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(A)Soziale Medien

Ivo2

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Teammitglied
Croatia
Gegen Elon Musk und Mark Zuckerberg: Zeit für digitalen Widerstand
Weil es in Social Media noch schlimmer kommen kann, sollten wir im Großen wie im Kleinen über Möglichkeiten der Gegenwehr sprechen

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Die Situation im Internet, speziell in Social Media, ist verstörend. Einige Plattformen stechen dadurch hervor, dass sie Falschmeldungen oder hochemotionale Stimmungsmache sehr sichtbar machen. Man sieht aktuell, wie sehr Elon Musk die AfD in Deutschland hofiert und ihr auf seiner Plattform X große Reichweite bietet. Ganz zu schweigen von Tiktok, wo aktuell die Gefahr der islamistischen Radikalisierung deutlich wird. Ich muss aber leider eine Anmerkung machen: Das kann noch schlimmer werden. Ich fürchte, dass wir noch nicht die Sohle bei der Talfahrt in Social Media erreicht haben.

Dazu zwei Beispiele: Facebook führt ein neues "Performance-Bonusprogramm" ein, welches hohe Viralität von Postings mit Geld belohnt. Das Investigativmedium Pro Publica äußert die Sorge, dass dies wie ein "Brandbeschleuniger" wirken könnte und auch Seiten profitieren könnten, die speziell mit unseriösen Behauptungen Likes, Kommentare und Reichweite erzielen. Besonders in den USA gibt es diese Bedenken, weil Facebook dort nicht einmal mehr mit Faktencheck-Einrichtungen kooperiert – und auch im deutschsprachigen Raum wird Influencerinnen und Influencern angeboten, sich für den Testlauf des Programms zu bewerben. Zweitens postet Musk auf seiner Plattform X, dass er die "Community Notes" überarbeiten will. Das ist jenes lückenhafte System von Faktenchecks, bei dem Userinnen und User auf X selbst Richtigstellungen verfassen können (aber weil sich die Community oft nicht ausreichend einig wird, erscheinen viele Faktenchecks nicht). Musk will das System nun ändern, nachdem ein Faktencheck auf X dem Präsidenten Donald Trump widersprach.

 

Anhänge

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Das was wir bisher von/mit den asozialen Medien erlebt haben, ist ein Lercherlschaas gegen das, was Euch in Kombination mit KI noch erwartet.

Aber Ihr könnt tun, was Ihr wollt. Ich verwende keine asozialen Plattformen. Medien sind es in Wahrheit ja nicht. Soll keiner sagen, ich hätte nicht seit Jahren davor gewarnt.
 
Riskante Klagen: Vorsicht, wenn Sie ein Social-Media-Profil haben!
Ein bizarrer Paragraf des Mediengesetzes führt dazu, dass das Erlauben von Diskussion im Internet derzeit finanziell gefährlich ist

Stellen Sie sich vor, Sie posten etwas auf Facebook, gehen schlafen. Mitten in der Nacht kommentiert ein anonymes Profil bei Ihnen etwas Rechtswidriges, beleidigt eine fremde Person. Obwohl Sie selbst nichts Klagbares gepostet haben, obwohl Sie nichts Problematisches getan haben, können Sie medienrechtlich belangt werden. Und auf vierstelligen Kosten sitzen bleiben. Denn im Mediengesetz gibt es eine eklatante Lücke, die nun erstmals auffiel – und die für Menschen mit Social-Media-Profil teuer werden kann.

Hohe Kosten
Auf diesen Missstand hat der Journalist Florian Klenk mehrfach hingewiesen. Die Kritik ist gerechtfertigt. Ein uralter Paragraf wird so eingesetzt, dass hohe Kosten entstehen. Zur Erklärung: Eigentlich sieht das europäische Recht etwas anderes vor. Wer ein Social-Media-Profil besitzt, etwa einen Account auf Instagram oder Facebook hat, haftet für die eigenen Postings. Schreibt man selbst eine Beleidigung, ist man sofort klagbar. Das ist richtig so. Man trägt Verantwortung für die eigenen Worte – man trägt auch Verantwortung für fehlende Moderation.

Konkret: Wenn jemand anderes bei der eigenen Seite rechtswidrig postet, eine Beleidigung oder Drohung hinterlässt, und man wird auf das Posting hingewiesen, reagiert nicht zeitnah, kann man dafür haften. Doch in Österreich passiert nun Folgendes: Es kann sogar Geld kosten, wenn jemand Drittes etwas Klagbares bei einem postet – man schreitet ein, entfernt den Kommentar nach Meldung. Trotzdem bleibt man auf Kosten sitzen!

Die Situation birgt ein Missbrauchspotenzial: Etwa ist denkbar, dass politische Gruppierungen mit Fake-Profilen beleidigende Postings über Leute aus ihren eigenen Reihen hinterlassen – und auch wenn man das nach Hinweis entfernt, wird man zur Kasse gebeten, weil eine Kanzlei bereits "medienrechtliche Anträge" einbrachte.

Konkret ist Klenk von dem Paragrafen betroffen: Eine Userin postete bei ihm beleidigend über den Publizisten Sebastian Bohrn Mena, nannte diesen unter anderem ein "wertloses Wesen". Keine Frage: Das ist ein entmenschlichender Kommentar. Bohrn Mena ging juristisch gegen Klenk vor, auch mit Bezug auf Paragraf 33 Absatz 2 des Mediengesetzes. Obwohl Klenk das Posting nach Hinweis löschte, muss er Gerichtsgebühren, die Kosten des Anwalts der Gegenseite und der eigenen Anwältin zahlen. Ein vierstelliger Betrag.

 
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