Bundesverfassungsgericht erlaubt NPD-Demo zur WM in Gelsenkirchen
Verbotsbestätigung des OVG Münster aufgehoben
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die von der rechtsextremen NPD für Samstag in Gelsenkirchen geplante Kundgebung gebilligt. Mit einem am Freitag verkündeten Eilbeschluss hoben die Verfassungsrichter ein vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster bestätigtes Verbot auf. Die Gründe sollen erst in der kommenden Woche bekannt gegeben werden. (Az: 1 BvR 1429/06) (AFP)
Netscape, 09.06.06, 17:11 Uhr