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Ehefähigkeitszeugnis

L.D.

Frischling
Weiß von euch jemand, ob man in Bosnien ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen kann? Wenn ja, wo?
Oder muss man beim Oberlandesgericht eine Befreiung beantragen?

MfG
 
was ist das denn für ein quatsch? sowas gibt es gar nicht.na ja wie auch immer.ich würde den meisten von euch eher den gang zum Arzt-psychologen mal raten, als zum gericht, um sowas zu verlangen.mit Sicherheit hat sich dann viel erledigt,wenn viele von euch mal ärztlich untersucht werden würden.gruss oliver
 
"Ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen nach § 1309 Abs. 1 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) die Verlobten, wenn wenigstens einer von ihnen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Eheschließung ausländischem Recht unterliegt, also zumindest auch eine nicht-deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.Das Ehefähigkeitszeugnis muss von der inneren Behörde des Heimatstaates ausgestellt sein. Die Ausstellung durch ein Konsulat ist möglich, sofern ein zwischenstaatlicher Vertrag dies ermöglicht. Im Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass der beabsichtigten Eheschließung beider ausdrücklich genannter Verlobten nach dem Heimatrecht des ausländischen Verlobten keine Hindernisse entgegen stehen.
Kann ein solches Zeugnis nicht beigebracht werden (etwa weil der Heimatstaat solche Zeugnisse nicht ausstellt), so kann der Präsident des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk die Eheschließung angemeldet wurde, als Behörde der Justizverwaltung von dem Erfordernis der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses eine Befreiung erteilen (§ 1309 Abs. 2 BGB). Der Antrag auf Befreiung ist beim Standesbeamten zu stellen, der diesen an den OLG-Präsidenten weiterleitet. Der Standesbeamte hat die Entscheidung des OLG-Präsidenten vorzubereiten."


So viel zum Thema "Arzt-psychologen" ;-)
 
ok das habe ich nicht gewusst.jetzt geht es in Ordnung.thema ist wieder eröffnet,für diejenigen die was dazu schreiben möchten.gruss oliver
 
Weiß von euch jemand, ob man in Bosnien ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen kann? Wenn ja, wo?
Oder muss man beim Oberlandesgericht eine Befreiung beantragen?

MfG

befreiuung beantragt der standesbeamte.
hatte bei mir 4 Wochen gedauert.
da ich keine aktuelle Geburtsurkunde herbei schaffen konnte, musste meine mutter eine eidesstattliche Erklärung abgeben.
 
Ich bräuchte auch ein Ehefähigkeitszeugnis aber als kroatischer Staatsbürger. Ich will hier in Deutschland standesamtlich heiraten. Kann mir einer sagen was ich beim Konzulat alles mitnehmen muss? (Geld, Reisepasse, Geburtsurkunde etc.) Hab gehört man kann es im Konzulat beantragen aber man muss es den Wisch in Zagreb abholen. Ist das so richtig? Kann das Standesamt in Zagreb das nicht einfach ins Konzulat schicken und ich hols dort ab?
 
Als wenn hier einer Ahnung über sowas hätte, hier sind nur Singles die niemanden finden und folglich nie heiraten werden. Ruf im Konzulat an
 
Weiß von euch jemand, ob man in Bosnien ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen kann? Wenn ja, wo?
Oder muss man beim Oberlandesgericht eine Befreiung beantragen?

MfG

Warum fragst du nicht beim bosnischen Standesamt, sondern in diesem Forum, wo sowieso kaum einer eine Ahnung hat wie man sich jemanden anlacht...was ja immerhin die Voraussetzung für eine Heirat ist...
 
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