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die gebräuche des kanuns

per ne shqiperiné veriore e di se vriten pa pas arsytim te rendésishem.
para lufte ne kosové jan vra me shum shqiptar mes veti se ne lufté me serbi.
lidhja e anton qete´s ka pajtu shum shqiptar, tash apet vret shqiptari vellaun e vet, si sot ne pejé.

:roll:
 
drenicaku schrieb:
per ne shqiperiné veriore e di se vriten pa pas arsytim te rendésishem.
para lufte ne kosové jan vra me shum shqiptar mes veti se ne lufté me serbi.
lidhja e anton qete´s ka pajtu shum shqiptar, tash apet vret shqiptari vellaun e vet, si sot ne pejé.

:roll:

Anton Qeta ka vdekur para luftes. Kur kan smundet aj me i pajtu ma.
 
Sehr geehrter Herr SPQR

Ich habe das Buch der zerrisene Apirl auch gelsen, klein aber fein :wink:

In meiner Umgebung halten sich viele noch am Kanun, leider assozieren die meisten den Kanun mit der Blutrache was nur ein kleiner Burchtiel ist.

Der Kanun lebt unter den ALbanern immernoch auch wenn diese es nicht realisieren.

Beispiele:

Bei Schulden,

Der Schuldner wird nicht gedrängt die Schulden zurückzu zahlen, es ist respektlos den Schuldner darauf aufmerksam zu machen dass er Schulden hatt. Der Schuldner muss die Hilfe anerkennen respetieren und schätzen.
Man draf dem Schuldner die Schulden nicht zurückerstatten wen er dadurch in bedrägnis kommt, mann muss/soll warten bs der SChuldner in einer sicheren finazielen Lage ist danach darf man die SChulden zurückerstatten.

Diese Regelung ist kein Recht mehr sondern ein normales Verhalten in der albanischen Gesellschaft.

Besuch

Der Besucher ist stehts mit freudlichkeit und respekt zu empfangen, sowie der Besucher hatt auch der Empfänger pflichten die er nachgehen muss.
Es ist eine sehr grosse Schande wenn der Besucher fragen muss ob er ein Glas wasser darf oder ob es etwas zu essen giebt.
Was der Hausherr isst, isst auch der Besucher.






hier noch eine Auflistung über den Kanun, was alles gereglt wird:

DER KANUN

1. Buch: Die Kirche

Der Machtkreis der Kirche, die Gräber, die Gründe, der Besitz der Kirche, der Pfarrer, der Pfarrdiener und die Arbeiter der Kirche
Der Machtkreis der Kirche
Die Gräber
Güter und Besitz der Kirche
Der Pfarrer
Die Diener der Kirche
Die Arbeiterschaft der Kirche

Die Strafgerichtsbarkeit
Die Verhängung der Strafe
Die Bestimmung der Strafe nach der Art der Schuld
2. Buch: Die Familie

Die Familie als solche
Begriff der Familie
Rechte und Pflichten des Herrn des Hauses
Rechte und Pflichten der Frau des Hauses
Rechte und Pflichten der Hausbewohner

Die Familie als Teil des Dorfes und Banners (Stammes)
Das Recht der Familie
Verbindlichkeit der Familie

Die Bediensteten
3. Buch: Die Heirat

Begriff und Arten der Ehe

Rechte und Pflichten hinsichtlich der Heirat
Das Recht des Jünglings und des Mädchens
Die Pflichten des Mannes und der Frau
Das Recht des verwitweten Mannes, der verwitweten Frau

Die Vermittlung, das Verlöbnis
Die Vermittlung
Das Verlöbnis
Das Zeichen
Die Bindung der Treue ("Der Tag des Zeichens")
Der Preis, der für die Braut gegeben wurde und der heute gegeben wird
Das Erbe der albanischen Frau
4. Buch: Die Hochzeit

Die Hochzeit
Zubereitung der Hochzeit nach dem Kanun
Die Führung des Hochzeitsgeleites
Zusammensetzung und Weg des Hochzeitsgeleites
Die Hochzeit im Hause der Braut

Tod der Brautleute
Das Gesetz des Bräutigams
Der Tod der Braut

Wirkungen der Ehe
"Die Frau fällt nicht ins Blut, die Frau läßt ihr Blut bei den Eltern"
"Die Frau gilt als anvertraut für ihren Unterhalt"
Die verwitwete Frau
Die abgeschnittene Quaste
Die Frau ohne Ehe

Stellung der Familienmitglieder
Die Eltern, der Vater, die Mutter, das Kind
Stellung des Mannes und Vaters
Stellung der Frau und Mutter
Stellung der Kinder
Recht der Erstgeburt

Die Teilung
5. Buch: Die Erbschaft

Intestaterbrecht

Die Legate, Testamente
Vermächtnisse zugunsten der Kirche
Recht desjenigen, dessen Geschlecht erlischt
Das Recht der Vetternschaft
6. Buch: Haus, Vieh und Landgut

Das Haus und sein Umkreis

Das lebende Vieh
Der Hirte
Der Leithammel oder Leitwidder
Das "zur Hälfte" gegebene Vieh
Das Kopfrind (Hauptrind)
Das Vieh "mit Verantwortung"
Sauen "zur Hälfte"
Die Hütte des Hundes
Der Pflugochse
Die Bienen

Die Landgüter
Das Hausgut
Jemanden im Dorf zum Bruder machen
Das Gemeindegut

Die Grenze
"Die Grenzen der Grundstücke sind unbeweglich"
Die durch das Blut gewonnene Grenze
Die durch den Gewichtstein gewonnene Grenze
Die durch die Axt bezeichnete Grenze

Die Straßen
Die Dorfstraße
Die Landstraße (Hauptstraße)
Die Sackgasse

Die Stammesweide

Die Arbeit
"Die Arbeit rückt den Durchlaß"
Der Lohnbauer
Der Schmied
Die Mühle
Das Mühlwasser, der Mühlbach
Die Bewässerung
Das Wassergeld der Mühle

Die Jagd
Allgemeines
Das nach der Spur verfolgte Wild

Die Fischerei
Allgemeines
Der Fischfang mit Korb oder Kanne
Der Fischfang mit Pulver
Der Fischfang mit Gift
7. Buch: Der Handel

Allgemeines

Der Handel mit Erde (Grundstücken)
Allgemeines
Die mit Bedingungen gekaufte Erde

Der Handel mit Waffe und Pferd

Die Preise im Kanun

Der gezahlte Reisende (Bote)

Die Sache für die Sache

Das Darlehen
Allgemeines: Zins und Pfand
Die Frist

Die Abmachung, das Geschenk

Das Wort des Mundes
Das Wort
Der Ableugner
Der Eid
Der Eid auf den Stein und der Eid auf Kreuz und Evangelium
Wer wird den Eid leisten?
"Der Eid nimmt die eigene Sache"
Der Eid an der Türe
Der Eid auf das Haupt der Söhne
Der Eid mit "Ich weiß nicht"
Buße für den Meineid
8. Buch: Die Ehre

Die persönliche Ehre

Die gemeinsame Ehre
Der Freund
Të premt e mikut (Schädigung des Freundes)
Das Benehmen des Hausherrn gegen den Freund im Hause
Die Vermittlung
Die Bürgschaft

Das Blut und die Verwandtschaft, die Bruderschaft und Patenschaft im Kanun der Berge
Die Geschlechterfolge
Der Stammbaum des Blutes, der Stammbaum der Milch, der Neffe aus dem Blute, der Tochterneffe
Die Bruderschaft
Die Patenschaft
Die Ehepatenschaft
Die Patenschaft der Haare
Vorgehen nach dem Kanun beim Schneiden der Haare
9. Buch: Die Schäden

Allgemeines

Das schädigende Schwein

Die gestellte Falle, die im Garten gelegte Schlinge
10. Buch: Der Kanun gegen das Verbrechen

Der Helfershelfer und Hehler

Der Diebstahl
Allgemeines
Der Raub
Die Raubesbeute
Die schändliche Schuld
Das Zwei-für-Eins
Das Recht des Besitzers des gestohlenen Viehes und Gutes

Der Mord
Der Hinterhalt
Der Täter
Der Friedensbringer
Der Gottesfriede
Der Gottesfriede für Vieh und Hirten
Das Blut
Das Blut geht mit dem Finger
"Blut bleibt für Blut"
"Blut sei nicht für eine Schuld"
"Das Blut wird niemals (dient nicht zur) Buße"
Das Blut für die schlechte Tat
Der unbeabsichtigte Totschlag
Der Totschlag mit Bürgschaft
Die Büchse verfolgt den Bluttäter
Wer sich selbst tötet, verliert sein Blut
Die Vermittlung des Blutes
Die Versöhnung des Blutes
Die Bürgen des Blutes
Die Bürgen des Geldes für das Blut
Das Mahl des versöhnten Blutes
Das Kreuz an der Türe
Die Blutsbruderschaft, das Bluttrinken
11. Buch: Der Altenrat

Recht und Pflicht der Ältesten

Die Pfänder

Die Berufung

Die Eideshelfer

Der geheime Ankläger

Der Angeberlohn

Die Anklageempfänger

Die Männer der albanischen Berge in der Beratung

Ort der Beratung

Das Haus Gjonmarkaj

Die Sippenhäupter

Die Dorfältesten

Die Überältesten

Die Bußeinnehmer

Die Stimme des Volkes beim Gericht

Das Ausschellen

Das Feuer (Verbrennen), das Verwüsten und Hinrichten

Der Abgesandte

Der Bote
12. Buch: Befreiungen und Ausnahmen

Teilhaber der Ausnahmen

Der Tod
 
Die Blutrache (gjak, gjakmarrje)
wird, anders als die
Todesstrafe, die von der Gemeinschaft wegen Delikten, die die
Gemeinschaft als solche bedrohen, von der Familie (der
patrilinearen Verwandtschaft) des Geschädigten innerhalb der
Regeln des Kanun vollstreckt. Sie betrifft nur Männer; auf Frauen
und Kinder darf ebensowenig wie auf Vieh und Häuser geschossen werden (§§ 835-836). Der Ausführende eines
Anschlags, ebenso der Anstifter, meist auch die Mittäter fallen
unter die Blutrache (§§ 822-842). Bei Tötungen wird zwischen
Mord und unbeabsichtigter (fahrlässiger) Tötung unterschieden;
letztere ist straflos (§§ 932-938).
Der Mörder (dorëras) muss die Familie des Opfers
informieren, damit kein falscher Verdacht aufkommt, und für den
Transport des Toten zu dessen Familie sorgen. Auf keinen Fall
darf er dessen Waffe stehlen; wenn er sie zum Beweis seiner Tat
mitnimmt, muss er sie der Familie des Opfers schicken38. Er muss
durch Vermittler zunächst einen 24stündigen Waffenstillstand
(besë) erwirken und an der Beerdigung seines Opfers teilnehmen;
die Familie kann noch einen weiteren 30tägigen Waffenstillstand
gewähren, muss es aber nicht. Gelingt es der Familie des Opfers,
den Mörder, ohne dass eine besë gewährt wurde, binnen 24
Stunden zu töten, gilt dies als vollzogene Blutrache, danach
eröffnet die Tötung des Mörders eine neue Blutrache (§§ 843-
873). Außerdem muss an das Banner eine hohe Geldstrafe von
3000 Grosh, 100 Schafen und einem halben oder ganzen Ochsen
gezahlt werden, für Verwundungen die Hälfte (§§ 892-895), in der
Mirdita zusätzlich noch 500 Grosh an die Gjonmarkaj. In der
ursprünglichen Form des Kanun richtete sich die Rache nur gegen
den tatsächlichen Mörder, später gegen jeden männlichen
Verwandten (§§ 898-900). Auch die Tötung in Selbstverteidigung,
zur Abwehr eines Raubes, einer Brandstiftung oder wegen einer
Beleidigung zieht Blutrache nach sich, obwohl die Ehre es häufig
verlangt, zur Waffe zu greifen (§§ 909-915). Die eigene Frau und
ihren Liebhaber darf man nur in flagranti mit einem einzigen
Schuss töten, ohne Blutrache auf sich zu ziehen; sonst ist der Stamm, das Dorf oder das Banner verpflichtet, die Ehebrecher
hinzurichten (§§ 920-931).
Selbst Tötungen innerhalb der Familie sind genau
geregelt: Selbstmord und Tötung des Sohnes durch den Vater sind
straffrei, für Brudermord ist nur die Geldstrafe zu zahlen, weil
keine andere Familie da ist, bei der man das Blut nehmen könnte;
auf Vatermord steht die Todesstrafe, weil er die maximale
Verletzung des patriarchalen Systems darstellt; Tötung des
Ehepartners oder der Mutter löst Blutrache mit der Familie der
Ermordeten aus (§§ 958-964).
Versöhnungen können durch Vermittler (shkues) und
Bürgen (dorzân) oder im Rahmen einer Generalamnestie (dies
meist im Kriegsfall) zustandekommen (§§ 965-990). Die
langwierigen Vermittlungsverfahren, die durch die Familie des
zuletzt Ermordeten beliebig abgebrochen werden können, enden
im Erfolgsfall mit einer Blutsbrüderschaft, die auch Heiraten im
Wege stehen (§§ 988-990). Es gibt Spezialisten für das
Gewohnheitsrecht in Kosovo und in Nordalbanien, die sich seit
Jahrzehnten hauptsächlich mit der Aussöhnung verfeindeter
Familien befassen.
Es bleibt die Frage, warum es die Blutrache nicht beim
Talionsprinzip belässt und die ursprüngliche Tötung nicht mit
einer weiteren Tötung tilgt und so die Affäre beendet, sondern zu
einem “Pingpongspiel” ausartet, das sich über viele Generationen
hinzieht. Der ungarische Geograph und Ethnograph Baron Nopcsa
untersuchte Gemeindestatistiken der Jahrhundertwende und führte
23-42% aller Todesfälle bei Männern auf Mord zurück. Der Grund
dürfte darin liegen, dass die Blutrache mehr ist als bloße
Rechtspflege - denn wenn die Gesellschaft der nordalbanischen
Berge sich für eine Reihe von Verstößen Institutionen,
Verfahrensweisen und Sanktionen geschaffen hat, hätte sie dies im
Prinzip auch für alle Tötungsdelikte tun können. Karl Kaser
ordnet sicher zu Recht die Blutrache in den Ahnenkult ein: Die Seele des Ermordeten kann erst dann Ruhe finden, wenn sein Tod
gerächt wurde39.
 
illyrian_eagle schrieb:
Fragen Sie mich das?

Ich bin ein Thac

den lieben athleti alias dukagjinak..................

Mmmmmm ein Thac also kommen sie aus Dukagjin...........

Aßerdem kanst du mich duzen ist besser........... 8) :lol:

Ah söö. Kein Gjonmarkaj, kein Thac, kein Shala, sondern ein Kqiraj, ... ein sehr sehr kleiner Stamm im gegensatzt zu zum beispiel Berisha ect.
 
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