Danke, aber uns reichen die authentischen Überlieferungen, sprich die sunnitischen Ahadith.
Ist das lüge was ich gepostet habe?.....hast du beweis?...oder bist du einfach überheblich?
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بسم الله الرحمن الرحيم
Im Namen ALLAHs, des Allerbarmers, des Allbarmherzigen
Gelobt sei ALLAH, der Herr der Welten und SEIN Segen und Heil seien auf dem geehrtesten der Gesandten (sawaws) und auf seiner Ahl ul-Bayt (as) und all jenen, die ihnen (as) im Guten bis zum Jüngsten Tag folgen.
Die Verrichtung des Festtagsgebets des ’Eid-ul-Adha ist eine Pflicht (Wadschib) für jeden, der die religiöse Reife erlangt. Sie müssen, wenn man dazu in der Lage ist, in Gemeinschaft mit einem Vorbeter (Imaam) verrichtet werden.
Wer dieses Gebet absichtlich unterlässt, für den gibt es keine Möglichkeit es nachzuholen und er hat eine Sünde (Haraam) begangen. Was aber denjenigen anbelangt, welcher das Gebet aufgrund einer Entschuldigung nicht verrichtet hat, so muss er es alleine nachholen.
Das Gebet besteht aus zwei Gebetsabschnitten (Raka'ah)
Es gibt keinen Adhaan und keine Iqaamah
Bevor man beginnt, sagt man drei Mal laut: as-Salah
Das Festtagsgebet ist, wie das Freittagsgebet ein öffentliches bzw. gemeinschaftlich, verrichtetes Gebet.
Die Gebetszeit des Opferfest ('Eid ul-Adha): 10. Tag des Monat Dhul-Hiddscha vom Sonnenaufgang bis zum Zawaal
Bestandteil des Gebetes sind zwei Predigten (Khutaab), welche nach dem Festtagsgebet abgehalten werden.
Man isst das geopferte Tier erst nach der Rückkehr vom Festtagsgebet. Wenn man jedoch bedürftig ist, soll man es bereits vor dem Festtagsgebet essen.
Es wird folgendes (sinngemäß übersetzt) überliefert:
Imaam as-Sadiq (a.) sagte: „Die Verrichtung der beiden Festtagsgebete ('Eid-Gebete) ist eine Pflicht (Wadschib)."
Es wird folgendes (sinngemäß übersetzt) überliefert: Ebuu Dscha'far (a.) sagte:
"Am Tage des Fastenfestes ('Eid ul-Fitr) und Opferfestes ('Eid ul-Adha) gibt es keinen Gebetsruf (Adhaan) und keine Iqaamah, ihr Adhaan ist der Sonnenaufgang, wenn sie aufgeht, so geht hinaus.
Auch wird überliefert, das das Festtagsgebet vor den zwei Predigten (Khutaab) abgehalten wird.
Es wird folgendes (sinngemäß übersetzt) überliefert: Abu Dscha'far (a.) sagte:
"Verlasst am Tag des Fastenfestes ('Eid ul-Fitr) nicht das Haus, bevor ihr etwas gegessen habt. Und esst am Tag vom Opferfest ('Eid ul-Adha) erst nach der Rückkehr vom Festtagsgebet."
Der Tekbiir nach dem Festtagsgebet
Es ist für jemanden, der sich nicht auf der Pilgerfahrt (Hadsch) befindet, empfohlen, am Tage des Opferfestes (Eid ul-Adha) einen bestimmten Tekbiir direkt nach der Vollendung der folgenden, alltäglichen Pflichtgebete öfters zu rezitieren.
1. Tag (Schlachttag):
Nach dem Mittagsgebet (as-Salat udh-Dhuhr)
Nach dem Nachmittagsgebet (as-Salat ul-’Asr)
Nach dem Abendgebet (as-Salat ul-Maghrib)
Nach dem Nachtgebet (as-Salat ul-’Ischa)
2. Tag:
Nach dem Morgensgebet (as-Salat ul-Fadschr)
Nach dem Mittagsgebet (as-Salat udh-Dhuhr)
Nach dem Nachmittagsgebet (as-Salat ul-’Asr)
Nach dem Abendgebet (as-Salat ul-Maghrib)
Nach dem Nachtgebet (as-Salat ul-’Ischa)
3. Tag:
Nach dem Morgensgebet (as-Salat ul-Fadschr)
Man brauch sich jedoch keine allzu großen Gedanken machen, falls man es vergisst den Tekbiir zu sprechen. Generell ist es den Frauen erlaubt, für das Festtagsgebet das Heim zu verlassen und zur Moschee zu gehen. Für Frauen, die aus bestimmten Gründen in der Öffentlichkeit durch ihr Erscheinungsbild (z.B. Schönheit, große Statur etc.) auffallen, sollten auch zum Festtagsgebet lieber zu Hause bleiben.
Folgender Takbiir wird nach den erwähnten Pflichtgebeten rezitiert:
والله أكبر الله أكبر ولله الحمد والله أكبر على ما هدانا والله أكبر على ما رزقنا من بهيمة الأنعام والحمد الله على ما أبلانا
"Allahu Akbar, Allahu Akbar, Laa Ilaaha Illallaah Wallahu Akbar, Allahu Akbar, Wa lillaahil Hamd, Wallahu Akbar ala ma hadaana Wallahu Akbar ala ma razaqnaa min baheemati al-anaam wa alhamdulillahi ala ma ablaana"
ALLAH ist groß! ALLAH ist groß! Es gibt nichts Anbetungswürdiges, außer ALLAH! ALLAH ist groß! ALLAH ist groß! IHM gebührt Dank! Und gepriesen ist ER, dass ER uns rechtgeleitet hat, ALLAH ist groß! Und gepriesen ist ER, dass ER uns mit diesem Tier seine Gunst erwiesen hat.
Das Fasten am Tage von Arafat
Es ist für jeden empfohlen am Tage des Arafats zu fasten. Für den Pilger ist es nur dann empfohlen, wenn er dazu in der Lage ist, ansonsten soll er sich nur mit dem Bittgebet (Du’aa’) beschäftigen.