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Auch Sikhs müssen beim Motorradfahren Helm tragen

Grdelin

Handwerker
Ein Sikh hat keinen Anspruch darauf, beim Fahren eines Motorrads von der Helmpflicht befreit zu werden. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden.

Das Verwaltungsgericht Freiburg wies die Klage eines Mannes aus Konstanz ab, der der Religionsgemeinschaft angehört. Der Yoga-Lehrer und passionierte Motorradfahrer war 2005 zur Sikh-Religion übergetreten und hatte 2013 bei der Stadt Konstanz die Befreiung von der Helmpflicht beantragt. Die Ausübung seiner Religion verlange von ihm das Tragen eines Turbans, er könne daher keinen Helm mehr tragen. Die Helmpflicht widerspreche mithin dem grundgesetzlich verankerten Recht auf freie Religionsausübung.

Südwest: Urteil: Auch Sikhs müssen beim Motorradfahren Helm tragen - badische-zeitung.de

Also gut überlegen zu welcher Religion ihr konvertiert, liebe Motorradfahrer.
 
Muss man das Kloopapier vor dem arschwischen in die Hand nehmen oder muss man sich hernach die Hand damit abwischen?
 
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