Aktuelles
  • Herzlich Willkommen im Balkanforum
    Sind Sie neu hier? Dann werden Sie Mitglied in unserer Community.
    Bitte hier registrieren

Erbrecht im Islam

Metatron

Balkanspezialist
Ich stehe kurz davor zum Islam zu konvertieren. Bevor ich den großen Schritt wage, moechte ich zunaechst alle Unklarheiten beseitigen. Was mich derzeit am meisten beschaeftigt, ist das Erbrecht im Koran. Es handelt sich um folgende zwei Verse der vierten Sure:

Allah schreibt euch hinsichtlich eurer Kinder vor: Auf eines männlichen Geschlechts kommt (bei der Erbteilung) gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts. Sind es aber (nur) Frauen, mehr als zwei, sollen sie zwei Drittel der Hinterlassenschaft erhalten. Ist es nur eine, soll sie die Hälfte haben. Und jedes Elternteil soll den sechsten Teil der Hinterlassenschaft erhalten, wenn er (der Verstorbene) Kinder hat; hat er jedoch keine Kinder, und seine Eltern beerben ihn, steht seiner Mutter der dritte Teil zu. Und wenn er Brüder hat, soll seine Mutter den sechsten Teil, nach Bezahlung eines etwa gemachten Vermächtnisses oder einer Schuld, erhalten. Eure Eltern und eure Kinder - ihr wisset nicht, wer von beiden euch an Nutzen näher steht. (Dies ist) ein Gebot von Allah; wahrlich, Allah ist Allwissend, Allweise.

Und ihr bekommt die Hälfte von dem, was eure Frauen hinterlassen, falls sie keine Kinder haben; haben sie aber Kinder, dann erhaltet ihr ein Viertel von ihrer Erbschaft, nach allen etwa von ihnen gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Und ihnen steht ein Viertel von eurer Erbschaft zu, falls ihr keine Kinder habt; habt ihr aber Kinder, dann erhalten sie ein Achtel von eurer Erbschaft, nach allen etwa von euch gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Und wenn es sich um einen Mann handelt - oder eine Frau -, dessen Erbschaft geteilt werden soll, und der weder Eltern noch Kinder, aber einen Bruder oder eine Schwester hat, dann erhalten diese je ein Sechstel. Sind aber mehr (Geschwister) vorhanden, dann sollen sie sich ein Drittel teilen, nach allen etwa gemachten Vermächtnissen oder Schulden, ohne Beeinträchtigung - (dies ist) eine Vorschrift von Allah, und Allah ist Allwissend, Milde.
(4,11-12)

Gehen wir mal von folgendem Szenario aus. Ich bin verheiratet, habe zwei Toechter und beide Eltern sind noch am Leben. Ploetzlich sterbe ich. Den Anweisungen im Koran nach muesste sich mein Nachlass wie folgt verteilen:

1/8 wuerden meine vier Frauen bekommen. Jeweils 1/6 wuerden meine Eltern bekommen und 2/3 meine beiden Toechter.
In der Summe ergibt das 112,5%. Kann mir jemand erklaeren, wie das gehen soll? Wie kann ich mehr vererben, als ich tatsaechlich besitze? Hat Allah hier vielleicht einen Fehler gemacht?

~Metatron
 
Ich stehe kurz davor zum Islam zu konvertieren. Bevor ich den großen Schritt wage, moechte ich zunaechst alle Unklarheiten beseitigen. Was mich derzeit am meisten beschaeftigt, ist das Erbrecht im Koran. Es handelt sich um folgende zwei Verse der vierten Sure:

(4,11-12)

Gehen wir mal von folgendem Szenario aus. Ich bin verheiratet, habe zwei Toechter und beide Eltern sind noch am Leben. Ploetzlich sterbe ich. Den Anweisungen im Koran nach muesste sich mein Nachlass wie folgt verteilen:

1/8 wuerden meine vier Frauen bekommen. Jeweils 1/6 wuerden meine Eltern bekommen und 2/3 meine beiden Toechter.
In der Summe ergibt das 112,5%. Kann mir jemand erklaeren wie das gehen soll? Wie kann ich mehr vererben, als ich tatsaechlich besitze? Hat Allah hier vielleicht einen Fehler gemacht?

~Metatron

Nein wenn du stirbst werden deine Goldzähne gezogen und verkauft und damit kommt man genau auf den passenden Betrag...
 
Meine Goldzaehne, haette ich denn welche, waeren Teil meiner Hinterlassenschaft, also bereits in den 100% enthalten.

~Metatron

Nein normalerweise und hierzulande werden/wurden menschen mit goldzähnen beerdigt... deshalb wäre diese Überlegung sehr logisch... den Fehler wollte man in den islamischen Ländern nicht machen.... Ausserdem bäugt es Grabschänder vor...
 
Nein normalerweise und hierzulande werden/wurden menschen mit goldzähnen beerdigt... deshalb wäre diese Überlegung sehr logisch... den Fehler wollte man in den islamischen Ländern nicht machen.... Ausserdem bäugt es Grabschänder vor...

Das Faible fuer's Zwanghaft-lustig-sein-Wollen finde ich erbaermlich.

Edit: Oben sollte es eigentlich "drei Toechter" heißen.

~Metatron
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube ernstgemeinte Antworten auf den Thread wirst du nicht kriegen :)

Wenn die islamische Lehre keine Erklaerung fuer diese Unstimmigkeit zu bieten hat, ist das fuer mich kein Weltuntergang.

ausserdem ist es nicht zwanghaft sondern ein völlig natürlicher und spontaner Vorgang...

Das haette ich dir abgekauft, wenn du es bei nur einem Beitrag gelassen haettest.

~Metatron
 
Es ist erbärmlich den spontanen Humor eines Users anzugreifen der nur so vor Kreativität strotzt! Eitelkeit ist Gift für die Stimmung...
 
Thread bitte schließen. Manche koennen's einfach nicht lassen. Ein Versuch, dieses Thema mit kooperativen Usern erneut zu behandeln, wird in absehbarer Zeit erfolgen.

~Metatron
 
Fuck, ein echter Widerspruch im Koran :shocked:

oh schade
[h=2]Die Erbteilung[/h] Die Teilung des Erbes, das von Eltern oder Verwandten zurückgelassen wird, soll gemäß Vers 4:7 gleichmäßig erfolgen, was aber durch Vers 11 und 12 abgeändert wurde, wo befohlen wird, dass Männer den doppelten Anteil von Frauen erhalten sollen. Und zudem scheint Mohammed nicht die Rechnerei beherrscht haben zu können. Die Frau erhält 1/8 = 3/24, die Töchter 2/3 = 16/24, der Vater 1/6 = 4/24 und die Mutter 1/6 = 4/24. Im Gesamten erhalten wir total 27/24, was aber über 100% liegt.
4:7 Den Männern steht ein Teil von der Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten zu, und ebenfalls den Frauen steht ein Teil von der Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten zu. Sei es wenig oder viel. Das gilt als vorgeschriebener Anteil.
Nirgends in diesem Vers wird konkret eine gleichmäßige Verteilung angeordnet.
4:8-11 Und wenn bei der Teilung die Verwandten und die Waisen und die Armen anwesend sind, so schenkt ihnen etwas davon und sprecht freundliche Worte zu ihnen. Und fürchten sollen sich diejenigen, die, wenn sie schwache Nachkommen hinterließen, für sie bangen würden; Gott sollen sie fürchten und geziemende Worte sprechen. Wahrlich, diejenigen, die der Waisen Gut ungerecht aufzehren, die zehren Feuer in ihre Bäuche auf und werden in einem Höllenfeuer brennen. Gott schreibt euch hinsichtlich eurer Kinder vor: Auf eines männlichen Geschlechts kommt gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts. Sind es aber nur Frauen, mehr als zwei, sollen sie zwei Drittel der Hinterlassenschaft erhalten. Ist es nur eine, soll sie die Hälfte haben. Und jedes Elternteil soll den sechsten Teil der Hinterlassenschaft erhalten, wenn der Verstorbene Kinder hat; hat er jedoch keine Kinder, und seine Eltern beerben ihn, steht seiner Mutter der dritte Teil zu. Und wenn er Brüder hat, soll seine Mutter den sechsten Teil, nach Bezahlung eines etwa gemachten Testamentes oder einer Schuld, erhalten. Eure Eltern und eure Kinder – ihr wisst nicht, wer von beiden euch an Nutzen näher steht. (Dies ist) ein Gebot von Gott; wahrlich, Gott ist Allwissend, Allweise.
In 4:11-12 und in 2:180 sehen wir, dass die oberste Priorität beim Schreiben des Testamentes und bei der Bezahlung der Schulden liegt, bevor eine Aufteilung vorgenommen wird. Gemäß den Versen sollten zuerst die Testamente der verstorbenen Personen erfüllt und falls der Verstorbene Schulden hinterlassen hat, diese beglichen werden. Der Koran gibt den Menschen diese Freiheit aus folgenden Gründen: verschiedene Kulturen, spezielle Umständen, spezielle Fragen, gewisse Bedürfnisse – dank eines Testamentes können all diese Punkte beachtet werden.
Beispielsweise können die Eltern einer armen Tochter und eines reichen Sohnes ihre Erbschaft zum großen Teil der Tochter hinterlassen wollen. Falls der/die Sterbende eine Frau bzw. einen Mann, eine Mutter oder einen Vater hat, die/der krank ist und deswegen finanzielle Unterstützung braucht, kann der/die Erbe hinterlassende Person mit dem Testament seinem Ehepartner oder seiner Mutter/seinem Vater den Großteil der Hinterlassenschaft gutschreiben.
Wie wir sehen, hat der Koran bezüglich der Verteilung des Erbguts die Priorität auf ein Testament gesetzt. So ermöglicht Gott uns eine biegsame Anpassung an die verschiedenen Bedingungen und verschiedenen Kulturen.
4:12 Und ihr bekommt die Hälfte von dem, was eure Frauen hinterlassen, falls sie keine Kinder haben; haben sie aber Kinder, dann erhaltet ihr ein Viertel von ihrer Erbschaft, nach allen etwa von ihnen gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Und ihnen steht ein Viertel von eurer Erbschaft zu, falls ihr keine Kinder habt; habt ihr aber Kinder, dann erhalten sie ein Achtel von eurer Erbschaft, nach allen etwa von euch gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Und wenn es sich um einen Mann handelt – oder eine Frau -, dessen Erbschaft geteilt werden soll, und der weder Eltern noch Kinder, aber einen Bruder oder eine Schwester hat, dann erhalten diese je ein Sechstel. Sind aber mehr (Geschwister) vorhanden, dann sollen sie sich ein Drittel teilen, nach allen etwa gemachten Vermächtnissen oder Schulden, ohne Beeinträchtigung – dies ist eine Vorschrift von Gott, und Gott ist Allwissend, Milde.
Nachdem die Schulden und das Testament abgezahlt sind, werden den Eltern des Verstorbenen (solange sie noch leben) und seiner/m Ehepartner/in ihre Anteile ausgezahlt. Der Rest wird unter den Männern und Frauen in den vom Koran bestimmten Verhältnissen aufgeteilt. Was nicht vergessen werden darf ist der Punkt, dass der Koran die aufgeteilten Verhältnisse unter einer Wichtigkeit der Betrachtung des Ganzen, sowie unter der gleichen Wichtigkeit der Betrachtung der Beziehungen untereinander ausmacht. Kurz gesagt, so wie diese Zahlen sich auf das Ganze auswirken, wirken sie sich ebenso untereinander aus. Wenn die Person stirbt, kommt es darauf an, ob ein Elternteil (Mutter oder Vater) noch lebt, oder ob beide verstorben sind, ob die/der Ehepartner/in (nicht mehr) lebt, Töchter, Söhne usw. So können fast hunderte von Testamenten abgeleitet werden. Hätte der Koran präzise Angaben bezüglich der Verteilung gemacht, dann wären mehrere hundert Verse erforderlich, nur um alles präzis anzugeben. Aber auf diese Weise haben wir genug Angaben, die uns eine Präzisierung der Verteilung ermöglichen. Beispielsweise habe ein verstorbener Mann folgende Erben: seine Frau und seinen Vater. Die Erbschaft betrage 50 Goldstücke. Also (1/4)m+(1/6)m=50 Gold, wo m eine „Gleichsetzer“-Funktion besitzt. Wenn wir den gemeinsamen Nenner nehmen, sehen wir die Erbanteile deutlicher. Nochmals: Die Brüche werden summiert und dem Erbe gleichgesetzt, und auf diese einfache Weise lassen sich die Erbanteile berechnen. Der Nenner wird unwichtig, wenn wir einen gemeinsamen Nenner berechnen, und das Erbe wird nach den Zählern aufgeteilt. Dann erhalten wir folgendes Ergebnis: (3/12)m+(2/12)m=50. Die Frau bekommt also 30 Gold-, der Vater 20 Goldstücke (m beträgt in dieser Rechnung m=120).
Noch zur falschen Rechnung: Nehmen wir wieder 50 Goldstücke als Erbgut. (2/3)+(1/6)+(1/6)+(1/8)= 50, also 16m + 4m + 4m + 3m = 50 Goldstücke wo m = 1.851 Goldstücke (für den mathematisch Versierten ist natürlich klar, dass ‚m‘ in diesem Zusammenhang einen anderen mathematischen Sinn hat, als den von oben). Deshalb erhalten die drei Töchter 29.629 Goldstücke, die Mutter 7.407 Goldstücke, der Vater 7.407 Goldstücke und die Ehefrau 5.555 Goldstücke. Übrig bleiben 0.002 Goldstücke, die an Bedürftige oder (Waisen)Kinder gegeben werden. Wenn die Erben pingelig sein wollen, könnten die Kommastellen ganz einfach bis zur 19. Stelle berechnet werden… aber dieser Fall erfordert einen großen Streit und bringt nur Stress.
Wie wir sehen, ist die ganze Angelegenheit leicht zu verstehen, doch manchmal gibt es Dinge, die wir nicht sehen oder übersehen!
 
Zurück
Oben