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Über dieses Urteil diskutiert Deutschland: Laut Berliner Verwaltungsgericht hat ein muslimischer Schüler (16) das Recht auf einen Gebetsraum in seinem Gymnasium. Aber gleichzeitig müssen in Bayern die Kruzifixe weg, wenn sie einen Schüler stören ...
Aktuell
Urteil
Schule muss Gebet
gen Mekka erlauben
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Skandal-Urteil!
Fanatiker darf Sohn
„Heiliger Krieg“ nennen
Protest der Muslime
Muss die Schalke-Hymne
umgeschrieben werden?
LÄUFT DA WAS FALSCH? KUSCHEN WIR VOR DEM ISLAM?
Tatsache ist: Muslime haben sich in Deutschland Rechte erstritten, die viele Menschen verstören. Beispiele:
• Seit 2002 dürfen muslimische Metzger Tiere schächten (ohne Betäubung Kehle aufschneiden).
• In Berlin dürfen muslimische Mädchen seit Kurzem in Ganzkörper-Badeanzügen (Burkinis) ins Schwimmbad.
• Ein Berliner Islamist (49) erstritt sich vor drei Wochen das Recht, sein Kind Djehad („Heiliger Krieg“) zu nennen.
Jetzt der neue Fall: Gymnasiast Yunus M. betet fünfmal am Tag – für das Mittagsgebet (nach der 6. Stunde) muss ihm die Schule einen Platz zum Beten zur Verfügung stellen.
Dieses Urteil spaltet Deutschland! Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die Kirchen begrüßten die Entscheidung. Der Grünen-Politiker Özcan Mutlu nannte es dagegen „integrationspolitisch falsches Signal“.
Der Publizist Ralph Giordano (86) zu BILD: „Ich bin entsetzt. Wenn das Schule macht, müssen demnächst ganze Turnhallen dafür leer geräumt werden.“ Giordano weiter: „Für mich ist die Nachgiebigkeit der deutschen Justiz der eigentliche Skandal. Denn der Grundsatz der Trennung von Kirche und Staat wurde hier aufgehoben.“
Und Buchautor Henryk M. Broder (63) ätzt: „Das Berliner Verwaltungsgericht hat sich strikt an die islamische Sharia gehalten – für eine säkulare Demokratie ist das selbstmörderisch!“
Aber welche Folgen hat das Berliner Urteil wirklich? Muss jetzt in jeder Schule ein Gebetsraum eingerichtet werden? Nein! Islamwissenschaftler und Jurist Mathias Rohe sieht in dem Streit einen Einzelfall. Auch das Berliner Gericht geht nicht davon aus, dass nun eine „breitere Schülerschaft“ einen Gebetsraum fordern könnte.
Was ist mit anderen Religionen – haben z. B. Buddhisten das Recht auf einen Tempel in der Schule?
Nein! Yunus M. bekam recht, weil er als Muslim zu bestimmten Zeiten beten muss – und das nicht bis Schulschluss verschieben darf. „Solch eine Situation haben wir bei anderen Religionen nicht“, erklärt Wolfgang Harnischfeger (66), Vorsitzender der Vereinigung Berliner Schulleiter.
Yunus’ türkische Mitschüler feierten ihn gestern übrigens wie einen Helden.
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Urteil
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• In Berlin dürfen muslimische Mädchen seit Kurzem in Ganzkörper-Badeanzügen (Burkinis) ins Schwimmbad.
• Ein Berliner Islamist (49) erstritt sich vor drei Wochen das Recht, sein Kind Djehad („Heiliger Krieg“) zu nennen.
Jetzt der neue Fall: Gymnasiast Yunus M. betet fünfmal am Tag – für das Mittagsgebet (nach der 6. Stunde) muss ihm die Schule einen Platz zum Beten zur Verfügung stellen.
Dieses Urteil spaltet Deutschland! Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die Kirchen begrüßten die Entscheidung. Der Grünen-Politiker Özcan Mutlu nannte es dagegen „integrationspolitisch falsches Signal“.
Der Publizist Ralph Giordano (86) zu BILD: „Ich bin entsetzt. Wenn das Schule macht, müssen demnächst ganze Turnhallen dafür leer geräumt werden.“ Giordano weiter: „Für mich ist die Nachgiebigkeit der deutschen Justiz der eigentliche Skandal. Denn der Grundsatz der Trennung von Kirche und Staat wurde hier aufgehoben.“
Und Buchautor Henryk M. Broder (63) ätzt: „Das Berliner Verwaltungsgericht hat sich strikt an die islamische Sharia gehalten – für eine säkulare Demokratie ist das selbstmörderisch!“
Aber welche Folgen hat das Berliner Urteil wirklich? Muss jetzt in jeder Schule ein Gebetsraum eingerichtet werden? Nein! Islamwissenschaftler und Jurist Mathias Rohe sieht in dem Streit einen Einzelfall. Auch das Berliner Gericht geht nicht davon aus, dass nun eine „breitere Schülerschaft“ einen Gebetsraum fordern könnte.
Was ist mit anderen Religionen – haben z. B. Buddhisten das Recht auf einen Tempel in der Schule?
Nein! Yunus M. bekam recht, weil er als Muslim zu bestimmten Zeiten beten muss – und das nicht bis Schulschluss verschieben darf. „Solch eine Situation haben wir bei anderen Religionen nicht“, erklärt Wolfgang Harnischfeger (66), Vorsitzender der Vereinigung Berliner Schulleiter.
Yunus’ türkische Mitschüler feierten ihn gestern übrigens wie einen Helden.