Ich korrigiere: "Das Urheberreicht erlischt 70 jahre nach dem Tod des Künstlers".
"UrhG § 12 Veröffentlichungsrecht
(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist. "
Das hat er bis 70 Jahre nach seinem Tod:
"UrhG § 64 Allgemeines
Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers."