Ein ganz klares Jein. Man darf installieren, aber offen gelassen was legal zulässig ist.
Im BGH-Urteil wurde beschlossen, dass Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfall-Prozess verwendet werden können. Jedoch verstoßen die Aufzeichnungen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, wie z. B...