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Erbrecht im Islam

Ich stehe kurz davor zum Islam zu konvertieren. Bevor ich den großen Schritt wage, moechte ich zunaechst alle Unklarheiten beseitigen. Was mich derzeit am meisten beschaeftigt, ist das Erbrecht im Koran. Es handelt sich um folgende zwei Verse der vierten Sure:

(4,11-12)

Gehen wir mal von folgendem Szenario aus. Ich bin verheiratet, habe zwei Toechter und beide Eltern sind noch am Leben. Ploetzlich sterbe ich. Den Anweisungen im Koran nach muesste sich mein Nachlass wie folgt verteilen:

1/8 wuerden meine vier Frauen bekommen. Jeweils 1/6 wuerden meine Eltern bekommen und 2/3 meine beiden Toechter.
In der Summe ergibt das 112,5%. Kann mir jemand erklaeren, wie das gehen soll? Wie kann ich mehr vererben, als ich tatsaechlich besitze? Hat Allah hier vielleicht einen Fehler gemacht?

~Metatron

Im zweiten Absatz steht "habt ihr aber Kinder, dann erhalten sie ein Achtel von eurer Erbschaft, nach allen etwa von euch gemachten Vermächtnissen oder Schulden."

Der letzte Satzteil ist hier der entscheidende, denn hier wird eine klare Ordnung eingeführt. Die Ehepartner bekommen erst etwas, nachdem Kinder und Eltern geerbt haben. D.h. zuerst bekommen die Töchter 2/3, und die Eltern 1/3. Da nichts mehr von dem Erbe ürbig ist gehen die Ehepartner leer aus.
 
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