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Der Status - Thread

Ich mache beides
Bin noch Mitglied der katholischen Kirche und zahle Kirchensteuer
Online bin ich auch aktiv für katholische Vereine wie Christkönigtum aber ich feiere genauso alles orthodoxe weiterhin und gehe auch weiterhin in die orthodoxe Kirche.
Vielleicht ist irgendwann mal wer der mich anklagt weil ich das so mache keine Ahnung
Juckt keine Sau welcher Kirche man vom Märchen folgt und welche man dann auch daraufhin besucht.
Glaube Kirchen sind heilfroh wenn die Kirchen irgendwie voll werden, die wühlen da nicht so rum.
 
Ich mache beides
Bin noch Mitglied der katholischen Kirche und zahle Kirchensteuer
Online bin ich auch aktiv für katholische Vereine wie Christkönigtum aber ich feiere genauso alles orthodoxe weiterhin und gehe auch weiterhin in die orthodoxe Kirche.
Vielleicht ist irgendwann mal wer der mich anklagt weil ich das so mache keine Ahnung

Kirchensteuer? Von welchem Gehalt denn?
 
Kirchensteuer? Von welchem Gehalt denn?
Wer in Österreich Mindestsicherung bezieht, hat zwar oft Anspruch auf Befreiungen bei Gesundheits- und Rundfunkgebühren, aber der Kirchenbeitrag, der eine "freiwillige Abgabe der Religionsgemeinschaft ist", wird separat behandelt und unterliegt anderen Regeln.
Der Kirchenbeitrag beträgt in der katholischen Kirche 1,1 Prozent vom Einkommen als Beitragsgrundlage. Davon wird ein allgemeiner Absetzbetrag von 59 Euro abgezogen. Der Mindestkirchenbeitrag beläuft sich auf:
120 Euro für Selbstständige, 33 Euro für Pensionisten, Arbeiter und Angestellte. Befreit vom Kirchenbeitrag sind Schüler, Studierende ohne Einkommen, Auszubildende, Zivil- und Grundwehrdiener. Bei einigen Diözesen werden auch Pflegebedürftige in Pflegeheimen, die nur ein geringes Taschengeld bekommen, vom Beitrag befreit. Hier lohnt es sich, bei der Servicestelle verantwortlichen Diözese nachzufragen.

 
Wer in Österreich Mindestsicherung bezieht, hat zwar oft Anspruch auf Befreiungen bei Gesundheits- und Rundfunkgebühren, aber der Kirchenbeitrag, der eine "freiwillige Abgabe der Religionsgemeinschaft ist", wird separat behandelt und unterliegt anderen Regeln.
Der Kirchenbeitrag beträgt in der katholischen Kirche 1,1 Prozent vom Einkommen als Beitragsgrundlage. Davon wird ein allgemeiner Absetzbetrag von 59 Euro abgezogen. Der Mindestkirchenbeitrag beläuft sich auf:
120 Euro für Selbstständige, 33 Euro für Pensionisten, Arbeiter und Angestellte. Befreit vom Kirchenbeitrag sind Schüler, Studierende ohne Einkommen, Auszubildende, Zivil- und Grundwehrdiener. Bei einigen Diözesen werden auch Pflegebedürftige in Pflegeheimen, die nur ein geringes Taschengeld bekommen, vom Beitrag befreit. Hier lohnt es sich, bei der Servicestelle verantwortlichen Diözese nachzufragen.


Bezieher von Mindestsicherung sind von der Kirchensteuer befreit. Glaubt hier irgendjemand, dass er freiwillig Beiträge zahlt?
 
Bezieher von Mindestsicherung sind von der Kirchensteuer befreit. Glaubt hier irgendjemand, dass er freiwillig Beiträge zahlt?
Nein, sind sie in Österreich nicht. Ist ein Beitrag wie bei einem Verein wie ADAC zum Beispiel. Man kann bei der Kirche einen Aufschub bis zur Befreiung beantragen. Gilt nicht nur für die katholische Kirche
 
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