Zeus
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Das Bundesverfassungsgericht beschloss, "dass Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung (Art. 1 Abs. 3 GG) den Menschen nicht auf das schiere physische Überleben reduzieren dürfen, sondern mit der Würde mehr als die bloße Existenz und damit auch die soziale Teilhabe als Mitglied der Gesellschaft gewährleistet wird"; somit ist eine solche Reduzierung unmöglich.Ganz einfach, keinen einzigen Cent auszahlen, sondern nur die Wohnkosten und Nahrungsmitteln in Form von Bezahlkarten übernehmen.
Ergo: Genau so wie wir es - weil Menschenwürde - akzeptieren müssen, dass Menschen nach Deutschland kommen und sie uns töten und vergewaltigen, müssen wir es auch akzeptieren, dass man eben nicht nur das schiere Überleben eines Menschen bezahlt, der mitunter einfach nicht arbeiten kann/will. Der Querstrich ist hierbei besonders wichtig. Zwar gibt es gewisse Mitwirkungspflichten, aber wer es drauf anlegen will, kann arbeitslos bleiben und dank deines Geldes ein quasi-bedingungsloses Grundeinkommen ausgezahlt bekommen - weil die Verfassung es so will.
Eine komplette Streichung scheint quasi unmöglich zu sein:
![www.tagesschau.de](https://images.tagesschau.de/image/23eb8e95-0fe2-44e8-b757-fedc45b5799a/AAABjvjyoY8/AAABkZLhkrw/16x9-1280/buergergeld-antrag-102.jpg)
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Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig
![www.bundesverfassungsgericht.de](https://www.bundesverfassungsgericht.de/SiteGlobals/Frontend/Images/favicon-16x16.png?__blob=normal&v=1)