eine politische Lösung unter Achtung des Willens der Bevölkerung zu finden.
  • Das lässt Raum für zukünftige Statusverhandlungen – daher argumentierte der IGH 2010, dass die einseitige Unabhängigkeitserklärung nicht gegen internationales Recht verstieß, auch wenn sie politisch umstritten war.

Dayton enthält kein explizites Sezessionsverbot für die Republika Srpska – aber auch kein Recht auf Sezession​


  • Das Dayton-Abkommen (1995) bestätigt die territoriale Integrität von BiH und sieht keine Möglichkeit einer einseitigen Sezession vor – weder für die Republika Srpska noch für die Föderation.
  • Im Gegenteil: Das gesamte Abkommen basiert auf dem Prinzip, dass Bosnien ein einheitlicher, völkerrechtlich anerkannter Staat bleibt, bestehend aus zwei Entitäten – aber nicht teilbar.

Die Aussage ignoriert den Kontext und Rechtsstatus


  • Die Gleichsetzung von BiH und Kosovo blendet den historischen und juristischen Rahmen völlig aus:
    • BiH wurde international als Ganzes anerkannt (1992).
    • Die Republika Srpska ist kein Völkerrechtssubjekt, sondern eine Entität innerhalb BiH, geschaffen nach dem Krieg, nicht als eigenständiger Staat.
    • Kosovo war unter UN-Verwaltung und trat nicht aus einem existierenden UN-Mitgliedstaat durch völkerrechtlich anerkanntes Verfahren aus – daher auch die andere völkerrechtliche Diskussion.


Ergo:​


  • Meine Aussage korrekt, weil sie die klaren rechtlichen und politischen Unterschiede zwischen den Fällen herausarbeitet.
  • Deine Aussage ist irreführend, da sie
    • grundlegende Unterschiede zwischen Republiken und Provinzen verwischt,
    • die Rolle des Völkerrechts falsch interpretiert,
    • und völkerrechtlich nicht haltbare Parallelen zieht.

Wer BiH, Kosovo und Kroatien in einen Topf wirft, tut weder der Geschichte noch der Rechtslage einen Gefallen – sondern versucht meist, völkerrechtswidriges Verhalten im Nachhinein zu rechtfertigen.


Großserbien ist kroatische bzw westliche Propaganda, die 90er waren ein klassischer Bürgerkrieg, wo beide Seiten ihre Mitschuld am Krieg haben. In einem solchen multikulti Land wie YU, da sind einseitige unüberlegte Schritte = Krieg.

Ihr die das serbische Gebiet Kosovo und ihre illegale Unabhängigkeit albanischer Deperatisten von Serbien befürworten und somit den Bruch der Res1244 befürworten , dürfen ihr Mund bezüglich Bruch von Dayton nicht aufmachen, da stimmt die Doppelmoral bis zum Himmel. Da kann die Gegegenseite nur drüber lachen. Ihr Westler meintet lange das ihr die Herren Menschen seit, das für alle anderen internationale Status Verträge zählen müssen, aber nur ihr müsst euch an solche nicht halten, siehe Kosovo.

Srpski svet (Serbische Welt) ist Realität, das staatstragende Volk Serbiens, Montenegros und der Republik Srpska ist ethnisch ein Volk, ein Glaube, eine Geschichte, eine Slava, alle drei grenzen aneinander , sie sind quasi schon indirekt verbunden, auch wenn offiziell drei Republiken, und da muss man kein Nostredamus sein, das sich alle drei eines Tages demokratisch auch vereinen, ohne Krieg, da bin ich dagegen , aber durch demokratischen Entscheid in allen drei Ländern. Bei Serbien Montenegro ist das rechtlich möglich durch Referendum, da beide weltweit anerkannt, bei RS muss man die Zukunft abwarten bis BiH allein, legal, zerfällt. Wird aber noch dauern, aber wie gesagt, wir sind auch jetzt schon so grenzlinie verbunden. Wenn ich als Serbien Serbenlurz rüber nach Montenegro oder Srpska fahren, dann sind wir gefühlt dort keine Ausländer, du wirst empfangen und wie in Serbien angesehen. Ebenso für RS und Monte Serben wenn sie srpski svet bereisen, ich kann nie ein Monti oder Rs Serbe als Ausländer sehen wenn er Serbien bereist. Ungefähr so als wenn ein Herzegowina Kroate Kroatien bereist, ist er dann Ausländer? Natürlich nicht.

Warum meine Aussage korrekt ist:


„Srpski svet“ ist kein harmloses Kulturkonzept, sondern politische Expansion.

"Srpski svet" ist ein politisch aufgeladener Begriff – nicht bloß kulturell​


  • Die Idee eines „srpski svet“ (Serbische Welt) wurde in den letzten Jahren von nationalistischen Politikern (v. a. aus Serbien und der RS) aktiv politisch aufgeladen.
  • Der frühere serbische Innenminister Aleksandar Vulin, enger Verbündeter von Präsident Vučić, sprach offen vom Ziel, „alle Serben unter einem Dach zu vereinen“ – das ist politische Sprache, nicht kulturelle Nostalgie.
  • Das Konzept erinnert in Rhetorik, Zielsetzung und Methode deutlich an das Großserbien-Projekt der 1990er-Jahre.

Der „srpski svet“ widerspricht Dayton


  • Das Dayton-Abkommen garantiert die territoriale Integrität von Bosnien und Herzegowina.
  • Jede Rhetorik, die offen die Einheit der RS mit Serbien oder eine Abspaltung andeutet, bricht das Fundament von Dayton – und gefährdet aktiv den Frieden in der Region.
  • Wer Dayton ablehnt, delegitimiert den Nachkriegsfrieden, der überhaupt erst die Beendigung des Kriegs ermöglichte.

Völkerrechtlich problematisch​


  • Das gezielte Fördern separatistischer Bewegungen in Nachbarstaaten – etwa durch direkte Einflussnahme auf die Republika Srpska – ist völkerrechtlich ein Angriff auf die Souveränität eines anderen Staates.
  • Serbien hat völkerrechtlich keine Ansprüche auf die Republika Srpska oder auf ethnische Serben in anderen Ländern.
  • Identität ≠ Anspruch auf Staatsgebiet.

Ethnonationalismus ist keine Lösung​


  • Das Konzept des „srpski svet“ geht von ethnisch homogenen Staaten aus – das steht im direkten Widerspruch zum europäischen Werteverständnis von multiethnischer Demokratie, Minderheitenschutz und Souveränität.
  • Wer ernsthaft für Frieden eintritt, arbeitet an Versöhnung, nicht an der Erschaffung homogener „Volksstaaten“.


Warum deine Aussage falsch und problematisch ist:

„Großserbien ist Propaganda […] Srpski svet ist Realität, wir sind ein Volk, eine Religion, eine Slava – also werden wir uns früher oder später demokratisch vereinen.“

"Großserbien ist Propaganda" – faktisch falsch​


  • Der Plan eines „Großserbien“ war konkret, dokumentiert, geplant:
    • In Memos von 1991 aus der serbischen Führung,
    • durch Aussagen von Milosević, Karadžić & Co,
    • und durch zahlreiche Urteile des ICTY, die bestätigen, dass ethnische Säuberungen Teil eines systematischen Plans waren.
  • Es ist keine „kroatische Erfindung“, sondern historisch belegt – auch durch serbische Quellen.

Vergleich mit Kosovo = Whataboutism​


  • Die Aussage „Wenn ihr Kosovo unterstützt, dürfen wir Dayton brechen“ ist völkerrechtlich unhaltbar:
    • Kosovo war unter UN-Verwaltung, nach einem Krieg mit systematischen Menschenrechtsverletzungen.
    • Die RS ist Teil eines international anerkannten Staates (BiH), in einem Friedensvertrag eingebettet, dem auch Serbien zugestimmt hat.
    • Völkerrecht funktioniert nicht nach Kindergartenlogik („Wenn die dürfen, dürfen wir auch“), sondern anhand von Konstellationen, Kontext und Rechtstexten.

Ethnische Zugehörigkeit rechtfertigt keine politische Einheit​


  • Nur weil Menschen dieselbe Ethnie oder Religion teilen, haben sie kein automatisches Recht, sich aus anderen Staaten zu lösen oder „Vereinigungen“ zu verlangen.
  • In Europa leben unzählige Völker grenzübergreifend (z. B. Dänen in Deutschland, Basken in Frankreich/Spanien, Russen im Baltikum) – ohne dass man daraus staatliche Einheiten basteln darf.
  • Der Glaube, man sei „ein Volk, also ein Staat“ ist archaisch und gefährlich.

"Demokratische Einheit" ist kein Freifahrtschein zur Zerstörung anderer Staaten​


  • Die Aussage „wir vereinen uns halt irgendwann demokratisch“ klingt harmlos – aber sie verkennt, dass
    • das Dayton-Abkommen jede Sezession untersagt,
    • und dass eine solche „Vereinigung“ auf Kosten eines anderen souveränen Staates (BiH) ginge.
  • Demokratische Mittel sind nicht automatisch legitim, wenn sie auf Zerstörung bestehender Staaten hinauslaufen.


Ergo:​


  • Meine Aussage ist wieder korrekt, weil sie die politische Realität hinter dem Begriff „srpski svet“ benennt – als Wiederbelebung gefährlicher Nationalideologien.
  • Deine Aussage ist wieder falsch, weil sie
    • historische Fakten leugnet,
    • völkerrechtlich inkonsistente Analogien zieht,
    • und letztlich ein Projekt verteidigt, das friedliches Zusammenleben in Südosteuropa gefährdet.



Nein, ich weiß aber das du ein kroatischer Neonazi bist im Falle gegen Serben, das haben deine Taten früher gezeigt als Admin, und wie du dich verhalten hast, und deine früheren Aussagen mit schlimmster Lügenpropaganda. Deswegen mein Verhalten. Bin erstaunt wie du aufeinmal hier doch konstruktiv diskutieren kannst, früher waren es nur kurze Sätze, mit Provokationen oder Beleidigungen.

Natürlich sind nicht alle Kroaten so. Es gibt einmal die , wie du oder Ivo, dann gibt es die andere Seite der Kroaten, die kann man eine Art Brüder sehen, wie Alen zB. Diese richtigen , guten Kroaten, sind übrigens für Kosovo ist Serbien, so hab ich das oftmals erlebt, kroatische Nationalisten haben Doppelmoral, sind gegen Serbien zum Kosovo, zeitgleich aber den Krajina Serben gleiches nicht gewehren wie den Kosovo albaner.

Richtige Kroaten ohne fanatischen Hass, Realisten, die wissen wie schwer sie selbst ihre territoriale Integrität wieder hergestellt haben, verstehen Serbien und sind auf Serbiens Seite zum Kosovo.


Dein Gequatsche ist nicht nur sachlich haltlos, sie ist ein Paradebeispiel für die Verwirrung von persönlicher Kränkung, ideologischer Verblendung und historischer Verzerrung. Wer ernsthaft in einer Debatte über Völkermord, Krieg und internationale Politik mit Begriffen wie „richtige Kroaten“ oder „du bist ein Neonazi, weil du anderer Meinung bist“ argumentiert, hat sich intellektuell völlig aus der Diskussion verabschiedet.

Anstatt auf die berechtigte Kritik am Tonfall einzugehen, driftet die Aussage in eine Art paranoides Weltbild ab, in dem die eigene Opferrolle alles rechtfertigt. Wer hinter jedem Kritiker einen „Feind des serbischen Volkes“ wittert, hat sich in ein gefährlich einfaches Weltbild zurückgezogen, das keine Differenzierung mehr zulässt.
Du beklagst die Dämonisierung von Serben – und nennst im selben Atemzug andere Menschen „Neonazis“ und spricht von „richtigen“ und „falschen“ Angehörigen anderer Völker. Das ist moralisch bankrott und logisch absurd. Wer in diesen Kategorien denkt, hat den Boden seriöser Auseinandersetzung längst verlassen.

Offensichtlich gestörte Wahrnehmung politischer Realität. Die völlige Ignoranz gegenüber dokumentierten Fakten, wie z. B. den Urteilen internationaler Gerichte, wird durch eine aggressive Mischung aus Verschwörungsideologie und identitärer Wut ersetzt. Das ist nicht nur sachlich falsch, sondern zeigt, dass du emotional in der Vergangenheit gefangen bist, unfähig, zwischen Recht, Geschichte und Mythos zu unterscheiden.

Reine Projektion – ohne jedes argumentative Fundament. Deine gesamte Aussage besteht aus Projektion. Das Gegenüber wird dämonisiert, um die eigene aggressive Rhetorik zu rechtfertigen. Das ist ein klassischer Mechanismus bei Menschen, die ihre persönliche Frustration mit ideologischen Kampfbegriffen kompensieren, anstatt sich inhaltlich auseinanderzusetzen.
Dein Gehirn kennt auf jede komplexe Aussage nur zwei Reaktionsmöglichkeiten:

  1. „Westen böse!“
  2. „Serben Opfer!“

Dazwischen? Nichts. Kein Filter, keine Differenzierung, kein Raum für Ambivalenz.
Du kämpfst keine Debatte, du bekämpfst ein Phantom – dein inneres Feindbild.
Dein Denkprozess ist wie eine alte Windows-98-Maschine mit 15 geöffneten Serbien-YouTube-Dokus, fünf Facebook-Kommentarschlachten – und dann wunderst du dich, warum’s ruckelt. Du verstehst die Inhalte nicht nur falsch, du merkst nicht mal, dass du sie falsch verstehst. Deine Überzeugung ist stabil – weil sie nie mit Verständnis belastet wurde

Ergo:​


Wer so spricht, zeigt nicht analytische Schärfe, sondern emotionalen Kontrollverlust und ideologische Verirrung. Man kann mit Menschen diskutieren, die anderer Meinung sind – aber nicht mit jemandem, der seine ganze Identität in ethnonationalistische Wut kleidet und dann auch noch andere für seinen eigenen Ton verantwortlich macht.
Das ist keine politische Meinung – das ist ein Symptom. Deine Unfähigkeit, Argumente aufzunehmen oder auch nur korrekt zu erfassen, zeigt nicht Meinungsstärke – sie zeigt den Totalausfall kognitiver Grundfunktionen. Und genau deshalb: Kein weiterer Satz mehr von mir. Da bringt auch Konditionierung durch Wiederholung nichts.
 
Wie peinlich ist das bitte, Kroaten und Serben (oder wenn sie aus BIH sind: bosnische Katholiken udn bosnische Orthodoxe) werfen sich gegenseitig eigene Propaganda-Texte oder im noch dümmeren Fall
irgendwelche ChatGPT-Texte zu. Ich finds witzig. :haha:
 
"Serbien wäre bereit" :lol::lol::lol:

Bereit zu was? Cevapcici braten für die Chinesen?
Tee kochen für den Sultan - wie in guten alten Zeiten?

Evtl. weiß jemand was Bagsi damit genau meint.... Krieg kann es nicht sein. Serbien ist nur ein Schatten von dem was, YU damals militärisch war..... er soll aufhören Vucic Propaganda zu glauben.
 
Ein demokratisches Referendum gewinnt seine Legitimität aus dem Verfahren, der Transparenz und der Anerkennung durch das internationale Rechtssystem – genau das war beim Referendum in Bosnien-Herzegowina am 1. März 1992 der Fall.


  1. Rechtsgrundlage:
    Das Referendum wurde auf Basis der damals geltenden bosnischen Verfassung abgehalten. Die Verfassung sah kein explizites Verbot eines Referendums über die Unabhängigkeit vor – im Gegenteil, es entsprach dem allgemeinen Demokratisierungsprozess nach dem Zerfall Jugoslawiens.
  2. Internationale Anerkennung:
    Die OSZE und andere internationale Organisationen beobachteten den Ablauf. Danach folgte rasch die Anerkennung durch die EU und die UNO – das ist nicht bloße politische Symbolik, sondern völkerrechtlich maßgebend. Legitimität im Völkerrecht entsteht nicht nur durch innerstaatliche Zustimmung, sondern durch die kollektive Anerkennung durch die Staatengemeinschaft.
  3. Beteiligung & Boykott:
    Dass die serbischen Vertreter zum Boykott aufriefen, war eine politische Entscheidung – keine juristische. Die Möglichkeit zur Teilnahme bestand. Wer sich bewusst ausschließt, delegitimiert nicht den Prozess, sondern gibt seine Mitgestaltung auf.
  4. Mehrheitsprinzip in der Demokratie:
    In einem Staat mit konstitutiven Völkern bedeutet Legitimität nicht zwingend Einstimmigkeit. Der Wille der Mehrheit der Bevölkerung (über 60 % Wahlbeteiligung, über 99 % Zustimmung) ist ein demokratisch tragfähiges Fundament – sonst wäre jede Demokratie durch Vetorechte lähmbar.
  5. Vergleich zu anderen Republiken:
    Auch Slowenien und Kroatien hielten ähnliche Referenden ab, ohne Zustimmung aller ethnischen Gruppen. Trotzdem wurde deren Unabhängigkeit international anerkannt. Warum sollte bei Bosnien plötzlich ein anderer Maßstab gelten?

Die Aussage verkennt, dass Legitimität in der internationalen Politik nicht nur durch subjektives Gerechtigkeitsempfinden definiert wird, sondern durch formale Rechtmäßigkeit, demokratische Verfahren und internationale Akzeptanz.

Das Referendum war nicht nur „fair“, sondern auch rechtlich tragfähig und völkerrechtlich legitimiert. Ein politischer Boykott kann diese Legitimität nicht im Nachhinein aufheben.


1. Kein Widerspruch zwischen „kein Vetorecht“ und „Selbstbestimmungsrecht“

Die Aussage, dass es kein ethnisches Vetorecht, aber ein allgemeines Selbstbestimmungsrecht der Völker gibt, ist keine Selbstwiderspruch, sondern eine Klarstellung zweier getrennter Ebenen:

  • Das Selbstbestimmungsrecht im Völkerrecht gilt im Allgemeinen für Völker, die kolonialisiert, unterdrückt oder staatenlos sind.
  • Ein Vetorecht für eine ethnische Gruppe innerhalb eines anerkannten Staates existiert völkerrechtlich nicht, außer es ist verfassungsrechtlich vorgesehen – was im Fall Bosnien-Herzegowina 1992 nicht mehr funktional der Fall war, da Jugoslawien zerfiel.


2. Die Bosnischen Serben wurden nicht „gar nicht gefragt"
Die Behauptung, die bosnischen Serben seien „nicht gefragt“ worden, ist faktisch falsch. Sie hatten die Möglichkeit, am Referendum teilzunehmen – sie haben es politisch boykottiert.

  • Dass ein Teil der Bevölkerung sich bewusst gegen die Teilnahme entscheidet, bedeutet nicht, dass er ausgeschlossen wurde.
  • Der Boykott war eine Strategie der Delegitimierung, keine Ausgrenzung.
    → Es ist ein Unterschied, nicht eingeladen zu sein – oder nicht teilnehmen zu wollen.

3. Kein konstitutives Vetorecht im Völkerrecht oder Verfassungsrecht 1992

Die Berufung auf das „konstitutive Staatsvolk“ ist politisch nachvollziehbar, aber rechtlich nicht bindend.
Bosnien-Herzegowina war zu diesem Zeitpunkt formell eine konstituierende Republik innerhalb Jugoslawiens, und die verfassungsmäßige Ordnung Jugoslawiens war bereits de facto zerfallen.

  • Es gab keine rechtskräftige föderale Instanz mehr, die ein Vetorecht der Serben in BiH durchsetzen konnte.
  • Der Weg über ein demokratisches Referendum mit internationaler Überwachung war angesichts der Lage die realistischste und rechtlich vertretbare Option.

4. Gewalt als Folge politischer Frustration ist nicht rechtlich legitim

Die Aussage endet mit der Rechtfertigung, dass die Serben „halt zu den Waffen greifen mussten“, weil ihr Wille missachtet wurde. Das ist völkerrechtlich, moralisch und historisch problematisch:


  • Gewalt ist kein legitimes Mittel, um politische Beteiligung zu erzwingen – insbesondere, wenn sie mit ethnischen Säuberungen und Kriegsverbrechen einhergeht (wie in vielen dokumentierten Fällen).
  • Andere Volksgruppen in Jugoslawien hatten ebenfalls das Gefühl, unterdrückt oder ignoriert zu werden – doch das rechtfertigt keinen Krieg, sondern verlangt politischen Dialog.

5. Serben wollten „am wenigsten Krieg“? – Historisch unhaltbar

Die Behauptung, die Serben hätten „am wenigsten Krieg gewollt“, widerspricht:

  • den Tatsachen auf dem Boden: Die JNA (Jugoslawische Volksarmee), die stark serbisch dominiert war, unterstützte systematisch serbische Milizen.
  • den Reden von Karadžić und Mladić, in denen schon 1991/92 von Krieg und Teilung gesprochen wurde.
  • dem Mangel an realen Verhandlungsangeboten: Forderungen nach Teilung Bosniens vor dem Referendum wurden nicht mit konkreten Plänen, sondern mit Drohungen untermauert.

Diese Aussage ist historisch einseitig, juristisch falsch und moralisch gefährlich, da sie Gewalt als berechtigte Reaktion auf politische Frustration erscheinen lässt.
Ein demokratisches Verfahren wurde angeboten – die Ablehnung durch die serbische Seite war eine bewusste politische Entscheidung, keine erzwungene Ausgrenzung.

Legitimität entsteht nicht durch Lautstärke oder Boykott, sondern durch konstruktive Beteiligung. Wer sich dem verweigert und stattdessen zu den Waffen greift, stellt sich außerhalb des demokratischen und rechtlichen Rahmens.





  • Die Republika Srpska wurde offiziell am 9. Januar 1992 durch die serbischen Vertreter im Parlament Bosnien-Herzegowinas ausgerufen – bevor das Unabhängigkeitsreferendum (1. März 1992) überhaupt stattfand.
  • Das Referendum war zu diesem Zeitpunkt noch nicht formell beschlossen, sondern lediglich in Diskussion. Der genaue Termin wurde erst im Februar 1992 verkündet.
  • Der Umstand, dass serbische Politiker schon im Januar eigenständig eine "Serbische Republik Bosnien und Herzegowina" ausriefen, zeigt: Es war eine vorweggenommene territoriale Abspaltung, nicht bloß eine politische Reaktion.

Belege durch internationale Gremien​


  • Das ICTY (International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia) hat in mehreren Urteilen festgestellt, dass die Führung der bosnischen Serben – mit Unterstützung aus Belgrad – einen langfristig vorbereiteten Plan zur Errichtung einer eigenständigen serbischen Entität in BiH verfolgte.
  • Diese Planung beinhaltete die systematische Kontrolle über serbisch dominierte Gebiete, die Verdrängung nicht-serbischer Bevölkerung (ethnische Säuberungen) und eine territoriale Konsolidierung mit Serbien.

Politische Absicht war Sezession – nicht Verhinderung​


  • Die Gründung der RS war nicht das Resultat einer passiven Schutzmaßnahme, sondern Teil einer aktiven politischen Strategie, den Zerfall Jugoslawiens zugunsten serbischer Interessen zu gestalten.
  • Wenn es nur um die Ablehnung des Referendums gegangen wäre, hätten die Serben juristische oder föderale Mittel genutzt. Stattdessen gründeten sie de facto einen Parallelstaat innerhalb BiH – noch vor jeglicher „Provokation“ durch das Referendum.



Falsche zeitliche Kausalität​


  • Es ist nicht korrekt, dass Ende 1991 ein Referendum verbindlich beschlossen wurde. Zwar gab es politische Diskussionen über die Zukunft Bosniens, aber der konkrete Beschluss zum Referendum erfolgte erst 1992.
  • Die serbische Seite handelte nicht reaktiv, sondern proaktiv separatistisch, bevor irgendein formaler demokratischer Prozess abgeschlossen war.

Missbrauch des Selbstbestimmungsrechts​


  • Die serbische Führung griff dem Ergebnis des Referendums nicht nur vor, sondern versuchte durch die Gründung der RS die territoriale Integrität Bosniens zu untergraben, bevor ein demokratisches Verfahren überhaupt durchgeführt wurde.
  • Dies widerspricht dem Prinzip der territorialen Integrität souveräner Staaten, wie sie im Völkerrecht gilt.

Widersprüchliche Argumentation​


  • Einerseits wird behauptet, die Serben „wollten sich nicht trennen“ – gleichzeitig wird aber die einseitige Gründung einer neuen Entität vollzogen, die sich explizit vom bosnischen Staatsverband absetzt.
  • Das ist ein Widerspruch in sich: Wer den Erhalt Jugoslawiens oder Bosniens wünscht, gründet nicht parallel eine eigene "Republik", die andere ausschließt.

Ergo:​


  • Meine Aussage ist korrekt, weil sie sich auf belegte Tatsachen und völkerrechtliche Bewertungen stützt: Die Gründung der RS war keine spontane Reaktion auf ein Referendum, sondern ein Schritt in einem lange vorbereiteten Abspaltungsplan.
  • Deine Aussage ist falsch, da sie die zeitliche Abfolge verzerrt, die serbische Führung von jeder Verantwortung freispricht und das demokratische Prinzip des Mehrheitsentscheids fälschlich als illegitim darstellt.




Konstitutives Volk ≠ Vetorecht
  • Ja, die Serben waren ein konstitutives Volk in Bosnien – ebenso wie Kroaten und Bosniaken.
  • Aber: Konstitutiver Status bedeutet Mitbestimmung, nicht Blockademacht. In einem demokratischen Prozess gilt das Mehrheitsprinzip – nicht ethnisches Einstimmigkeitsprinzip.
  • Ein kollektives ethnisches Vetorecht ist im Völkerrecht nicht vorgesehen, auch nicht in der damaligen Verfassung Bosniens.
    Selbst Slowenien und Kroatien haben sich 1991 ohne Einstimmigkeit unabhängig erklärt – und wurden anerkannt.

Historische Opfer geben kein Sonderrecht


  • Die Opfer der Serben im Ersten und Zweiten Weltkrieg sind historisch unbestritten und tragisch – aber sie legitimieren keine politische Sonderstellung in einem demokratischen Staat 50 Jahre später.
  • Wenn historische Traumata zu politischer Überlegenheit führen würden, könnten sich viele Völker auf „moralisches Sonderrecht“ berufen – so funktioniert moderne Politik nicht.
  • Im Gegenteil: Der Versuch, historische Gewalt als Rechtfertigung für eine heutige Trennung zu nutzen, untergräbt demokratische Strukturen und rechtfertigt neue Gewalt.


Demokratie funktioniert mit gleichen Rechten – nicht mit Ethnoprivilegien


  • Die Behauptung, dass man „bei drei Staatsvölkern Demokratie nicht einfach so machen kann“, ist ein antidemokratisches Argument.
  • Die Lösung für multiethnische Staaten ist föderale Machtteilung, Verfassungsgerichte, Minderheitenschutz – nicht die Zerschlagung des Staats durch Abspaltung.
  • Wenn Serben gegen ein Referendum sind, ist der demokratische Weg: teilnehmen, dagegenstimmen, verhandeln – nicht Boykott und Parallelstaat gründen.

Ergo:
  • Meine Aussage ist korrekt, weil sie das internationale Recht, demokratische Prinzipien und die Realität multiethnischer Staaten respektiert.
  • Deine Aussage ist falsch, weil sie eine gefährliche Mischung aus historischen Traumata, ethnischem Exzeptionalismus und falscher völkerrechtlicher Interpretation bietet.
  • Opfergeschichte verleiht kein politisches Sonderrecht, und ethnische Mehrheit in einem Gebiet begründet kein Sezessionsrecht – sonst wäre die Welt in permanente ethnische Konflikte zersplittert.



Relativierung international anerkannter Gerichte ist unbegründet


  • Der ICTY war kein „westlich gesponsertes“ politisches Projekt, sondern wurde durch die UN gegründet, mit Richtern aus verschiedenen Ländern, auch aus dem globalen Süden.
  • Die Urteile gegen serbische, kroatische und muslimische Kriegsverbrecher zeigen, dass das Gericht nicht einseitig war.
  • Der Vorwurf, das Tribunal sei "politisch", wird regelmäßig von verurteilten Kriegsverbrechern und Nationalisten zur Delegitimierung von Verantwortung verwendet – ohne Beweise.

Die Karadžić-Rede enthält keine friedlichen Absichten – sondern Drohungen​


  • Die Zitate in Aussage 2 sind selektiv entnommen und lassen den tatsächlichen Ton und Kontext seiner Rede außer Acht.
  • Karadžić sprach nicht von Verhandlungen, sondern von einer Art ethnischer Teilung mit der klaren Botschaft: „Wenn ihr (Bosniaken/Kroaten) den Weg der Unabhängigkeit wählt, werdet ihr verschwinden.“
  • Das ist kein „friedliches Teilungsangebot“, sondern eine implizite Kriegsandrohung.

Vermeintliche Gleichberechtigung der „Staatsvölker“ wurde instrumentalisiert​


  • Die Behauptung, „konstitutive Völker“ hätten ein Veto bei staatlichen Entscheidungen, ist völkerrechtlich unhaltbar.
  • Auch innerhalb föderaler oder multiethnischer Systeme gelten demokratische Prinzipien – dazu zählt das Mehrheitsprinzip unter Einhaltung von Minderheitenrechten.
  • Die serbische Führung wollte keine gleichberechtigte Mitbestimmung, sondern eine De-facto-Teilung Bosniens – notfalls mit Gewalt.

Historische Traumata rechtfertigen keine Gewalt​


  • Der Rückgriff auf die Rolle der Serben im Ersten und Zweiten Weltkrieg ist emotional nachvollziehbar, aber nicht geeignet, einen Angriffskrieg zu rechtfertigen.
  • Im Gegenteil: Der Völkermord in Srebrenica wurde nicht durch historische Schuld, sondern durch systematische Planung und Durchführung 1992–1995 verursacht – unter Befehl von Karadžić und Mladić.


Ergo:​


  • Meine Aussage ist korrekt, da sie sich auf faktisch belegbare Aussagen, Gerichtsurteile und Kriegsgeschehnisse stützt, die durch zahlreiche internationale Beobachter und Historiker bestätigt wurden.
  • Deine Aussage ist mal wieder falsch, weil sie:
    • internationale Fakten relativiert,
    • Kriegsdrohungen als Friedensangebote umdeutet,
    • und die eigene Gewalt durch historische Opferrollen rechtfertigt.

Ein Krieg mit über 100.000 Toten, Völkermord, Massengräbern und ethnischen Säuberungen lässt sich nicht durch die selektive Interpretation von Parlamentsreden und Erinnerungspolitik entschuldigen.



Warum meine Aussage korrekt ist:


  • Bosnien und Herzegowina (BiH) war eine der sechs konstitutiven Republiken innerhalb der SFRJ – mit dem Recht zur Eigenstaatlichkeit laut jugoslawischer Verfassung von 1974.
  • Der Kosovo hingegen war nur eine autonome Provinz innerhalb Serbiens, kein konstitutives Glied des Gesamtstaates – d. h. kein Recht auf Sezession innerhalb des jugoslawischen Verfassungsrahmens.
  • Daraus ergibt sich ein elementarer rechtlicher Unterschied zwischen dem Referendum in BiH und der späteren einseitigen Unabhängigkeitserklärung des Kosovo.

Bosnien durchlief ein völkerrechtlich anerkanntes Verfahren


  • Das Unabhängigkeitsreferendum in BiH (März 1992) war fair, von internationalen Beobachtern begleitet und führte zu schneller Anerkennung durch die EU und UN.
  • Im Gegensatz dazu war die Unabhängigkeit des Kosovo 2008 einseitig und lange umstritten – sie wurde nicht von der UN anerkannt und blieb völkerrechtlich prekär (auch wenn sie heute faktisch Realität ist).

Der internationale Gerichtshof (IGH) differenziert klar zwischen den Fällen​


  • In seinem Gutachten von 2010 zur Kosovo-Erklärung urteilte der IGH:

  • Der IGH hat nicht die Unabhängigkeit anerkannt, sondern nur festgestellt, dass die Erklärung nicht völkerrechtswidrig war – ein wichtiger Unterschied.

Relativierungen führen in Sackgassen​


  • Wer BiH mit Kosovo oder Kroatien gleichsetzt, verwässert die Unterschiede zwischen
    • staatlich legitimierter Selbstbestimmung (BiH),
    • einseitiger Loslösung (Kosovo),
    • und Binnenabspaltungen auf ethnischer Basis (Republika Srpska).
  • Damit wird oft versucht, die Gewalt und Völkerrechtsbrüche der 1990er-Jahre in BiH zu relativieren, was nicht haltbar ist.


Warum deine Aussage erneut falsch ist:​




Resolution 1244 bestätigt keine territoriale Unverletzbarkeit Serbiens im Sinne eines Sezessionsverbots​


  • UN-Resolution 1244 (1999) spricht von „territorialer Integrität der Bundesrepublik Jugoslawien“ – impliziert aber keine ewige Zugehörigkeit des Kosovo zu Serbien.
  • Vielmehr legt sie eine Übergangsverwaltung durch die UN (UNMIK) fest, mit dem Ziel, eine politische Lösung unter Achtung des Willens der Bevölkerung zu finden.
  • Das lässt Raum für zukünftige Statusverhandlungen – daher argumentierte der IGH 2010, dass die einseitige Unabhängigkeitserklärung nicht gegen internationales Recht verstieß, auch wenn sie politisch umstritten war.

Dayton enthält kein explizites Sezessionsverbot für die Republika Srpska – aber auch kein Recht auf Sezession​


  • Das Dayton-Abkommen (1995) bestätigt die territoriale Integrität von BiH und sieht keine Möglichkeit einer einseitigen Sezession vor – weder für die Republika Srpska noch für die Föderation.
  • Im Gegenteil: Das gesamte Abkommen basiert auf dem Prinzip, dass Bosnien ein einheitlicher, völkerrechtlich anerkannter Staat bleibt, bestehend aus zwei Entitäten – aber nicht teilbar.

Die Aussage ignoriert den Kontext und Rechtsstatus


  • Die Gleichsetzung von BiH und Kosovo blendet den historischen und juristischen Rahmen völlig aus:
    • BiH wurde international als Ganzes anerkannt (1992).
    • Die Republika Srpska ist kein Völkerrechtssubjekt, sondern eine Entität innerhalb BiH, geschaffen nach dem Krieg, nicht als eigenständiger Staat.
    • Kosovo war unter UN-Verwaltung und trat nicht aus einem existierenden UN-Mitgliedstaat durch völkerrechtlich anerkanntes Verfahren aus – daher auch die andere völkerrechtliche Diskussion.


Ergo:​


  • Meine Aussage korrekt, weil sie die klaren rechtlichen und politischen Unterschiede zwischen den Fällen herausarbeitet.
  • Deine Aussage ist irreführend, da sie
    • grundlegende Unterschiede zwischen Republiken und Provinzen verwischt,
    • die Rolle des Völkerrechts falsch interpretiert,
    • und völkerrechtlich nicht haltbare Parallelen zieht.

Wer BiH, Kosovo und Kroatien in einen Topf wirft, tut weder der Geschichte noch der Rechtslage einen Gefallen – sondern versucht meist, völkerrechtswidriges Verhalten im Nachhinein zu rechtfertigen.




Warum meine Aussage korrekt ist:




"Srpski svet" ist ein politisch aufgeladener Begriff – nicht bloß kulturell​


  • Die Idee eines „srpski svet“ (Serbische Welt) wurde in den letzten Jahren von nationalistischen Politikern (v. a. aus Serbien und der RS) aktiv politisch aufgeladen.
  • Der frühere serbische Innenminister Aleksandar Vulin, enger Verbündeter von Präsident Vučić, sprach offen vom Ziel, „alle Serben unter einem Dach zu vereinen“ – das ist politische Sprache, nicht kulturelle Nostalgie.
  • Das Konzept erinnert in Rhetorik, Zielsetzung und Methode deutlich an das Großserbien-Projekt der 1990er-Jahre.

Der „srpski svet“ widerspricht Dayton


  • Das Dayton-Abkommen garantiert die territoriale Integrität von Bosnien und Herzegowina.
  • Jede Rhetorik, die offen die Einheit der RS mit Serbien oder eine Abspaltung andeutet, bricht das Fundament von Dayton – und gefährdet aktiv den Frieden in der Region.
  • Wer Dayton ablehnt, delegitimiert den Nachkriegsfrieden, der überhaupt erst die Beendigung des Kriegs ermöglichte.

Völkerrechtlich problematisch​


  • Das gezielte Fördern separatistischer Bewegungen in Nachbarstaaten – etwa durch direkte Einflussnahme auf die Republika Srpska – ist völkerrechtlich ein Angriff auf die Souveränität eines anderen Staates.
  • Serbien hat völkerrechtlich keine Ansprüche auf die Republika Srpska oder auf ethnische Serben in anderen Ländern.
  • Identität ≠ Anspruch auf Staatsgebiet.

Ethnonationalismus ist keine Lösung​


  • Das Konzept des „srpski svet“ geht von ethnisch homogenen Staaten aus – das steht im direkten Widerspruch zum europäischen Werteverständnis von multiethnischer Demokratie, Minderheitenschutz und Souveränität.
  • Wer ernsthaft für Frieden eintritt, arbeitet an Versöhnung, nicht an der Erschaffung homogener „Volksstaaten“.


Warum deine Aussage falsch und problematisch ist:



"Großserbien ist Propaganda" – faktisch falsch​


  • Der Plan eines „Großserbien“ war konkret, dokumentiert, geplant:
    • In Memos von 1991 aus der serbischen Führung,
    • durch Aussagen von Milosević, Karadžić & Co,
    • und durch zahlreiche Urteile des ICTY, die bestätigen, dass ethnische Säuberungen Teil eines systematischen Plans waren.
  • Es ist keine „kroatische Erfindung“, sondern historisch belegt – auch durch serbische Quellen.

Vergleich mit Kosovo = Whataboutism​


  • Die Aussage „Wenn ihr Kosovo unterstützt, dürfen wir Dayton brechen“ ist völkerrechtlich unhaltbar:
    • Kosovo war unter UN-Verwaltung, nach einem Krieg mit systematischen Menschenrechtsverletzungen.
    • Die RS ist Teil eines international anerkannten Staates (BiH), in einem Friedensvertrag eingebettet, dem auch Serbien zugestimmt hat.
    • Völkerrecht funktioniert nicht nach Kindergartenlogik („Wenn die dürfen, dürfen wir auch“), sondern anhand von Konstellationen, Kontext und Rechtstexten.

Ethnische Zugehörigkeit rechtfertigt keine politische Einheit​


  • Nur weil Menschen dieselbe Ethnie oder Religion teilen, haben sie kein automatisches Recht, sich aus anderen Staaten zu lösen oder „Vereinigungen“ zu verlangen.
  • In Europa leben unzählige Völker grenzübergreifend (z. B. Dänen in Deutschland, Basken in Frankreich/Spanien, Russen im Baltikum) – ohne dass man daraus staatliche Einheiten basteln darf.
  • Der Glaube, man sei „ein Volk, also ein Staat“ ist archaisch und gefährlich.

"Demokratische Einheit" ist kein Freifahrtschein zur Zerstörung anderer Staaten​


  • Die Aussage „wir vereinen uns halt irgendwann demokratisch“ klingt harmlos – aber sie verkennt, dass
    • das Dayton-Abkommen jede Sezession untersagt,
    • und dass eine solche „Vereinigung“ auf Kosten eines anderen souveränen Staates (BiH) ginge.
  • Demokratische Mittel sind nicht automatisch legitim, wenn sie auf Zerstörung bestehender Staaten hinauslaufen.


Ergo:​


  • Meine Aussage ist wieder korrekt, weil sie die politische Realität hinter dem Begriff „srpski svet“ benennt – als Wiederbelebung gefährlicher Nationalideologien.
  • Deine Aussage ist wieder falsch, weil sie
    • historische Fakten leugnet,
    • völkerrechtlich inkonsistente Analogien zieht,
    • und letztlich ein Projekt verteidigt, das friedliches Zusammenleben in Südosteuropa gefährdet.






Dein Gequatsche ist nicht nur sachlich haltlos, sie ist ein Paradebeispiel für die Verwirrung von persönlicher Kränkung, ideologischer Verblendung und historischer Verzerrung. Wer ernsthaft in einer Debatte über Völkermord, Krieg und internationale Politik mit Begriffen wie „richtige Kroaten“ oder „du bist ein Neonazi, weil du anderer Meinung bist“ argumentiert, hat sich intellektuell völlig aus der Diskussion verabschiedet.

Anstatt auf die berechtigte Kritik am Tonfall einzugehen, driftet die Aussage in eine Art paranoides Weltbild ab, in dem die eigene Opferrolle alles rechtfertigt. Wer hinter jedem Kritiker einen „Feind des serbischen Volkes“ wittert, hat sich in ein gefährlich einfaches Weltbild zurückgezogen, das keine Differenzierung mehr zulässt.
Du beklagst die Dämonisierung von Serben – und nennst im selben Atemzug andere Menschen „Neonazis“ und spricht von „richtigen“ und „falschen“ Angehörigen anderer Völker. Das ist moralisch bankrott und logisch absurd. Wer in diesen Kategorien denkt, hat den Boden seriöser Auseinandersetzung längst verlassen.

Offensichtlich gestörte Wahrnehmung politischer Realität. Die völlige Ignoranz gegenüber dokumentierten Fakten, wie z. B. den Urteilen internationaler Gerichte, wird durch eine aggressive Mischung aus Verschwörungsideologie und identitärer Wut ersetzt. Das ist nicht nur sachlich falsch, sondern zeigt, dass du emotional in der Vergangenheit gefangen bist, unfähig, zwischen Recht, Geschichte und Mythos zu unterscheiden.

Reine Projektion – ohne jedes argumentative Fundament. Deine gesamte Aussage besteht aus Projektion. Das Gegenüber wird dämonisiert, um die eigene aggressive Rhetorik zu rechtfertigen. Das ist ein klassischer Mechanismus bei Menschen, die ihre persönliche Frustration mit ideologischen Kampfbegriffen kompensieren, anstatt sich inhaltlich auseinanderzusetzen.
Dein Gehirn kennt auf jede komplexe Aussage nur zwei Reaktionsmöglichkeiten:

  1. „Westen böse!“
  2. „Serben Opfer!“

Dazwischen? Nichts. Kein Filter, keine Differenzierung, kein Raum für Ambivalenz.
Du kämpfst keine Debatte, du bekämpfst ein Phantom – dein inneres Feindbild.
Dein Denkprozess ist wie eine alte Windows-98-Maschine mit 15 geöffneten Serbien-YouTube-Dokus, fünf Facebook-Kommentarschlachten – und dann wunderst du dich, warum’s ruckelt. Du verstehst die Inhalte nicht nur falsch, du merkst nicht mal, dass du sie falsch verstehst. Deine Überzeugung ist stabil – weil sie nie mit Verständnis belastet wurde

Ergo:​


Wer so spricht, zeigt nicht analytische Schärfe, sondern emotionalen Kontrollverlust und ideologische Verirrung. Man kann mit Menschen diskutieren, die anderer Meinung sind – aber nicht mit jemandem, der seine ganze Identität in ethnonationalistische Wut kleidet und dann auch noch andere für seinen eigenen Ton verantwortlich macht.
Das ist keine politische Meinung – das ist ein Symptom. Deine Unfähigkeit, Argumente aufzunehmen oder auch nur korrekt zu erfassen, zeigt nicht Meinungsstärke – sie zeigt den Totalausfall kognitiver Grundfunktionen. Und genau deshalb: Kein weiterer Satz mehr von mir. Da bringt auch Konditionierung durch Wiederholung nichts.
Der Dicke wird erst in ein paar Wochen realisieren wie er mit dieser Argumentation penetriert wurde :mrgreen:
 
Wie peinlich ist das bitte, Kroaten und Serben (oder wenn sie aus BIH sind: bosnische Katholiken udn bosnische Orthodoxe) werfen sich gegenseitig eigene Propaganda-Texte oder im noch dümmeren Fall
irgendwelche ChatGPT-Texte zu. Ich finds witzig. :haha:
Du warst noch nie witzig. Übrigens ein Bosniake hier leugnet das ICTY Urteil, wo steht, dass einen Genozid an den bosnischen Muslimen gegeben hat. Und noch dümmer als dein Beitrag geht fast nimmer :mrgreen:
 
Ich finde es immer spanend, wenn die eine Seite auf was besteht, jetzt UN-Resolutionen, an diesen UN-Resolutionen, wenn es selber betrifft, geschissen wird. Da ist dann alles anders.
 
1999 dachten wir gar nichts und waren uns alles bewusst, da war Russland am Boden wie noch nie in ihrer Geschichte. mit dem vesoffenen Jelzin an der Macht, und der Westen auf sein Höhepunkt. Die Zeiten haben sich heute geändert und werden sich noch ändern. Erstmal abwarten wie Ukraine ausgeht.

Mit dem Russland und China von heute, wäre 1999 nicht eine Bombe auf Serbien gefallen, das glaubst du wohl selbst nicht. Wenn du ernsthaft glaubst das es das schon war, das Serbien sich jemals freiwillig lossagt von seinem Land, dann kennst du Serben aber schlecht, auch noch ihr Jerusalem, ihr Mekka, Kosovo und Metochien.

Ihr habt leider nicht gemerkt wann ihr gewonnen habt (durch den illegalen NATO einsatz), versteh mich bitte nicht falsch, keiner will krieg, aber das ihr jemals mit uns ein Kompromiss eingehen werdet, sehe ich nicht kommen, Serbien wäre bereit. Deswegen, sag mir nur ein vereisten Konflikt , der nicht vertraglich und beidseitig geklärt wurde, der dann nicht wieder aufgetaut ist? Du wirst kein finden.



Schau doch dein kroatischen Bruder Cobra an, selbst er sagt das dies nur ein Gutachten war. Wäre es wirklich bindend, wäre die Resolution 1244 längst abgelöst, den die hält den endgültigen Status offen, dieser endgültige Status wird dann die Res1244 ablösen. Ist aber nicht passiert , sprich, die UN Red1244 ist das einzige internationale weltweit anerkannte Dokument zum Status des Kosovo, welches zählt, und dort steht, Kosovo ist Serbien.

Wie kann man ein erneuten Konfllt aus dem Weg gehen, wenn Belgrad und Pristina sich auf ein Kompromiss einigen, ihn beide unterzeichnen und umsetzen. Mir wäre das am liebsten, dazu wird es aber wohl nie kommen , eine Frage der Zeit, bis man wieder aufeinander losgeht. Aserbaidschan war das jüngste Beispiel wie solche vereisten Konflikte wieder auftauen können nach 30 Jahren.



looooooooool

Vor ein paar Wochen zerficken Israel und USA Irans gesamte Luftverteidigung in ein paar Tagen und fliegen wie sie wollen über iranischem Lufftraum, ohne dass Russland und China auch nur einen Finger rühren. Aber Maradona glaubt, wegen 167. wichtigstem Staat der Welt Serbien wird der 3. Weltkrieg ausbrechen

:haha: :haha: :haha:
 
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