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Affen-Bordelle

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Ihr findet sowas krank, aber in Dänemark ist sowas laut Gesetz erlaubt. Natürlich nur mit beidseitigem Einverständniss. Kommt ja aber auch oft vor, dass ein Hund dir sagt, dass er/sie heute Nacht einsam wäre. :fts:

Dafür, dass sie mal erbarmungslose Wikinger waren, ist das schon sehr zivilisiert, oder? ;)

Aber mal Spaß bei Seite. Von so etwas hab ich noch nie gehört, klar gibts Sodomie, aber das ist ja noch übler. Bljak.
 
ein weiteres zeichen für das nahe Ende...

Sexualität zwischen Mensch und Tier gibt es, seit es Menschen gibt. Nach deiner prophezeierischen Theorie, hätten wir das ende schon längst erleben müssen.
....religiöses Geschwätz.


Zum Thema:
Nichts ungewöhnliches. Bis auf die Tatsache, dass dafür gezahlt wird. Hängt wahrscheinlich mit der Erfindung des Geldes und der Urbanisierung zusammen.

In der Natur gibts das oft, das verschiedene Arten sich besteigen. Meistens kommt nichts gescheites dabei raus. Wenn mal eine Kreuzung klappt, so entsteht ein Hybrid. Hier braucht es aber eine starke Arten-Verwandschaft.
Manchmal vögeln Tiere auch leblose Körper wie Bäume.
Auch kann es vorkommen, das Tiere den Menschen besteigen wollen.

Wie dem auch sei, der Mensch ist ein Lebewesen, wie jedes Lebewesen auch. Wir sind nicht besser oder schlechter als andere Tiere und auch wir unterliegen der Evolution und seinen Spielereien.
Deswegen wundert es mich nicht, dass es Menschen gibt, die an sexuellen Handlungen mit Tieren interessiert sind.

Nicht, dass ich die Affen-Prostitution gutheiße. Aber manche hier übertreiben es mit ihren "Die Welt ist so krank"-Getue.....das Forum könnte ruhig mehr wissenschaftliche Rationalität und weniger religiöse Theatralik vertragen.
 
Wieso denn in Dänemark? In Deutschland ist Zoophilie auch legal. Es gibt sogar einen Verein, der sich für die Zoophilie einsetzt:

ZETA – Zoophiles Engagement für Toleranz und Aufklärung

Aus Wiki:
Sexuelle Kontakte zwischen Tieren und Menschen waren in Deutschland bis 1969 durch § 175b StGB verboten. Die widernatürliche Unzucht, welche von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. (§ 175b in der Fassung vom 28. Juni 1935). Die Strafbarkeit wurde 1969 durch die Große Strafrechtsreform aufgehoben. Gewisse Grenzen setzen hier weiterhin die Tierschutzgesetze und, falls es sich um fremde Tiere handelt, die strafrechtliche Bestimmung zur Sachbeschädigung (§ 303).

Allerdings plant die Budnesregierung es unter Strafe zu stellen auch in dem Wiki Artikel nachzulesen
 
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