Hamdi H. und Marvin N. hatten nicht die Absicht, einen Menschen zu töten. "Dass sie das nicht wollten, davon geht auch die Kammer aus", sagt Schertz. Doch für eine Verurteilung wegen Mordes reicht auch ein sogenannter bedingter Tötungsvorsatz. Das heißt, die beiden müssen nicht gewollt haben...