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Ewiges Volk

Habe den Link zum Beitrag mal dem österreichischen DSN zugestellt.
Bin mir nicht sicher, habe ChatGPT befragt:
BesserWisser: @Ivo2, In Österreich sind Symbole der Chetnik-Bewegung grundsätzlich **nicht pauschal verboten**, allerdings kommt es auf den konkreten Kontext und die Darstellung an.

### Hintergrund:
Die **Chetniks** waren eine serbisch-nationalistische und monarchistische Bewegung, insbesondere während des Zweiten Weltkriegs aktiv. Ihre Rolle im Krieg ist teilweise umstritten – sie kollaborierten in einigen Fällen mit den Achsenmächten (z. B. den Faschisten) und sind für zahlreiche Massaker an Nicht-Serben (v. a. Kroaten und Bosniaken) mitverantwortlich. Heute nutzen manche Gruppen in Serbien und der serbischen Diaspora die Chetnik-Symbole in einem nationalistisch-revisionistischen Kontext weiter.

### In Österreich:
Österreich hat Gesetze gegen Wiederbetätigung und Verherrlichung von Faschismus, insbesondere durch das **Verbotsgesetz 1947**, das sich primär gegen den Nationalsozialismus richtet. Darüber hinaus können Symbole, die zu Hass aufstacheln oder Gewalt verherrlichen, gemäß dem **Strafgesetzbuch (§ 283 StGB, Verhetzung)** strafbar sein.

Es gibt **kein spezielles Gesetz**, das die Chetnik-Symbole explizit verbietet (wie etwa das Hakenkreuz). Jedoch kann ihre Verwendung **strafbar** sein, wenn dabei:

- Zu Hass gegen bestimmte ethnische Gruppen aufgerufen wird.
- Gewalt oder Kriegsverbrechen verherrlicht werden.
- Öffentliche Ordnung gestört oder eine aggressive Provokation dargestellt wird (z. B. bei Veranstaltungen oder Demonstrationen).

### Fazit:
- **Chetnik-Symbole an sich sind in Österreich nicht automatisch verboten.**
- **Die Verwendung kann strafbar sein**, wenn sie im Sinne der Verhetzung, Gewaltverherrlichung oder öffentlichen Provokation erfolgt.

Im Einzelfall entscheidet die **Staatsanwaltschaft** oder ein Gericht, ob eine strafbare Handlung vorliegt.

Wenn du genau wissen möchtest, ob ein konkretes Symbol oder Verhalten erlaubt ist (z. B. bei einer Veranstaltung oder im Internet), wäre eine rechtliche Beratung durch einen Anwalt sinnvoll.


 
Bin mir nicht sicher, habe ChatGPT befragt:
BesserWisser: @Ivo2, In Österreich sind Symbole der Chetnik-Bewegung grundsätzlich **nicht pauschal verboten**, allerdings kommt es auf den konkreten Kontext und die Darstellung an.

### Hintergrund:
Die **Chetniks** waren eine serbisch-nationalistische und monarchistische Bewegung, insbesondere während des Zweiten Weltkriegs aktiv. Ihre Rolle im Krieg ist teilweise umstritten – sie kollaborierten in einigen Fällen mit den Achsenmächten (z. B. den Faschisten) und sind für zahlreiche Massaker an Nicht-Serben (v. a. Kroaten und Bosniaken) mitverantwortlich. Heute nutzen manche Gruppen in Serbien und der serbischen Diaspora die Chetnik-Symbole in einem nationalistisch-revisionistischen Kontext weiter.

### In Österreich:
Österreich hat Gesetze gegen Wiederbetätigung und Verherrlichung von Faschismus, insbesondere durch das **Verbotsgesetz 1947**, das sich primär gegen den Nationalsozialismus richtet. Darüber hinaus können Symbole, die zu Hass aufstacheln oder Gewalt verherrlichen, gemäß dem **Strafgesetzbuch (§ 283 StGB, Verhetzung)** strafbar sein.

Es gibt **kein spezielles Gesetz**, das die Chetnik-Symbole explizit verbietet (wie etwa das Hakenkreuz). Jedoch kann ihre Verwendung **strafbar** sein, wenn dabei:

- Zu Hass gegen bestimmte ethnische Gruppen aufgerufen wird.
- Gewalt oder Kriegsverbrechen verherrlicht werden.
- Öffentliche Ordnung gestört oder eine aggressive Provokation dargestellt wird (z. B. bei Veranstaltungen oder Demonstrationen).

### Fazit:
- **Chetnik-Symbole an sich sind in Österreich nicht automatisch verboten.**
- **Die Verwendung kann strafbar sein**, wenn sie im Sinne der Verhetzung, Gewaltverherrlichung oder öffentlichen Provokation erfolgt.

Im Einzelfall entscheidet die **Staatsanwaltschaft** oder ein Gericht, ob eine strafbare Handlung vorliegt.

Wenn du genau wissen möchtest, ob ein konkretes Symbol oder Verhalten erlaubt ist (z. B. bei einer Veranstaltung oder im Internet), wäre eine rechtliche Beratung durch einen Anwalt sinnvoll.


Bei ihm ist der Kontext schon lange gegeben.
 
Inwiefern?
Ich mache die Darstellung nur zum Spaß
Ich rufe nicht auf zu Hass oder Gewalt
Oder?
So dumm kannst du nicht sein! Muss doch sogar in dein Spatzenhirn reingehen das manche Dinge kein Spaß sind und nie sein können! Spätestens nachdem der Staat deine Wohnung 2 mal gestürmt hat, hätte dir klar sein müssen dass das kein Spaß sein kann!

Vielleicht würden dir mal ein paar Monate im Knast ganz gut tun, vielleicht kriegst du es dann in deiner Birne und als netten Nebeneffekt verlierst du dort locker 80 KG und kommst als schlanker Mann wieder raus. Alles gut möglich, denn der Staat wird deinen Spaß weiterhin auf dem Schirm haben!
 
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