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Eigene Rechtssprechung für Migranten?

Es ist doch Teil österreichischer Rechtssprechung das die Umstände zur Tat bzw. Schuldbewusstsein des Täters berücksichtigt werden. das gilt völlig unabhängig von diesem Fall.
Komm mir schon vor wie Radio Eriwan.

Im Prinzip hast du schon recht, jedoch darf man auch nicht vergessen, dass in Österreich begangene Verbrechen (Ob jetzt Mord oder Totschlag) unabhängig von der Person alle nach der geltenden Rechtsvorschrift verurteilt werden.

Bei Mord ist der Vorsatz notwendig.
Der Totschlag unterscheidet sich von Mord darin, dass er in einem allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen läßt jemand zu töten. (z.B. der Vater kommt gerade dazu wie seine Tochter vergewaltigt wird und tötet den Vergewaltigter)

Dann würde er nicht wegen Mord bestraft sondern nur nach Totschlag mit einer Strafandrohung von 5-10 Jahren im Gegensatz zum Mord 10-20 Jahre bzw. lebenslänglich)

Das heißt diese Gemütsbewegung muß allgemein (also von der Öffentlichkeit von den meisten so gesehen) heftig (siehe Vater Beispiel) sein. Würde die breite Öffentlichkeit in Österreich ein solches Vorgehen bei einer Scheidung, verstehen?



"Obwohl Affekte von Ausländern in Sittenvorstellungen wurzeln können, die österreichischen Staatsbürgern mit längerem Aufenthalt fremd sind, können sie noch allgemein begreiflich sein", führte die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift aus..

Und genau so begründen sie dieses Urteil. Und das ist für mich absolut nicht akzeptierbar.

Das würde heißen, läßt sich meine Frau von mir scheiden, darf ich ohne Zögern duzendemale meine Frau mit dem Messer in den Kopf, Hals, Brust stechen und als Draufgabe noch mit einem Eisenrohr schlagen. Ich müsste höchstens 10 Jahre wegen Totschlags befürchten. Ach Ja natürlich muß ich aus einem archaischen Land kommen.

Würde das auch für diesen jungen Mann passieren? Irgendwie verständlich, wenn er doch eifersüchtig geworden ist, oder?
Ebenfalls diese Woche in Wien passiert.

Wien: Eifersüchtiger verletzt Ex-Freundin lebensgefährlich

14.01.2010 | 14:56 | (DiePresse.com)
Wegen eines Telefonats seiner Ex-Freundin rastete ein 23-Jähriger aus und stach mit einem Messer auf sie ein. Sie wurde lebensgefährlich verletzt und ins Krankenhaus gebracht, der Mann wurde festgenommen.


Ein 23-Jähriger hat am Mittwochnachmittag seine Ex-Freundin in Wien-Favoriten lebensgefährlich verletzt. Laut Polizei war er kurz nach 16 Uhr in ihrer Wohnung auf Besuch, als sie ein Telefonat führte. Weil er dabei etwas gehört hatte, was sein Missfallen erregte, dürfte er eifersüchtig geworden sein. Die beiden gerieten in Streit, er dürfte mit einem Küchenmesser auf die 36-Jährige losgegangen sein. Er fügte ihr mehrere Stiche, unter anderem im Halsbereich zu. Die elfjährige Tochter der Frau versuchte, den Streit zu schlichten, und erlitt dabei eine leichte Schnittverletzung an der Hand.
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Die Frau konnte mit ihren der Kindern (elf, neun und zwei Jahre) zu einer Nachbarin flüchten. Diese verständigte die Polizei. Als die Beamten auftauchten, ließ sich der 23-jährige Afghane widerstandslos beim Hauseingang festnehmen. Später gab er laut einer Sprecherin an, übermäßig Alkohol getrunken zu haben und sich nicht an alles erinnern zu können.
Das Opfer wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert. Sie befindet sich in künstlichem Tiefschlaf. Ihr Zustand ist laut Polizei mittlerweile stabil. Die drei Kinder befanden sich am Donnerstag in einem Betreuungszentrum, wurden psychologisch unterstützt und konnten nicht befragt werden.

Eine rosige Zukunft für Frauen in Österreich :rolleyes:
 
Richtig. Es geht einfach darum, ob er in Mordvorsatz handelte oder ob sein Handeln allgemein begreiflich war. Es ist nun mal so, dass Österreicher und Türken mit Ehe etwas anderes meinen. Für den Österreicher ist die Scheidung wohl etwas ganz normales ... Für einen Türken ist die Scheidung ein Weltuntergang. Diese Einstellung ist natürlich falsch, aber solche Umstände müssen einfach berücksichtigt werden.

Wieso? Wenn sowas berücksichtigt werden soll, muss er in ein Land, in dem solche Umstände generell anders bewertet werden. In Westeuropa ist kein Platz für Ehrenmorde und solchen abartigen Scheiß und wo kommen wir hin, wenn für jede kulturelle Abscheulichkeit Verständnis aufgebracht wird, zb in Form von geringeren Strafen? NO FUCKING WAY! Wer hier lebt, muss das Grundgesetz als solches akzeptieren. Wer das nicht tut, muss die volle Härte des Gesetzes spüren, egal ob Ausländer oder Deutscher. Keine Toleranz für Hinterwäldlerkulturen! (und das sag ich als linker Gutmensch)
 
Da schlägt die 68er Generation der Richter wiedermal durch.
Mit Verlaub, das sind keine 68er.
Und wenn, dann von 1868.
Reaktionäre Patriarchen, die (19)68 nichts, aber auch gar nichts mitgekriegt haben.

Erinnert mich an das Verwaltungsgericht Mannheim, das einmal den Asylanspruch eines Flüchtlings, dem in der Türkei Folter drohte, abgelehnt hat, weil das dort zur Kultur gehört und der Mensch von dort das eh gewöhnt ist.
Nach dem Motto: Das tut der gern, der Türke, das kann der ab.

Der Totschlag unterscheidet sich von Mord darin, dass er in einem allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen läßt jemand zu töten. (z.B. der Vater kommt gerade dazu wie seine Tochter vergewaltigt wird und tötet den Vergewaltigter)
Wieder falsch.
Das ist Notwehr und straflos, und wenn strafbar, dann allenfalls als Notwehrexzess.
 
Richtig. Es geht einfach darum, ob er in Mordvorsatz handelte oder ob sein Handeln allgemein begreiflich war. Es ist nun mal so, dass Österreicher und Türken mit Ehe etwas anderes meinen. Für den Österreicher ist die Scheidung wohl etwas ganz normales ... Für einen Türken ist die Scheidung ein Weltuntergang. Diese Einstellung ist natürlich falsch, aber solche Umstände müssen einfach berücksichtigt werden.
Du gehst mir mit deinem krankhaft überangagiert-tolerantem Auftreten an den Sack.

Das Gesetz ist nicht dazu gedacht, von "Sittenvorstellungen" und "Weltanschaungen auf die Ehe" ungültig gemacht zu werden, also hör auf Scheiße zu labern mit deinem Antifa-Schrott
 
Mit Verlaub, das sind keine 68er.
Und wenn, dann von 1868.
Reaktionäre Patriarchen, die (19)68 nichts, aber auch gar nichts mitgekriegt haben..

Es soll ja mehrere irregeleitete Strömungen der 68 er gegeben haben.
Die einen gingen in den Untergund die anderen kämpften sich durch die Institutionen :rolleyes:
Wieder falsch.
Das ist Notwehr und straflos, und wenn strafbar, dann allenfalls als Notwehrexzess.

Ich hätte es besser beschreiben sollen. Wenn zwischen Tatbegehung und der danach heftigen Gemütsbewegung es zur Tötung kommt eine erhebliche Zeitspanne liegt, ist es ein Totschlag.
Notwehr/Nothilfe kann nur unmittelbar gelten, zur Abwehr eines Angriffes gegen sich oder dritten.
 
Es soll ja mehrere irregeleitete Strömungen der 68 er gegeben haben.
Die einen gingen in den Untergund die anderen kämpften sich durch die Institutionen :rolleyes:
... und einige wechselten die Seiten, wurden rechtsradikal (wie Mahler) oder gingen in Sekten wie Scientology und andere. Ich wollte damit nur sagen, dass derartige Fehlurteile m.E. nix mit (19)68 zu tun haben.
 
Komm mir schon vor wie Radio Eriwan.

Im Prinzip hast du schon recht, jedoch darf man auch nicht vergessen, dass in Österreich begangene Verbrechen (Ob jetzt Mord oder Totschlag) unabhängig von der Person alle nach der geltenden Rechtsvorschrift verurteilt werden.

Bei Mord ist der Vorsatz notwendig.
Der Totschlag unterscheidet sich von Mord darin, dass er in einem allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen läßt jemand zu töten. (z.B. der Vater kommt gerade dazu wie seine Tochter vergewaltigt wird und tötet den Vergewaltigter)

Dann würde er nicht wegen Mord bestraft sondern nur nach Totschlag mit einer Strafandrohung von 5-10 Jahren im Gegensatz zum Mord 10-20 Jahre bzw. lebenslänglich)

Das heißt diese Gemütsbewegung muß allgemein (also von der Öffentlichkeit von den meisten so gesehen) heftig (siehe Vater Beispiel) sein. Würde die breite Öffentlichkeit in Österreich ein solches Vorgehen bei einer Scheidung, verstehen?





Und genau so begründen sie dieses Urteil. Und das ist für mich absolut nicht akzeptierbar.

Das würde heißen, läßt sich meine Frau von mir scheiden, darf ich ohne Zögern duzendemale meine Frau mit dem Messer in den Kopf, Hals, Brust stechen und als Draufgabe noch mit einem Eisenrohr schlagen. Ich müsste höchstens 10 Jahre wegen Totschlags befürchten. Ach Ja natürlich muß ich aus einem archaischen Land kommen.

Würde das auch für diesen jungen Mann passieren? Irgendwie verständlich, wenn er doch eifersüchtig geworden ist, oder?
Ebenfalls diese Woche in Wien passiert.

Wien: Eifersüchtiger verletzt Ex-Freundin lebensgefährlich

14.01.2010 | 14:56 | (DiePresse.com)
Wegen eines Telefonats seiner Ex-Freundin rastete ein 23-Jähriger aus und stach mit einem Messer auf sie ein. Sie wurde lebensgefährlich verletzt und ins Krankenhaus gebracht, der Mann wurde festgenommen.


Ein 23-Jähriger hat am Mittwochnachmittag seine Ex-Freundin in Wien-Favoriten lebensgefährlich verletzt. Laut Polizei war er kurz nach 16 Uhr in ihrer Wohnung auf Besuch, als sie ein Telefonat führte. Weil er dabei etwas gehört hatte, was sein Missfallen erregte, dürfte er eifersüchtig geworden sein. Die beiden gerieten in Streit, er dürfte mit einem Küchenmesser auf die 36-Jährige losgegangen sein. Er fügte ihr mehrere Stiche, unter anderem im Halsbereich zu. Die elfjährige Tochter der Frau versuchte, den Streit zu schlichten, und erlitt dabei eine leichte Schnittverletzung an der Hand.
31614a436e55744e767034414363334f


Die Frau konnte mit ihren der Kindern (elf, neun und zwei Jahre) zu einer Nachbarin flüchten. Diese verständigte die Polizei. Als die Beamten auftauchten, ließ sich der 23-jährige Afghane widerstandslos beim Hauseingang festnehmen. Später gab er laut einer Sprecherin an, übermäßig Alkohol getrunken zu haben und sich nicht an alles erinnern zu können.
Das Opfer wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert. Sie befindet sich in künstlichem Tiefschlaf. Ihr Zustand ist laut Polizei mittlerweile stabil. Die drei Kinder befanden sich am Donnerstag in einem Betreuungszentrum, wurden psychologisch unterstützt und konnten nicht befragt werden.

Eine rosige Zukunft für Frauen in Österreich :rolleyes:

Also ich bin kein Experte in der Materie. Grundsätzlich werden bei der Strafbemessung die Umstände berücksichtigt (es heisst ja auch bei der Urteilsverkündung Tat- und Schuldangemessen...). Ob es richtig ist sie in der Art zu berücksichtigen, weiss ich nicht. ich weiss nur das es so ähnliche Urteile auch in Deutschalnd gab, die wurden aber alle spätestens von der letzten ordentlichen Instanz (dem Bundesgerichtshof) kassiert. Mit welcher Begründung ist mir nicht bekannt. Wie sehr das deutsche Strafrecht vom österreichischen divergiert, weiss ich auch nicht.
 
... und einige wechselten die Seiten, wurden rechtsradikal (wie Mahler) oder gingen in Sekten wie Scientology und andere. Ich wollte damit nur sagen, dass derartige Fehlurteile m.E. nix mit (19)68 zu tun haben.

Hast schon recht. Die 68 Generation hat auch seine gute Seiten gehabt. (vor allem Gesellschaftspolitisch wurden Meilensteine gesetzt)

Doch im allgemeinen spricht man von den 68er wenn solche Fehlurteile gesprochen werden. (erinnere nur an den ehem. Justizminister Broda, welcher für eine gefängnislose Gesellschaft war).
 
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