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Eidgenossen fordern Todesstrafe in der Schweiz

DZEKO

Besa Bese
Die Schweizer und der Henker

Vor 68 Jahren hat die Schweiz die Todesstrafe abgeschafft. Nun wollen sie einige Eidgenossen wieder einführen. Hintergrund der umstrittenen Volksinitiative ist ein tragisches Verbrechen.

18. Oktober 1940, 01. 55 Uhr. Hans Vollenweider wird im Schweizerischen Sarnen von zwei Polizisten begleitet in die Werkstatt der Strafanstalt geführt. Dort warten bereits zwei protestantische Pfarrer, zwei Beamte, der Arzt – und der Henker. Vollenweiders Körper wird in der aus Luzern ausgeliehenen Guillotine platziert, dann beginnt die Hinrichtung. Vollenweider, der verurteilte Dreifachmörder, wird geköpft. Er war der letzte Mensch, der nach zivilem Strafrecht in der Schweiz zum Tod verurteilt wurde. Seit 1942 ist die Todesstrafe abgeschafft.

68 Jahre später will eine Gruppe Schweizer genau diesen Entscheid rückgängig machen. Eine Volksinitiative fordert die Todesstrafe für Personen, die „in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begehen“. Die Hinrichtung soll innerhalb von drei Monaten nach dem endgültigen Urteil vollzogen werden. Die Methode könne das Gericht festlegen, heißt es im Initiativtext. Die Schweizer Bundeskanzlei stufte die Unterschriftensammlung für eine Volksabstimmung schon einmal als formal zulässig ein.

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123RF Die letzte Hinrichtung in der Schweiz erfolgte 1940 mit der Guillotine


Vor 68 Jahren hat die Schweiz die Todesstrafe abgeschafft. Nun wollen sie einige Eidgenossen wieder einführen. Hintergrund der umstrittenen Volksinitiative ist ein tragisches Verbrechen.
18. Oktober 1940, 01. 55 Uhr. Hans Vollenweider wird im Schweizerischen Sarnen von zwei Polizisten begleitet in die Werkstatt der Strafanstalt geführt. Dort warten bereits zwei protestantische Pfarrer, zwei Beamte, der Arzt – und der Henker. Vollenweiders Körper wird in der aus Luzern ausgeliehenen Guillotine platziert, dann beginnt die Hinrichtung. Vollenweider, der verurteilte Dreifachmörder, wird geköpft. Er war der letzte Mensch, der nach zivilem Strafrecht in der Schweiz zum Tod verurteilt wurde. Seit 1942 ist die Todesstrafe abgeschafft.

68 Jahre später will eine Gruppe Schweizer genau diesen Entscheid rückgängig machen. Eine Volksinitiative fordert die Todesstrafe für Personen, die „in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begehen“. Die Hinrichtung soll innerhalb von drei Monaten nach dem endgültigen Urteil vollzogen werden. Die Methode könne das Gericht festlegen, heißt es im Initiativtext. Die Schweizer Bundeskanzlei stufte die Unterschriftensammlung für eine Volksabstimmung schon einmal als formal zulässig ein.

Heikler Fall für die Schweiz


Es ist ein heikler Fall für die Schweiz, die auch für viele Deutsche als Vorbild einer direkten Demokratie gilt. Nach der Verwahrungsinitiative und dem Minarett-Verbot wäre es bereits der dritte Volksentscheid in jüngerer Zeit, der die Eidgenossen auf Kollisionskurs mit internationalem Recht, hier mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, bringen würde. In Europa gibt es nur noch in Weißrussland die Todesstrafe.

Auslöser für die Volksinitiative war offenbar ein Verbrechen in Kriens im Kanton Luzern. Die Namen der Initiatoren deuten nach Schweizer Medienberichten auf eine Verbindung zum Fall der im Jahr 2009 ermordeten 28-jährigen Sou Ken T. hin. Der Sprecher der Initiative Marcel Graf, der sich bislang als einziger öffentlich äußerte, soll mit der Schwester des Opfers verheiratet sein. Als Hauptverdächtiger wurde in dem Fall ein Mann verhaftet, zu dem Sou Ken zumindest zeitweise eine Beziehung gehabt haben soll.

„Würde des Opfers wiederherstellen“

Graf begründetet die Initiative damit, dass dem Staat ein Instrument zur Ahndung extremer Verbrechen zurückgegeben werden müsse. Die Internetseite der Initiatoren zeigt den Grabstein einer jungen Frau und die Worte „We miss you“. Der Tod des Täters ermögliche es den Hinterbliebenen, das Geschehene zu verarbeiten, heißt es dort. „Unser Strafrecht ist mit solch grausamen Fällen überfordert. Es fehlen passende Gesetze.“

Am Dienstag hat die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative begonnen. Die Sammelfrist für die 100 000 nötigen Unterschriften läuft bis am 24. Februar 2012. Die meisten Politiker in der Schweiz kritisieren das Begehren. In der Bundesverfassung steht ausdrücklich, dass die Todesstrafe verboten ist. Die Schweiz hat zudem die Protokolle der Europäischen Menschenrechtskonvention ratifiziert, mit denen die Todesstrafe abgeschafft wird. Führende Vertreter von Christ- und Sozialdemokraten haben sich dagegen ausgesprochen. Und auch Christoph Blocher, Vordenker der rechtsgerichteten Schweizer Volkspartei (SVP), lehnt die Wiedereinführung der Todesstrafe ab.

Komplizierte Rechtslage


Doch wird das Quorum von 100 000 Unterschriften erreicht, muss sich das Parlament mit der Initiative beschäftigen und über die Gültigkeit entscheiden – und die wurde bislang fast immer erteilt. Laut Bundesverfassung kann eine Volksinitiative in der Schweiz nur dann für ungültig erklärt werden, wenn sie gegen die sogenannte Einheit von Form und Materie oder gegen zwingendes Völkerrecht verstößt, wie der Baseler Rechtsprofessor und Staatsrechtler Markus Schefer FOCUS Online erklärt. Dazu zählen etwa das Verbot der Folter, des Genozids oder der Sklaverei. Die Todesstrafe falle dagegen nicht automatisch unter diese Ausschlusskriterien.

„Daher muss das Parlament entscheiden, ob für die Schweiz eine Art regionales zwingendes Völkerrecht gilt, das die Wiedereinführung der Todesstrafe in Europa ausschließt“, so Schefer. Eine Entscheidung darüber würde aber frühestens in anderthalb Jahren fallen, sagt der Jurist. Daher sei auch schwer vorauszusagen, wie das Parlament entscheide. Erklärt es die Todesstrafen-Initiative für gültig, folgt im nächsten Schritt die Volksabstimmung.

Todesstrafe: Die Schweizer und der Henker - Todesstrafe - FOCUS Online
 
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