Zum womöglich ersten Mal hat ein deutsches Gericht ein
Kopftuchverbot als rechtswidrig erachtet. In einem erst jetzt bekannt gewordenen Urteil hat das Arbeitsgericht Berlin im März einer jungen Berlinerin Recht gegeben, die sich um eine Ausbildungsstelle als Zahnarzthelferin beworben hatte und nur ihres Kopftuchs wegen nicht eingestellt wurde. Damit habe der Zahnarzt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen, befand das
Gericht, die Frau sei wegen ihrer Religion diskriminiert worden.