10 Milliarden Dollar gefordert, vom Richter abgewiesen: Trumps Epstein-Klage endet mit einer Ohrfeige
Donald Trump wollte 10 Milliarden Dollar. Er bekam eine richterliche Entscheidung, die ihm bescheinigt, nach Strohhalmen zu greifen. Am Samstag, 31. Oktober 2026, wies Bundesrichter Darrin Gayles in Miami die Verleumdungsklage des amerikanischen Präsidenten gegen das Wall Street Journal und den Medienunternehmer Rupert Murdoch endgültig ab. Das Gericht untersagte damit eine erneute Einreichung derselben Klage. Für einen Präsidenten, der kritische Berichterstattung regelmäßig als „Fake News“ beschimpft und Journalisten persönlich angreift, ist das Urteil besonders bitter. Seine Forderung nach einer gewaltigen Entschädigung scheiterte ausgerechnet an den gesetzlichen Anforderungen, die eine freie Presse vor solchen Angriffen schützen.
Ausgangspunkt war ein Bericht über einen angeblichen Geburtstagsbrief an den verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein. Zu dessen 50. Geburtstag im Jahr 2003 hatte Ghislaine Maxwell ein Erinnerungsalbum zusammengestellt. Darin befand sich nach Darstellung der Zeitung ein Brief, der Trumps Namen trug und dessen Text von der Zeichnung einer nackten Frau eingerahmt war. Die Botschaft endete mit dem Wunsch nach einem glücklichen Geburtstag und vielen weiteren wunderbaren Geheimnissen. Trump bestritt, den Brief verfasst zu haben. Den Bericht bezeichnete er als falsch, böswillig und verleumderisch. Er behauptete, die Veröffentlichung habe ihm gewaltigen finanziellen Schaden zugefügt und seinem Ansehen geschadet.
Schon im April hatte Richter Gayles die erste Fassung der Klage zurückgewiesen. Trump erhielt Gelegenheit zur Nachbesserung und reichte im Mai eine überarbeitete Klageschrift ein. Auch diese überzeugte das Gericht nicht. Gayles verwies auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von 1964 im Fall New York Times gegen Sullivan. Danach müssen öffentliche Persönlichkeiten nachweisen, dass eine Zeitung wissentlich falsche Behauptungen verbreitet oder die Wahrheit rücksichtslos missachtet hat. Genau diesen Nachweis blieb Trump schuldig. Seine Ausführungen seien pauschal, unklar und teilweise sogar mit dem beanstandeten Artikel unvereinbar. Die Klage versuche, Fehler in einer sorgfältigen journalistischen Recherche geradezu künstlich herzustellen. Besonders aufschlussreich: Die Zeitung hatte Trumps Dementi ausdrücklich veröffentlicht. Der Präsident wollte daraus dennoch einen Beleg für die angebliche Böswilligkeit der Berichterstattung machen.
Der Streit fällt in eine Zeit wachsender Auseinandersetzungen zwischen dem Weißen Haus und amerikanischen Nachrichtenredaktionen. Gegen die BBC und weitere Medienunternehmen führt Trump ebenfalls juristische Verfahren. Gleichzeitig klagen CNN, MS NOW und Politico wegen des entzogenen Zugangs zum Weißen Haus. Bereits Mitte September hatte die Regierung mehrere Redaktionen von der Berichterstattung vor Ort ausgeschlossen. Auch die Associated Press befindet sich in einem Rechtsstreit mit der Regierung. Noch am Samstag blieb eine öffentliche Reaktion des Weißen Hauses auf das Urteil aus. Trumps Anwälte kündigten dagegen an, ihren Kampf fortzusetzen. Der Präsident, der Zeitungen mit Milliardenforderungen überziehen kann, hat vor Gericht eine Grenze gefunden. Über den Epstein-Brief selbst hat Gayles damit kein abschließendes Echtheitsurteil gefällt. Entschieden wurde, dass Trump die Voraussetzungen für seine Verleumdungsklage nicht ausreichend darlegen konnte. Seine Forderung über 10 Milliarden Dollar ist vor diesem Gericht gescheitert.
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