JackBlack
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Habe den Link zum Beitrag mal dem österreichischen DSN zugestellt.
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Solange Mortimer in AUT bleibt und DE fernbleibt ist alles gut.Habe den Link zum Beitrag mal dem österreichischen DSN zugestellt.
Bin mir nicht sicher, habe ChatGPT befragt:Habe den Link zum Beitrag mal dem österreichischen DSN zugestellt.
Bei ihm ist der Kontext schon lange gegeben.Bin mir nicht sicher, habe ChatGPT befragt:
BesserWisser: @Ivo2, In Österreich sind Symbole der Chetnik-Bewegung grundsätzlich **nicht pauschal verboten**, allerdings kommt es auf den konkreten Kontext und die Darstellung an.
### Hintergrund:
Die **Chetniks** waren eine serbisch-nationalistische und monarchistische Bewegung, insbesondere während des Zweiten Weltkriegs aktiv. Ihre Rolle im Krieg ist teilweise umstritten – sie kollaborierten in einigen Fällen mit den Achsenmächten (z. B. den Faschisten) und sind für zahlreiche Massaker an Nicht-Serben (v. a. Kroaten und Bosniaken) mitverantwortlich. Heute nutzen manche Gruppen in Serbien und der serbischen Diaspora die Chetnik-Symbole in einem nationalistisch-revisionistischen Kontext weiter.
### In Österreich:
Österreich hat Gesetze gegen Wiederbetätigung und Verherrlichung von Faschismus, insbesondere durch das **Verbotsgesetz 1947**, das sich primär gegen den Nationalsozialismus richtet. Darüber hinaus können Symbole, die zu Hass aufstacheln oder Gewalt verherrlichen, gemäß dem **Strafgesetzbuch (§ 283 StGB, Verhetzung)** strafbar sein.
Es gibt **kein spezielles Gesetz**, das die Chetnik-Symbole explizit verbietet (wie etwa das Hakenkreuz). Jedoch kann ihre Verwendung **strafbar** sein, wenn dabei:
- Zu Hass gegen bestimmte ethnische Gruppen aufgerufen wird.
- Gewalt oder Kriegsverbrechen verherrlicht werden.
- Öffentliche Ordnung gestört oder eine aggressive Provokation dargestellt wird (z. B. bei Veranstaltungen oder Demonstrationen).
### Fazit:
- **Chetnik-Symbole an sich sind in Österreich nicht automatisch verboten.**
- **Die Verwendung kann strafbar sein**, wenn sie im Sinne der Verhetzung, Gewaltverherrlichung oder öffentlichen Provokation erfolgt.
Im Einzelfall entscheidet die **Staatsanwaltschaft** oder ein Gericht, ob eine strafbare Handlung vorliegt.
Wenn du genau wissen möchtest, ob ein konkretes Symbol oder Verhalten erlaubt ist (z. B. bei einer Veranstaltung oder im Internet), wäre eine rechtliche Beratung durch einen Anwalt sinnvoll.
Inwiefern?Bei ihm ist der Kontext schon lange gegeben.
Genau.
So dumm kannst du nicht sein! Muss doch sogar in dein Spatzenhirn reingehen das manche Dinge kein Spaß sind und nie sein können! Spätestens nachdem der Staat deine Wohnung 2 mal gestürmt hat, hätte dir klar sein müssen dass das kein Spaß sein kann!Inwiefern?
Ich mache die Darstellung nur zum Spaß
Ich rufe nicht auf zu Hass oder Gewalt
Oder?
Warte was?Spätestens nachdem der Staat deine Wohnung 2 mal gestürmt hat, hätte dir klar sein müssen dass das kein Spaß sein kann!
Hat er doch hier schon oft erzählt das die Wohnung gestürmt wurde, pcs beschlagnahmt usw.Warte was?
Ich hab nur von Volksverhetzung (?) mitbekommen. Aber WTF wenn der Staat die Wohnung stürmt dann läuft bei dem ja gewaltig viel schiefHat er doch hier schon oft erzählt das die Wohnung gestürmt wurde, pcs beschlagnahmt usw.
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