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ARD und ZDF müssen umstrittenen Partei-Werbespot nicht zeigen

Karlsruhe (dpa/odg) - ARD und ZDF müssen den umstrittenen Wahlwerbesport der Anarchistischen Pogo-Partei Deutschlands (APPD) nicht mehr ungekürzt zeigen. Das Bundesverfassungsgericht wies am Montag eine Beschwerde zurück, mit der die Partei die Sendung ihres Spots in voller Länge im ZDF durchsetzen wollte.
Der Wahlwerbespot der APPD muss nicht mehr bei ARD und ZDF gesendet werden.

Der Sender bot allerdings nach Angaben des Gerichts an, einen überarbeiteten Wahlwerbefilm zur selben Zeit am Montagabend zu zeigen. Zuvor hatte am Montag bereits das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster eine zweite Sendung der APPD-Wahlwerbung in der ARD gestoppt.

Der nächste ZDF-Sendetermin war am Montag für 21.40 Uhr angesetzt. Mit der Möglichkeit, den Spot zu überarbeiten, habe die APPD die Chance, für sich und ihr Programm zu werben, entschieden die Richter. "In Anbetracht dessen erwachse der Beschwerdeführerin kein ins Gewicht fallender Nachteil, wenn ihre Wahlwerbesendung nicht in der ursprünglich beabsichtigten Fassung ausgestrahlt wird", heißt es in der Begründung.

Die APPD hatte eine Verfassungsbeschwerde eingelegt gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz, wonach der Spot mit seinen Gewalt- und Sexszenen gegen die Menschenwürde und die Vorschriften des Jugendschutzes verstoße. Unter anderem war ein Drogenabhängiger zu sehen, der sich einen Schuss in die Armbeuge setzte sowie eine tobende, teils halbnackte Menschenmenge, die Hundefutter aß und Wahlzettel anzündete, ein Kleinkind tapste ab und zu durch das Bild.

Zuvor hatte sich bereits die ARD vor dem OVG Münster gegen die APPD durchgesetzt. Nach dem unanfechtbaren OVG-Beschluss bestehen erhebliche Zweifel, ob es sich bei dem Spot überhaupt um Wahlwerbung handelt.
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