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Abmahnung Filesharing von der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer

Barney Ross

Gesperrt
Neue Abmahnungen von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München wegen Filesharing erreichen die Kanzlei Setzer im Oktober / November 2011:


Mit Hilfe sogenannter Peer-to-Peer Programme (Online-Tauschbörsen) sollen die Adressaten der mehrseitigen Abmahnschreiben über ihren Internetanschluss urheberrechtlich geschützte Dateien (Musiktitel, Filme oder E-Books) gegenüber anderen Teilnehmern zum Download angeboten haben. So oder so ähnlich lautet meist der Vorwurf des Abmahnschreibens. Textbausteine enthalten Passagen über Urheberrechtsverletzungen und Schadensersatzansprüche nach §§ 97 a, 101 Urhebergesetz (UrhG), die den Betroffenen oft nur die Alternative: Zahlung des hohen Vergleichsbetrages (meist 800,- bis 1.200,- EUR) zur Abgeltung aller Ansprüche übrig lassen soll. Zudem verstärkt eine knapp gesetzte Handlungsfrist die beängstigende Wirkung.

Aktuell werden Abmahnungen wegen Filesharing von Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München bezüglich einer Urheberrechtsverletzung folgender Werke versendet:

“Vincent will Meer” (Film) – Constantin Filmverleih GmbH

“In einer besseren Welt” (Film) – Universum Film GmbH

“Hatchet II” (Film) – Tiberius Film GmbH & Co. KG

“An und für sich – Clueso” (Album) – Sony Music Entertainment Germany GmbH

“Der letzte Tempelritter” – Universum Film GmbH

“Für Dich Immer Noch Fanta Sie – Die Fantastischen Vier” (Album) – Sony Music Entertainment Germany GmbH

“New Kids Turbo” – Constantin Filmverleih GmbH

“Wir sind die Nacht” – Tele München Fernseh GmbH Co Prod.

“Der Adler der neunten Legion” - Tele München Fernseh GmbH Co Prod.

“New Moon – Biss zur Mittagsstunde” – Tele München Fernseh GmbH Co Prod.

“Hummeldumm – Tommy Jaud” – Argon Verlag GmbH

“Das Bildnis des Dorian Gray” – Tele München Fernseh GmbH

“Briefe an Julia” – Tele München Fernseh GmbH

“Die Superbullen” – Constantin Film Verleih GmbH
Wie können Betroffene reagieren?

- Ruhe bewahren!

- Vorerst keine Zahlungen an die abmahnende Kanzlei veranlassen!

- Auf keinen Fall ungeprüft die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen und absenden!

- Unter Beachtung der Frist am besten die Ansprüche von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüfen lassen.
Welche wirksame Rechtsverteidigung ist zu empfehlen?

Ist sich der Abgemahnte sicher, dass weder er noch eine andere im Haushalt wohnende Person die urheberrechtliche Verletzungs-handlung begangen hat und er nicht panisch die oft überhöhten Zahlungsforderungen der abmahnenden Anwälte bezahlen will, so bleiben ihm grundsätzlich die Optionen,

1. die Sache ohne Reaktion zu ignorieren bzw. sich in zahlreichen Internetforen die Flut von halbherzigen Ratschlägen anzutun. ODER

2. sich gleich von Anfang an rechtzeitig fachkundigen Rat eines auf das Recht der neuen Medien oder auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt einzuholen.

Von der ersten Option kann man nur abraten. Denn so leicht lassen sich abmahnende Kanzleien nicht abschütteln bzw. die Sache auf sich beruhen. Gegenargumente werden oft standardisiert mit reichlich vielen Textbausteinen beantwortet oder gar nicht erst darauf eingegangen. Klar, u.a. verdienen sie ja ihr Geld damit. Die Informationen im Internet können schon gar nicht so ungefiltert empfohlen werden. Sehr oft ist dort von modifizierten Unterlassungserklärungen oder gar vorbeugenden Unterlassungserklärungen die Rede. Vorformulierte Textbeispiele sind jedoch oft veraltet oder ungenau und birgen die Gefahr weitreichender negativer Folgen. Immerhin bindet die Unterlassungserklärung den Abgebenden 30 Jahre lang.

Solange aber die Praxis der Gerichte, zivilrechtliche Auskunftsverfahren massenhaft stattzugeben, sich nicht grundlegend ändert, ist die Wahrnehmung der zweiten Option und damit die rechtliche Beratung von Spezialisten die denkbar bessere Alternative. Abgemahnte sollten diesbezüglich auch nicht die Kosten der Rechtsverteidigung als dessen Ausschlusskriterium betrachten. Viele Anwälte bieten mittlerweile faire Pauschalpreise dafür an. Auch wir!

Abmahnung Filesharing von der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rae Urheberrecht - Abmahnung 123recht.net

also finger weg von scheiß rapidshare ich kann euch zu share-online.biz,uploaded.to,netload.in oder megaupload.com raten da ist es viel viel sicherer.
 
Mit Hilfe sogenannter Peer-to-Peer Programme (Online-Tauschbörsen) sollen die Adressaten der mehrseitigen Abmahnschreiben über ihren Internetanschluss urheberrechtlich geschützte Dateien (Musiktitel, Filme oder E-Books) gegenüber anderen Teilnehmern zum Download angeboten haben.


also finger weg von scheiß rapidshare ich kann euch zu share-online.biz,uploaded.to,netload.in oder megaupload.com raten da ist es viel viel sicherer.

rapidshare ist ein one-klick hoster genau so wie megaupload, uploaded.to usw....

also finger weg auch von pirate bay und torrents..
 
also finger weg von scheiß rapidshare ich kann euch zu share-online.biz,uploaded.to,netload.in oder megaupload.com raten da ist es viel viel sicherer.

1. Rapidshare und Uploaded ist das selbe. Das Uploaded.to Office steht gleich neben Rapidshare ^^
2. Wer P2P (Torrent, Emule, Ares, usw.) nutzt, dem ist so oder so nicht mehr zu helfen.
3. netload.in steht in Deutschland und fast die ganzen Server ebenso. Filserve oder Filesonic haben die in Asien (Hong Kong, Thailand, usw.)

4. Die Leute wollen nur die haben, die es hochladen (Uploader). Mit P2P bist du beim laden automatisch uploader bei FTP bist du es nicht. Sollte eine Firma die Daten rausgeben wie z.B Netload, dann wird niemand da mehr hochladen somit keiner runterladen und die verdienen nichts dran.
 
1. Rapidshare und Uploaded ist das selbe. Das Uploaded.to Office steht gleich neben Rapidshare ^^
2. Wer P2P (Torrent, Emule, Ares, usw.) nutzt, dem ist so oder so nicht mehr zu helfen.
3. netload.in steht in Deutschland und fast die ganzen Server ebenso. Filserve oder Filesonic haben die in Asien (Hong Kong, Thailand, usw.)

4. Die Leute wollen nur die haben, die es hochladen (Uploader). Mit P2P bist du beim laden automatisch uploader bei FTP bist du es nicht. Sollte eine Firma die Daten rausgeben wie z.B Netload, dann wird niemand da mehr hochladen somit keiner runterladen und die verdienen nichts dran.

Das ist der springende Punkt....selber schuld!

Soweit ich weiss hat RS noch nie auch im Ansatz Daten weitergegeben
 
Die haben gegen Rapidshare gehetzt obwohl die ja extra ins Ausland sind damit die Daten sicher bleiben... in Deutschland ist das schwer möglich...
Mit Ihrem neuen System haben die sich selbst Kopfschuss gegeben...
 
1. Rapidshare und Uploaded ist das selbe. Das Uploaded.to Office steht gleich neben Rapidshare ^^
2. Wer P2P (Torrent, Emule, Ares, usw.) nutzt, dem ist so oder so nicht mehr zu helfen.
3. netload.in steht in Deutschland und fast die ganzen Server ebenso. Filserve oder Filesonic haben die in Asien (Hong Kong, Thailand, usw.)

4. Die Leute wollen nur die haben, die es hochladen (Uploader). Mit P2P bist du beim laden automatisch uploader bei FTP bist du es nicht. Sollte eine Firma die Daten rausgeben wie z.B Netload, dann wird niemand da mehr hochladen somit keiner runterladen und die verdienen nichts dran.

so viel weiß ich auch ich weiß das es one click hoster sind aber bei rapidshare geht zurzeit richtig zur sache die geben ip nummern an dritte weiter obwohl in den faqs steht das die das nicht tun würden.die anderen hoster wie megaupload,netload.in sind schon sicherer weil man dort so etwas noch nichts gehört hat.rapidshare ist immer im visier gewesen hoffentlich gehen die hurensöhne pleite was soll der misst die ip nummern rauszugeben alter.ich sag mal so man ist eigentlich nicht nirgends sicher.
 
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