Wie Ungarn und Polen spanische Grundrechtsverletzungen nutzen
Dass Spanien sogar foltern und misshandeln darf, auch
Journalisten, ohne dass das Land wie Ungarn oder
Polen mit Rechtsstaatsverfahrens aus Brüssel überzogen wird, die zum Entzug der Stimmrechte führen können, halten beide Länder natürlich für ungerecht. Aus dieser Sicht ist es nur konsequent, nun dieses Institut einrichten zu wollen, um die Verstöße anderer Länder, wie Spanien, zu dokumentieren, um sie zum gegebenen Zeitpunkt der EU unter die Nase reiben zu können.
Druck machen auf dem Sondergipfel
Das passiert ohnehin schon und funktioniert auch. Das haben auch die Verhandlungen um den sogenannten "Wiederaufbaufonds" gezeigt. Das Rechtsstaatsprinzip blieb dabei längst weitgehend auf der Strecke. Man knickte dabei schon weitgehend
vor Ungarn und Polen ein. Polen steht beim Empfang der Hilfsmilliarden sogar auf dem vierten Platz, obwohl es recht unbeschadet durch die Krise kam.
Die Ankündigung, das Institut für vergleichendes Rechts zu gründen, dient nun dazu, um beim EU-Sondergipfel am Donnerstag und Freitag in Brüssel erneut Druck zu machen. Ungarn und Polen wollen durchsetzen, dass die Gewährung von Hilfsgeldern definitiv nicht von der Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit abhängig gemacht werden kann.
Diverse Medien berichten bereits, dass der Plan schon aufgeht. "Deutschland knickt vor Polen und Ungarn ein",
titelt z. B. Die Welt. Sie führt mit Blick auf ein internes Papier aus, dass "Ungarn, Polen und Bulgarien" nicht "mit einer Kürzung ihrer EU-Mittel rechnen" müssen. Das sehe ein Kompromissvorschlag vor, den die deutsche Ratspräsidentschaft am Montag vorgelegt habe. Demnach soll "der Mechanismus für die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundlagen deutlich zahmer ausfallen, als noch im Sommer von der Kommission vorgeschlagen wurde", schreibt die Zeitung.
Die Zeit formuliert weniger zugespitzt und titelt: "Bundesregierung kommt Polen und Ungarn entgegen." Im Kern beschreibt aber auch diese Zeitung, dass der ohnehin abgeschwächte Beschluss vom Juli weiter verwässert wurde und die "Initiative der Kommission abgeschwächt werden" solle. "Kürzungen von EU-Finanzhilfen wären nur nach der Feststellung möglich, dass Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit direkte Auswirkungen auf den Umgang mit Geld der EU haben", berichtet die Zeitung. Damit wird klar, dass es praktisch keine Verbindung mehr von Gewährung von Geldern und der Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit geben soll.
Die beiden Länder, denen die Verletzung des Rechtsstaatsprinzips vorgeworfen wird, planen die Einrichtung eines Instituts zur Prüfung von Rechtsstaatlichkeit. Kommentar
www.heise.de
Alles wird gut.