J_V_M_S_U_P
Gesperrt
Der Staatsanwalt forderte 16 Jahre Haft für den «Parkplatzmörder» Bashkim Berisha. Dessen Verteidiger plädierte auf Freispruch. Das Obergericht sprach ihn heute Abend schuldig.
Der ehemalige Thaiboxer Bashkim Berisha ist am Donnerstag zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Zürcher Obergericht sprach ihn der vorsätzlichen Tötung schuldig. Während dem Strafvollzug muss Berisha zudem eine ambulante Psychotherapie besuchen. Sollte Berisha während dieser Zeit erneut straffällig werden, droht ihm jedoch sogar die Verwahrung. Das Obergericht folgte damit im Wesentlichen dem Antrag des Staatsanwalts und sprach von einer «klaren und eindeutigen Beweislage.»
Der Verteidiger des ehemaligen Thaiboxers Bashkim Berisha hatte einen Freispruch verlangt. In seinem Plädoyer wollte er die vom Staatsanwalt zitierten Aussagen von vier Belastungszeugen unglaubhaft machen. Er wollte dabei ein Gerangel zur Geltung bringen, das zur ungewollten Schussabgabe geführt haben soll. Damit schloss sich der Verteidiger seinem Mandanten an, der zuvor ausgesagt hatte, dass es sich um eine Notwehrsituation und einen Unfall gehandelt habe. Doch der Verteidiger stellte gleichzeitig einen Eventualantrag: Sollte das Gericht trotzdem einen Schuldspruch fällen, forderte er maximal sieben Jahre Freiheitsstrafe.
Berisha zeigt Emotionen
Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren gefordert. Die Forderung liess auch Bashkim Berisha nicht kalt. Er schlug kurz die Hände vor sein Gesicht, als er den Antrag vernahm.
Bashkim Berisha, der heute Morgen in Fussfesseln dem Richter vorgeführt wurde, wirkte bereits zuvor nervös. Unruhig sass er vor dem Richter. Und der Prozessverlauf konnte den ehemaligen Thaibox-Weltmeister ebenfalls nicht beruhigen. Der Staatsanwalt präsentierte heute seine Version des Tathergangs. Und die stützt sich auf Aussagen von vier Augenzeugen, die alle im Auto des Opfers sassen, als es zu dem tödlichen Schuss auf dem Dübendorfer Parkplatz kam.
Die verschwundene Tatwaffe
Gestützt wird der Staatsanwalt zudem von einem Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts: Beim Opfer wurden keine Schmauchspuren festgestellt. Deshalb könne laut Gutachten ausgeschlossen werden, dass das Opfer die Waffe in der Hand gehalten habe. Dass die Tatwaffe bis heute nicht aufgetaucht ist, wertet der Staatsanwalt zudem als Indiz, dass Berisha den Schuss gezielt abgegeben habe: Nur der Täter könne ein Interesse haben, die Waffe verschwinden zu lassen, begründete der Staatsanwalt.
Für den Staatsanwalt ist es deshalb erwiesen, dass Bashkim Berisha die Waffe aus seinem Hosenbund gezogen und aus nächster Nähe auf den im Auto sitzenden Mazedonier geschossen hatte. Auch der Kollege von Berisha, der an diesem Abend mit ihm unterwegs war, gab in einer ersten Befragung nach der Tat gegenüber der Polizei an, er habe gesehen, wie Berisha etwas aus der Hose zog. Diese Aussagen widerrief der Kollege später.
«Das kann ich mir nicht mehr erklären»
Der 28-jährige Bashkim Berisha machte vor Gericht - wie schon während der Untersuchung - einen Unfall geltend. Das spätere Opfer selbst habe eine Pistole gezogen und gegen ihn gerichtet. Er habe ihm die Hand abgedreht, worauf sich ein Schuss löste. Gemäss Gerichtsbeobachter wirkt die Darstellung von Berisha allerdings wenig überzeugend. Er weiche bei Fragen häufig aus und spreche andere Themen an. Auch auf die Frage des Richters, weshalb er nicht davongerannt sei, nachdem er die Waffe gesehen habe, hatte Berisha keine Antwort parat. «Das kann ich mir heute auch nicht mehr erklären», sagte der Kosovo-Albaner.
Persönlichkeitsstörung diagnostiziert
Der Staatsanwalt fordert deshalb eine 16-jährige Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung gegen Bashkim Berisha. Ein Gutachten attestiert Berisha Persönlichkeitsstörung. Auf Grund dieser sogenannten Impulsstörung könne Berisha seine Wut nicht zügeln. Deshalb sei eine leichtgradig verminderte Schuldfähigkeit anzuerkennen. Der Staatsanwalt berücksichtigte diesen Punkt und reduzierte seinen Strafantrag um zwei Jahre.
Der ehemalige Thaiboxer Bashkim Berisha ist am Donnerstag zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Zürcher Obergericht sprach ihn der vorsätzlichen Tötung schuldig. Während dem Strafvollzug muss Berisha zudem eine ambulante Psychotherapie besuchen. Sollte Berisha während dieser Zeit erneut straffällig werden, droht ihm jedoch sogar die Verwahrung. Das Obergericht folgte damit im Wesentlichen dem Antrag des Staatsanwalts und sprach von einer «klaren und eindeutigen Beweislage.»
Der Verteidiger des ehemaligen Thaiboxers Bashkim Berisha hatte einen Freispruch verlangt. In seinem Plädoyer wollte er die vom Staatsanwalt zitierten Aussagen von vier Belastungszeugen unglaubhaft machen. Er wollte dabei ein Gerangel zur Geltung bringen, das zur ungewollten Schussabgabe geführt haben soll. Damit schloss sich der Verteidiger seinem Mandanten an, der zuvor ausgesagt hatte, dass es sich um eine Notwehrsituation und einen Unfall gehandelt habe. Doch der Verteidiger stellte gleichzeitig einen Eventualantrag: Sollte das Gericht trotzdem einen Schuldspruch fällen, forderte er maximal sieben Jahre Freiheitsstrafe.
Berisha zeigt Emotionen
Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren gefordert. Die Forderung liess auch Bashkim Berisha nicht kalt. Er schlug kurz die Hände vor sein Gesicht, als er den Antrag vernahm.
Bashkim Berisha, der heute Morgen in Fussfesseln dem Richter vorgeführt wurde, wirkte bereits zuvor nervös. Unruhig sass er vor dem Richter. Und der Prozessverlauf konnte den ehemaligen Thaibox-Weltmeister ebenfalls nicht beruhigen. Der Staatsanwalt präsentierte heute seine Version des Tathergangs. Und die stützt sich auf Aussagen von vier Augenzeugen, die alle im Auto des Opfers sassen, als es zu dem tödlichen Schuss auf dem Dübendorfer Parkplatz kam.
Die verschwundene Tatwaffe
Gestützt wird der Staatsanwalt zudem von einem Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts: Beim Opfer wurden keine Schmauchspuren festgestellt. Deshalb könne laut Gutachten ausgeschlossen werden, dass das Opfer die Waffe in der Hand gehalten habe. Dass die Tatwaffe bis heute nicht aufgetaucht ist, wertet der Staatsanwalt zudem als Indiz, dass Berisha den Schuss gezielt abgegeben habe: Nur der Täter könne ein Interesse haben, die Waffe verschwinden zu lassen, begründete der Staatsanwalt.
Für den Staatsanwalt ist es deshalb erwiesen, dass Bashkim Berisha die Waffe aus seinem Hosenbund gezogen und aus nächster Nähe auf den im Auto sitzenden Mazedonier geschossen hatte. Auch der Kollege von Berisha, der an diesem Abend mit ihm unterwegs war, gab in einer ersten Befragung nach der Tat gegenüber der Polizei an, er habe gesehen, wie Berisha etwas aus der Hose zog. Diese Aussagen widerrief der Kollege später.
«Das kann ich mir nicht mehr erklären»
Der 28-jährige Bashkim Berisha machte vor Gericht - wie schon während der Untersuchung - einen Unfall geltend. Das spätere Opfer selbst habe eine Pistole gezogen und gegen ihn gerichtet. Er habe ihm die Hand abgedreht, worauf sich ein Schuss löste. Gemäss Gerichtsbeobachter wirkt die Darstellung von Berisha allerdings wenig überzeugend. Er weiche bei Fragen häufig aus und spreche andere Themen an. Auch auf die Frage des Richters, weshalb er nicht davongerannt sei, nachdem er die Waffe gesehen habe, hatte Berisha keine Antwort parat. «Das kann ich mir heute auch nicht mehr erklären», sagte der Kosovo-Albaner.
Persönlichkeitsstörung diagnostiziert
Der Staatsanwalt fordert deshalb eine 16-jährige Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung gegen Bashkim Berisha. Ein Gutachten attestiert Berisha Persönlichkeitsstörung. Auf Grund dieser sogenannten Impulsstörung könne Berisha seine Wut nicht zügeln. Deshalb sei eine leichtgradig verminderte Schuldfähigkeit anzuerkennen. Der Staatsanwalt berücksichtigte diesen Punkt und reduzierte seinen Strafantrag um zwei Jahre.