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Gibt es in Österreich nicht und dann sind auch sexuelle Dienstleister verpflichtet, sich einer Untersuchung zu unterziehen, was eine Ansteckung nicht umbedingt verhindert, aber erschwert
Auf bundesgesetzlicher Ebene gelten die allgemeinen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen. In der Regel werden Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleister als Selbständige betrachtet. Darüber hinaus sind Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleister verpflichtet sich einer Eingangs- und einer Kontrolluntersuchung alle 6 Wochen zu unterziehen.
Mal 2 Platten fotografiert.
Rolling Stones Sticky Fingers. Der Reißverschluss ist echt, darunter befindet sich eine Unterhose
Die anderen 2 Bilder ist King Crimson: In the Court of the crimson king