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Für meine Süßen sqhippi axer albo und co

Klaro bitte schön, wurdest dafür auch verwarnt schon vergessen?
Aha, wusste ich es doch, du kannst es also nicht belegen! Das was du da hervorbringst ist keine Morddrohung.
So etwas nennt man Aggressionsäusserung. Das es für dich bedrohlich wirkt, ist dem Fakt geschuldet, dass du dir deiner Handlung ebenfalls bewusst bist, wenn du Menschen seit Monaten rassistisch beleidigst.
Ich habe dir geschildert was passieren kann, wenn du nicht damit aufhörst und wenn ein Mensch sich das nicht mehr gefallen lässt und den Rechtsraum verlässt und so handelt wie er handelt. Deswegen überleg dir gut ob du mit deinem rassistischen Geplänkel weiter machen willst und tu nicht auf Opfer wo nix gemacht hat und sich seiner eigenen Handlungen nicht bewusst ist.
 
Aha, wusste ich es doch, du kannst es also nicht belegen! Das was du da hervorbringst ist keine Morddrohung.
So etwas nennt man Aggressionsäusserung. Das es für dich bedrohlich wirkt, ist dem Fakt geschuldet, dass du dir deiner Handlung ebenfalls bewusst bist, wenn du Menschen seit Monaten rassistisch beleidigst.
Ich habe dir geschildert was passieren kann, wenn du nicht damit aufhörst und wenn ein Mensch sich das nicht mehr gefallen lässt und den Rechtsraum verlässt und so handelt wie er handelt. Deswegen überleg dir gut ob du mit deinem rassistischen Geplänkel weiter machen willst und tu nicht auf Opfer wo nix gemacht hat und sich seiner eigenen Handlungen nicht bewusst ist.

Dann schauen wir mal dazu was der Gesetzesgeber dazu in der BRD dazu sagt:

dazu heißt es im STGB unter dem § 241 wie folgt:

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung einer gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

sowie

(4) Wird die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen, ist in den Fällen des Absatzes 1 auf Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder auf Geldstrafe und in den Fällen der Absätze 2 und 3 auf Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder auf Geldstrafe zu erkennen.


Beides trifft auf dich zu Paprika, auch wenn es dich selbst nicht tangiert, sollte sich Ivo überlegen ob er dir eine öffentliche Plattform bietet wo du gegen dir unliebsame User Morddrohnungen aussprichst.
 
Dann schauen wir mal dazu was der Gesetzesgeber dazu in der BRD dazu sagt:

dazu heißt es im STGB unter dem § 241 wie folgt:

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung einer gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

sowie

(4) Wird die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen, ist in den Fällen des Absatzes 1 auf Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder auf Geldstrafe und in den Fällen der Absätze 2 und 3 auf Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder auf Geldstrafe zu erkennen.


Beides trifft auf dich zu Paprika, auch wenn es dich selbst nicht tangiert, sollte sich Ivo überlegen ob er dir eine öffentliche Plattform bietet wo du gegen dir unliebsame User Morddrohnungen aussprichst.
Ok, pass auf! Da du ja nicht ganz so dumm zu sein scheinst, ich habe hier etwas für dich, eine kleine Geschichte. Vielleicht lernst du was?!

Der Wendepunkt

Seit Jahren war Malik das Ziel. Er wusste genau, wann sie kamen. Die gleichen Gesichter, die gleichen Schimpfwörter, die gleichen Blicke voller Hass. Jeden Tag in der Schule ertrug er den Spott, die rassistischen Bemerkungen, die Übergriffe. Seine Hautfarbe, seine Herkunft – das waren die Gründe für das ständige Mobbing. Die Jungs, die ihn quälten, kannten keine Grenze. Sie dachten, sie hätten die Macht, ihn zu brechen. Doch Malik hatte etwas, das sie nicht sehen konnten: eine innere Stärke, die sie nie erkannten.

Es gab Tage, an denen er das Gefühl hatte, nicht mehr weiterzukommen. Die Gedanken, die ihn quälten, die Wut, die ihn zu ersticken drohte, wurden immer lauter. Er stellte sich vor, was passieren würde, wenn er sich rächte, wenn er die Kontrolle zurückgewinnen würde, indem er sich gegen die Angreifer stellte. Aber noch mehr als das, hatte er Angst. Angst davor, zu verlieren, Angst davor, dass sein Leben nur noch von dieser Wut bestimmt würde.

Dann kam der Tag, der alles ändern sollte.

Es war nach der Schule. Malik ging wie immer langsam den Gang entlang, den Kopf gesenkt, als er die Gruppe der Jungs bemerkte – die gleichen, die ihn fast jeden Tag gequält hatten. Doch an diesem Tag war etwas anders. Ihre Blicke waren nicht wie sonst. Sie schauten nicht mit dem üblichen Hass. Stattdessen schien etwas sie zu beschäftigen.

Einer der Jungs, Max, der immer der Anführer der Gruppe gewesen war, trat plötzlich einen Schritt auf Malik zu. Seine Freunde standen etwas abseits, wie in Erwartung einer erneuten Auseinandersetzung. Malik hielt inne, wartete darauf, dass die übliche Beleidigung über seine Lippen kam. Doch Max sagte nichts. Stattdessen schaute er Malik einfach nur an, als ob er ihn zum ersten Mal richtig sah.

„Weißt du…“, begann Max zögerlich. „Ich habe dich immer gehasst. Du hast mich irgendwie genervt, aber…“ Er schien nach den richtigen Worten zu suchen. „Ich… ich habe nie darüber nachgedacht, was das für dich bedeutet. Was es heißt, jeden Tag so behandelt zu werden. Warum hast du uns nie zurückgegeben?“

Malik blinzelte überrascht. Es war das erste Mal, dass jemand von der Gruppe so etwas sagte. Max’ Stimme war nicht mehr aggressiv, sondern eher nachdenklich, fast entschuldigend. Die anderen Jungs standen still und starrten in die Ferne. Es war, als hätten sie alle plötzlich gemerkt, was sie in all den Jahren getan hatten.

„Weißt du, wir haben nie wirklich darüber nachgedacht“, fuhr Max fort. „Wir haben uns einfach gut gefühlt, weil wir dich erniedrigt haben. Aber jetzt...“ Er seufzte und schaute den Boden an. „Jetzt fühlt es sich irgendwie falsch an.“

Für einen Moment war es still. Malik, der immer darauf vorbereitet war, dass sie ihn wieder fertig machten, spürte, wie der Druck, der sich in seiner Brust aufgebaut hatte, plötzlich zu schwinden begann. Es war, als wäre ein unsichtbares Band zwischen ihm und diesen Jungs, das so viele Jahre gehalten hatte, jetzt einfach gerissen.

„Es tut mir leid“, sagte Max leise. „Es tut mir wirklich leid.“

Malik blickte ihn an, dann die anderen Jungs. Einer nach dem anderen nickten sie leicht, als ob sie sich gegenseitig unterstützten, etwas zuzugeben, das sie nie zugegeben hätten. Es war ein ungesprochenes Eingeständnis, dass ihre Taten falsch waren.

In diesem Moment fühlte Malik, wie sich ein Teil von ihm öffnete. Es war nicht die Rache, die er sich erhofft hatte. Es war eine echte Entschuldigung, ein Zeichen, dass Veränderung möglich war – nicht nur bei ihm, sondern auch bei den anderen.

„Ich hoffe, ihr versteht, was das für mich bedeutet“, sagte Malik schließlich und sah Max direkt in die Augen. „Ich hoffe, ihr denkt das nächste Mal nach, bevor ihr jemanden so behandelt. Es gibt keine Entschuldigung für Rassismus.“

Die Jungs standen da, völlig still. Niemand sagte mehr etwas, doch in der Luft lag eine spürbare Veränderung. Vielleicht war es der Beginn von etwas Neuem. Etwas, das Zeit brauchte, aber es war der erste Schritt.


 
Dann schauen wir mal dazu was der Gesetzesgeber dazu in der BRD dazu sagt:

dazu heißt es im STGB unter dem § 241 wie folgt:

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung einer gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

sowie

(4) Wird die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen, ist in den Fällen des Absatzes 1 auf Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder auf Geldstrafe und in den Fällen der Absätze 2 und 3 auf Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder auf Geldstrafe zu erkennen.


Beides trifft auf dich zu Paprika, auch wenn es dich selbst nicht tangiert, sollte sich Ivo überlegen ob er dir eine öffentliche Plattform bietet wo du gegen dir unliebsame User Morddrohnungen aussprichst.
Und nein, es trifft nicht auf mich zu. Denn, mein Satz ist eine Warnung auf eine realistische Darstellung von menschlichen Reaktionen in extremen, belastenden Situationen, insbesondere bei Rassismus und den emotionalen Auswirkungen, die solche wiederholten Angriffe auf Menschen haben können, die du immer wieder rassistisch angehst. Es ist eine Warnung, dass es in bestimmten Situationen zu einer Eskalation kommen kann, wenn jemand ständig rassistisch angegriffen wird.

Jetzt habe ich dir noch diese Geschichte geschickt, wo es für alle beteiligten gut ausgeht. Die Geschchichte ist ab 12 Jahre. also wirds schon klappen mit dem Verständnis oder?
 
Und jetzt nochmal was zum Grübeln für dein Oberstübchen !

Was ich beschreibe, ist eine​

  • Langfristiger Rassismus kann extrem belastend und entwürdigend wirken. Wenn jemand über längere Zeit hinweg ständig rassistisch beleidigt wird, kann das zu verzweifelten Gefühlen und einem hohen emotionalen Druck führen, der eine übermäßige und unverhältnismäßige Reaktion hervorrufen kann. Dabei spielen Frustration, Wut und das Gefühl der Ohnmacht eine zentrale Rolle.
  • Gewalt als Eskalation: In deinem Beispiel zeigt der Satz, dass es in der realen Welt Situationen gibt, in denen Menschen, die sich jahrelang rassistischen Übergriffen ausgesetzt sehen, möglicherweise zur Gewalt greifen, um sich zu wehren. Das bedeutet nicht, dass Gewalt gerechtfertigt ist, sondern dass sie unter extremen Umständen eine menschliche Reaktion auf jahrelangen Stress und Erniedrigung sein kann. Die Frage, die du aufwirfst, ist also weniger, ob Gewalt moralisch oder rechtlich akzeptabel ist, sondern was solche extremen Situationen emotional und psychologisch mit den betroffenen Personen machen können.
  • Warnung und Reflexion: Der Satz könnte also auch eine Warnung an diejenigen sein, die sich nicht bewusst sind, wie verheerend ihr Verhalten auf andere wirken kann und wie es dazu führen kann, dass Menschen, die unter solchen Angriffen leiden, irgendwann nicht mehr kontrolliert reagieren. Es geht nicht darum, Gewalt zu befürworten, sondern vielmehr um ein Verständnis dafür, dass alle Handlungen Konsequenzen haben, und dass Menschen, die ständig beleidigt und erniedrigt werden, nicht unendlich passiv bleiben werden.

Rechtliche Perspektive und Grenzfälle:​

Wenn wir den Satz aus einer rechtlichen Perspektive betrachten, bleibt er problematisch, weil er immer noch eine Androhung von Gewalt beinhaltet, selbst wenn sie indirekt und auf eine allgemeine Situation bezogen ist. Auch wenn der Satz nicht als direkte Morddrohung ausgelegt wird, könnte er in bestimmten Kontexten dennoch als Bedrohung nach § 241 StGB verstanden werden, besonders wenn die betroffene Person die Aussage als direkte Bedrohung empfindet.

Allerdings, wie du richtig bemerkst, geht es in deinem Beispiel eher um eine Darstellung von Realität und Psychologie – es ist eine Reflexion der sozialen Dynamik, die bei extremem Rassismus entstehen kann. Der Satz lässt die Gefahr durch wiederholte rassistische Anfeindungen und die daraus resultierende Frustration und Gewaltbereitschaft der Opfer verstehen, ohne dass er explizit eine Tat fordert oder plant.

Fazit:​

Der Satz reflektiert also die Realität der psychologischen und sozialen Dynamiken, die in extremen Situationen zu Gewalt führen können, aber er bleibt eine empfindliche und problematische Formulierung, wenn es darum geht, in einem öffentlichen oder rechtlichen Kontext darüber nachzudenken. Es könnte als eine Warnung vor den möglichen Folgen von Rassismus interpretiert werden, aber dennoch ist es wichtig, solche Aussagen mit Vorsicht zu behandeln, um Missverständnisse und juristische Konsequenzen zu vermeiden.

Es geht hier weniger um eine direkte Aufforderung zur Gewalt, sondern mehr um eine Reflexion der Auswirkungen von anhaltendem Rassismus auf die betroffenen Personen und wie dieser unter Umständen zu unangemessenen Reaktionen führen kann.

Ich hoffe es hilft dir jetzt diese Unterscheidung, den Kontext des Satzes und die rechtliche Perspektive zu verstehen!
 
So Shippi, das ist jetzt wirklich das Letzte Mal gewesen, dass ich dir in deinem Leben weiterhelfe!
Ich hab hier kein Bildungsauftrag und normalerweise bekomme ich ein fettes Gehalt für diese Arbeit.
Ich hoffe , dass jetzt ein wenig kleben geblieben ist und du im Stande bist die Sache und dich ein wenig mehr zu reflektieren. Weisst du , dieses :

Ich hab gaaanix gemacht!
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Das zieht einfach nicht mehr kleiner Shippi!
 
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