Phoenix1970
Frischling
Guten Tag!
Ich habe eine serbische Klientin, welche mit dem Gedanken spielt, sobald ihr Mann in die Pension geht, wieder in die Heimat (Serbien) zurück zu gehen.
Allerdings wird das gemeinsame Kind, welches die österr. Staatsbürgerschaft hat, dann noch schulpflichtig sein (~10 Jahre).
Kann diese Familie einfach zurück gehen, ohne die Staatsbürgerschaft zurück zu geben, denn das möchten sie auf gar keinen Fall und was passiert wenn das Kind nicht hier zur Schule geht sondern in Serbien?
Kennt sich jemand aus?
Danke!!
Ich habe eine serbische Klientin, welche mit dem Gedanken spielt, sobald ihr Mann in die Pension geht, wieder in die Heimat (Serbien) zurück zu gehen.
Allerdings wird das gemeinsame Kind, welches die österr. Staatsbürgerschaft hat, dann noch schulpflichtig sein (~10 Jahre).
Kann diese Familie einfach zurück gehen, ohne die Staatsbürgerschaft zurück zu geben, denn das möchten sie auf gar keinen Fall und was passiert wenn das Kind nicht hier zur Schule geht sondern in Serbien?
Kennt sich jemand aus?
Danke!!