Metatron
Balkanspezialist
Ich stehe kurz davor zum Islam zu konvertieren. Bevor ich den großen Schritt wage, moechte ich zunaechst alle Unklarheiten beseitigen. Was mich derzeit am meisten beschaeftigt, ist das Erbrecht im Koran. Es handelt sich um folgende zwei Verse der vierten Sure:
Gehen wir mal von folgendem Szenario aus. Ich bin verheiratet, habe zwei Toechter und beide Eltern sind noch am Leben. Ploetzlich sterbe ich. Den Anweisungen im Koran nach muesste sich mein Nachlass wie folgt verteilen:
1/8 wuerden meine vier Frauen bekommen. Jeweils 1/6 wuerden meine Eltern bekommen und 2/3 meine beiden Toechter.
In der Summe ergibt das 112,5%. Kann mir jemand erklaeren, wie das gehen soll? Wie kann ich mehr vererben, als ich tatsaechlich besitze? Hat Allah hier vielleicht einen Fehler gemacht?
~Metatron
(4,11-12)Allah schreibt euch hinsichtlich eurer Kinder vor: Auf eines männlichen Geschlechts kommt (bei der Erbteilung) gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts. Sind es aber (nur) Frauen, mehr als zwei, sollen sie zwei Drittel der Hinterlassenschaft erhalten. Ist es nur eine, soll sie die Hälfte haben. Und jedes Elternteil soll den sechsten Teil der Hinterlassenschaft erhalten, wenn er (der Verstorbene) Kinder hat; hat er jedoch keine Kinder, und seine Eltern beerben ihn, steht seiner Mutter der dritte Teil zu. Und wenn er Brüder hat, soll seine Mutter den sechsten Teil, nach Bezahlung eines etwa gemachten Vermächtnisses oder einer Schuld, erhalten. Eure Eltern und eure Kinder - ihr wisset nicht, wer von beiden euch an Nutzen näher steht. (Dies ist) ein Gebot von Allah; wahrlich, Allah ist Allwissend, Allweise.
Und ihr bekommt die Hälfte von dem, was eure Frauen hinterlassen, falls sie keine Kinder haben; haben sie aber Kinder, dann erhaltet ihr ein Viertel von ihrer Erbschaft, nach allen etwa von ihnen gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Und ihnen steht ein Viertel von eurer Erbschaft zu, falls ihr keine Kinder habt; habt ihr aber Kinder, dann erhalten sie ein Achtel von eurer Erbschaft, nach allen etwa von euch gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Und wenn es sich um einen Mann handelt - oder eine Frau -, dessen Erbschaft geteilt werden soll, und der weder Eltern noch Kinder, aber einen Bruder oder eine Schwester hat, dann erhalten diese je ein Sechstel. Sind aber mehr (Geschwister) vorhanden, dann sollen sie sich ein Drittel teilen, nach allen etwa gemachten Vermächtnissen oder Schulden, ohne Beeinträchtigung - (dies ist) eine Vorschrift von Allah, und Allah ist Allwissend, Milde.
Gehen wir mal von folgendem Szenario aus. Ich bin verheiratet, habe zwei Toechter und beide Eltern sind noch am Leben. Ploetzlich sterbe ich. Den Anweisungen im Koran nach muesste sich mein Nachlass wie folgt verteilen:
1/8 wuerden meine vier Frauen bekommen. Jeweils 1/6 wuerden meine Eltern bekommen und 2/3 meine beiden Toechter.
In der Summe ergibt das 112,5%. Kann mir jemand erklaeren, wie das gehen soll? Wie kann ich mehr vererben, als ich tatsaechlich besitze? Hat Allah hier vielleicht einen Fehler gemacht?
~Metatron