Ricky
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Historisches
Das europäische Mittelalter liegt historisch gesehen zwischen Antike und Neuzeit und erstreckt sich über einen Zeitraum von etwa 1500 Jahren. Die exakte Datierung des Beginns des Mittelalters ist insofern problematisch, als die Grundannahmen der Geschichtswissenschaft dabei eine nicht unerhebliche Rolle spielen. Bis ins 19. Jahrhundert wurden Epochen unter dem Blickwinkel ihrer Blütezeit, ihrer Ausbreitung und ihres Verfalls betrachtet. Gleichzeitig wurde das Frühmittelalter jedoch als Untergang der antiken Welt gesehen und nicht als Beginn einer neuen Zeit. Heutige Historiker sprechen deshalb von einer Transformationszeit, die als Spätantike bezeichnet wird und für den Zeitraum zwischen 300 n. Chr. bis 600 n. Chr. angesetzt wird. Diese Übergangszeit gehört nicht mehr zur klassischen Antike, jedoch auch noch nicht zum Mittelalter. Kennzeichnend für diese Epoche ist, dass antike Traditionen parallel zu christlich germanischen Sitten und Gebrauchen gepflegt wurden.
Nun kommen wir zur Folter:
Der Hauptgrund des Folterns war i.d.R. das Erzwingen eines Geständnisses von Verdächtigen im Zusammenhang mit Vergehen oder Verbrechen.
Durchgeführt wurde eine Folter grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Neben dem Angeklagten, der die Folter über sich ergehen lassen musste, nahm unter anderem ein Scharfrichter, der die Folter durchführte, und der Oberste der Stadt an dieser Folter teil. Der Angeklagte wurde zur Folterstätte hin gezerrt – dies meist gefesselt – musste diese unter Qualen über sich ergehen lassen und wurde nach der Folter wieder in den Kerker zurückgeführt, um die Fortsetzung des Prozesses beziehungsweise die Urteilsverkündung zu erwarten.
Folter ist das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid an Menschen durch andere Menschen.
Auflistung der Foltermethoden
Aufziehen, Arme an Flaschenzug
Auch Pendel genannt. Dem Gefolterten werden die Hände auf dem Rücken zusammengebunden und so an einem Seil befestigt. Dieses Seil wird dann zur Decke der Folterkammer mithilfe eines Flaschenzugs hinaufgezogen. Dabei werden dem Opfer die Schultern ausgerenkt ohne sichtbare Anzeichen einer Folter zu hinterlassen. Das Hinaufziehen konnte so lange wiederholt werden, bis das Opfer die Fragen des Verhörenden zufrieden stellend beantwortet. Es gibt einen Bericht über eine 20-jährige Frau, die an einem Tag 11-Mal aufgezogen wurde, ohne zu gestehen. Um doch noch ein Geständnis zu erzwingen, band ihr der Henker ein über 25 Kilogramm schweres Gewicht an die Beine, auf dass die Schmerzen sich verschlimmerten. Die Frau sagte jedoch nichts Zufrieden stellendes aus. So wurde die Frau nach dieser Tortur noch 10 weitere Wochen gefoltert. Doch sie verweigerte ein Schuldeingeständnis. Am Ende befürchtet man, sie würde an den Folgen der Folter sterben, und ließ von ihr ab. Verschärfung der Folter: Man bindet dem Gefolterten schwere Gewichte an die Beine, bis zu 300 Kilogramm. Man zieht den Gefolterten ein Stückchen hoch, löst dann die Kurbel und lässt ihn fallen, um die Kurbel sogleich wieder einrasten zu lassen, um mit einem Ruck alle Gelenke auszukugeln. Auch ein Hochziehen an den Daumen ist belegt. Sobald das in Verbindung mit dem Fallenlassen auftritt, werden dem Verhörten die Daumen ausgerissen.
Auspeitschen
Das Auspeitschen bzw. Geiseln mit Riemen, Peitschen oder auch Ruten war im Mittelalter eine gängige Foltermethode. Der Angeklagte wurde meist festgebunden und auf dem Rücken ausgepeitscht. Des Weiteren wurde das Auspeitschen aus religiösen Gründen auch oft als Form der selbstauferlegten Buße verwendet. Eine Geißelung hinterlässt deutliche Narben.
Befragungsstuhl
Folter. Zur Vernehmung wurde der Angeklagte auf einen Stuhl gesetzt, der komplett mit spitzen Dornen übersät war. Auch die Fesseln, mit denen der Angeklagte festgebunden wurde, hatten an den Innenseiten Stacheln.
Camera Silens
Camera Silens ist lateinisch und bedeutet „schweigender Raum“. Er ist schallisoliert und dunkel. Darin wurde der Gefolterte eingesperrt und konnte durch das völlige Fehlen von Sinneswahrnehmungen in den Wahnsinn getrieben werden. Die Angeklagten trugen zwar keine offensichtlichen Wunden davon jedoch litten diese nach der Foltermethode unter psychischen Problemen wie Halluzinationen und Angstzuständen. Diese Art der Folter, bei der die Psyche des Opfers angegriffen wird, nennt man auch „Weiße Folter“.
Daumenschraube, Daumenstock
Diese Folter wurde im Mittelalter und oft bei Hexenprozessen angewandt. Dabei werden die Daumen, oder andere Finger, in eine Schraubzwinge gelegt, die dann soweit zugedreht wird, bis man das gewünschte Geständnis erlangt. Erfolgt kein Geständnis, wird die Kurbel so lange weiter zugedreht, bis die Knochen in den Fingern brachen. Daumenschrauben kamen auch als zusätzliches Folterinstrument zum Einsatz, z. B. beim „Aufhängen“. Sie gelten als „milde Form“ der Folter.
Einsperren
Um ein Geständnis zu erzwingen, sperrte man den Angeklagten ein. Um diese Strafe zu verschärfen, bekam er kaum Wasser und Brot und man steckte ihn in eine Zelle, die so klein war, dass er sich nicht hinlegen konnte.
Natürlich gab es andere Gefängniszellen die etwas größer waren, es kam eben auf die Straftat an.
Ertränken
Folter- oder Hinrichtungsmethode. Der Gefolterte wird an Händen gefesselt oder in einem Käfig immer wieder an einem Seil zu Wasser (See, Fluss, Hafen) gelassen. So dass er für mehr oder weniger lange Zeit keine Luft bekam. Dies geschah mit Hilfe eines Krangestells. Jedes Mal, wenn er über die Wasseroberfläche gezogen wurde, hatte er die Möglichkeit, ein Geständnis abzulegen. Geschah dies nicht, wurde er wieder getunkt. Andere Abwandlungen gibt es auch, wenn der Gefolterte in ein mit Wasser gefülltes Fass getunkt wird.
Fesseln
Die Hände wurden mit den Füßen zusammengebunden, was bei dem Gefolterten eine äußerst unangenehme Körperhaltung zur Folge hatte. Oft wurde diese Foltermethode tagelang angewandt und so Haltungsschäden beim Opfer hervorgerufen. Der Gefangene konnte somit auch aufgehängt werden.
Fußschraube
Bevor andere Methoden angewandt wurden, wurden oft erstmal die Fussschrauben ausprobiert. Dabei wurde um die Füße eine Schraubzwinge gelegt, die mit Schrauben immer fester zugedreht werden konnten. Dabei brachen und splitterten die Fußknochen und hinterließen oft bleibende Schäden am Skelett.
Garotte ("Würgeschraube")
Die Garotte wurde zur Folter und zur Hinrichtung genutzt. Der Angeklagte wurde an einen Pfahl gebunden von hinten legte der Henker die „Würgschraube“ um den Hals und zog diese immer fester. Es kam zu Atemnot, da die Luftröhre zusammengepresst wurde. In den Anfängen bestand die Garotte nur aus einem Seil, das der Henker hinter dem Angeklagten mit einem Stock immer fester zu zerrte. Es entwickelte sich aus dem Erdrosseln mit dem Seil, ging über einen Pfahl mit einem Loch im oberen Bereich und endete beim "Luxusmodell" zum Sitzen mit Seil, Drahtschlinge oder Metallreifen, welcher um den Hals des Opfers gelegt wurde und langsam zugezogen wurde.Auch Modelle mit einem spitzen Holzkeil oder einem Metallstab in Genickhöhe war bekannt, der dem Hinzurichtenden bei genügend großem Druck das Genick brach, ein Gnadenakt dieser Todesart. Der erste bekannte Fall einer Hinrichtung durch die Garotte war der Gallierhäuptling Vercingetorix, der 46 v.Chr. auf diese Art nach 2 Jahren in Gefangenschaft auf Befehl Cäsar´s hingerichtet worden ist.
Gedornte Halskrause, Halskette
Eine gedornte Halskrause ist eine mit Stacheln besetzte Halskrause, die um den Hals gelegt wird und am Nacken verschlossen wird. Sie wogen um die 5 Kilogramm und bohrten sich so in das Fleisch des Opfers. Sie wurden teilweise tagelang angelassen, so dass das Opfer sich nicht hinlegen konnte. Nach einiger Zeit, war die Haut und das Fleisch im Nackenbereich so aufgescheuert, dass das Opfer der Pein ein Ende machte und Gestand. Der Tod trat dann trotzdem häufig ein durch Wundbrand, Blutvergiftung oder schwere Entzündungen.
Geißelungs-Gürtel
Folter- oder Hinrichtungsmethode. Der Geißelungsgürtel wird um die Taille des Opfers geschnallt und hat auf der Innenseite ca. 20 Eisenstacheln. Diese bohren sich in den Körper des Opfers, das sich selbst bei jeder Bewegung tödliche Verletzungen zuziehen konnte. Als Perversion legten manche Henker Fleisch fressende Maden in die Wunden des Opfers, die sich dann ihren Weg in den Bauchraum suchten und das Opfer von Innen zernagten. (Sankt-Elms-Gürtel)
Gespickter Hase
Der „Gespickte Hase“ ist ein mobiles Folterinstrument, das aus einer mit Eisendornen gespickten Walze besteht. Diese wird dem Angeklagten über Rücken oder Bauch geführt und konnte in Verbindung mit anderen Folterwerkzeugen wie beispielsweise der Streckbank verwendet werden. Dabei Streckbank in Kombination mit Gespickten Hasenwurde der Angeklagte quasi über die „Gespickten Hasen“ gerollt. Die Eisendornen verursachten dabei nicht nur enorme Schmerzen sondern natürlich auch ernste Verletzungen.
Gewichte
Folter- oder Hinrichtungsmethode. Der Gefolterte wurde auf einen Tisch geschnallt und auf ihm ein Brett platziert. Auf dieses Brett wurden schwere Gewichte gelegt, die ihm den Atem nahmen. War der Gefolterte nicht geständig, so wurden nach und nach immer mehr Gewichte auf das Brett gelegt, bis der Brustkorb zerbrach.
Grillen
Folter- oder Hinrichtungsmethode. Der Gefolterte wurde so über einem Feuerplatz befestigt, dass man unter seinen Füßen ein kleines Feuer entzünden konnte. Dazu konnte man ihn aufrecht an einem Pfahl anschnüren, oder liegend an ein Gestell gebunden. Dann wurden seine Füße mit Fett beschmiert und das Feuer entfacht. Dabei verbrannte zuerst die Haut an den Füßen, bis das Fleisch sichtbar wurde. Der Geruch seines eigenen verbrannten Fleisches drang dem Opfer dabei in die Nase. Die Folter konnte so lange dauern, bis die Fußknochen sichtbar wurden.
Judaswiege
Beim Foltern mit der Judaswiege saß der Angeklagte nackt auf einer Art Stuhl, dessen Sitzfläche einer Pyramide ähnelte. Die Spitze der Pyramide bohrte sich dabei in den After des Verdächtigen und führte zu starken Verletzungen. Je nach Belieben konnte der Folterer das Opfer mittels einer Seilwinde anheben und auf die Spitze fallen lassen. Die Judaswiege war eine äußerst demütigende Foltermethode welche zu schweren Verletzungen führte.
Kettengeißeln
An einer Peitsche wurden anstatt Lederriemen Ketten befestigt. Zur Verschärfung konnten diese Ketten noch durch Schleifen angeschärft werden.
Ketzergabel, Häretikergabel
An der Ketzergabel waren 4 Spitzen befestigt, die unterhalb des Kinns in das Brustbein des Opfers gebohrt wurden. Das Opfer konnte sich dann nicht mehr bewegen und kaum sprechen. Was der Inquisitor damit erreichen wollte, war, dass das Opfer nur noch ein Wort sagt, das es von der Ketzergabel ablesen konnte: „abiuro“, was soviel bedeutet, dass es dem Aberglaube abschwört.
Kitzeln
So lustig es klingen mag, wurde das Kitzeln im Mittelalter als Foltermethode eingesetzt. Anhaltendes Kitzeln verursacht starke Schmerzen im Bereich der Lunge und der Bauchmuskeln. Dies kann nach einer langen Zeit tatsächlich eine Qual werden. Alternativ wurde der Angeklagte öffentlich zur Schau gestellt und ihm wurde Salz auf die Füße gestreut, das von Ziegen abgeleckt wurde. Diese Folter gilt als relativ harmlos. (Siehe auch Ziege)
Knieschraube
Ähnlich wie die "Beinschraube", jedoch am Knie angewandt. (Siehe Beinschraube)
Kochen
Der Angeklagte wurde in einen Kessel mit Wasser gesteckt. Dann erhitzte man den Kessel über offenem Feuer, bis der Angeklagte seine Schuld eingestand.
Kopfklammer, Schädelschraube
Folter- oder Hinrichtungsmethode. Dieses Gerät sieht aus wie ein Stirnband aus Metall. An der Innenseite sind Dornen befestigt und mittels eines Gewindes kann man es langsam enger schnüren.
Kopfpresse, Kopfzwinge, Schädelquetsche
Folter- oder Hinrichtungsmethode. Bei diesem Instrument wurde der Kopf in eine Schraubzwinge gelegt und diese wurde immer weiter heruntergeschraubt, bis, ähnlich wie beim Auspressen von Weintrauben, erheblicher Druck auf dem Schädel des Angeklagten lastet. Gesteht dieser nicht, so wurde die Kopfpresse so weit herunter geschraubt, bis der Schädel zerbrach.
Mundbirne
Als Mundbirne bezeichnet man einen birnenförmigen Gegenstand aus Metall, der über eine Winde verfügte. Sie wird auch manchmal „Spreizbirne“ genannt. Die „Mundbirne“ wurde dem Angeklagten in den Mund gesteckt und auseinander geschraubt. Sie konnte sogar die Kieferknochen brechen, wenn sie weit genug aufgeschraubt wurde.
Pechfackel
Mit ihnen wurde das Opfer an empfindlichen Stellen verbrannt. Wie an Genitalien, in den Achselhöhlen. Weitere Abwandlungen waren der Phantasie des Henkers überlassen.
Pflöcke unter Nägel treiben
Dabei werden dem Angeklagten solange Holzsplitter unter seine Finger- und Fußnägel getrieben, bis er ein Geständnis ablegt. Wahrscheinlich kommt daher auch der Spruch "Das brennt unter den Nägeln" für etwas Dringendes. Denn hier war es dringend, möglichst bald ein Geständnis abzulegen, bevor Schlimmeres geschieht.
Ratte
Der Angeklagte wurde mit dem Bauch nach oben auf einen Tisch gefesselt. Dann wurde ihm eine Ratte auf den Bauch gesetzt und darüber ein Käfig gestülpt. Auf dem Käfig wurde ein Feuer entfacht, so dass die Ratte in Todesangst sich ihren Weg nach unten kratzte und nagte. Durch den Bauch des Angeklagten.
Riemenschneiden
Man schnitt mit einem Messer Riemen aus der Haut heraus. Manchmal schnitt man auch einfach mit Scheren die Haut des Opfers heraus
Schandmaske
Diese war meistens eine Ergänzung zur Strafe am Schandpfahl/Pranger. Die Schandmaske war eine sogenannte "Ehrenstrafe", sie zeigte im normalen Falle das Vergehen oder das Verbrechen des Delinquenten auf, war übertrieben verzerrt und gab dem Träger der Lächerlichkeit preis. Zudem, so er am Pranger stand, war es dem Volk auch erlaubt, wurde oft auch noch dazu aufgefordert, ihn mit allerlei faulem Gemüse, Obst, Erde, aber auch Fäkalien zu bewerfen. In einigen Fällen war die Schandgeige aber nicht nur eine Ehren-, sondern auch eine "Leibesstrafe", insofern man bestimmte Masken dem Opfer angelegt hat, die nicht nur nach außen hin hässlich waren, sondern auch nach innen Vorrichtungen hatten, die sich in den Halse bohrten oder in den Mund schoben, damit dieser austrocknete oder das Opfer nicht schreien konnte oder sogar so angesetzt wurde, das dem Gepeinigten die Zunge herausgerissen wurde.
Sexfolter, Sexualfolter, Sexuelle Folter
Bisher wurden noch keine Nachweise gefunden, in denen Sex als Folter genannt wird. Dennoch geht man davon aus, dass in den Folterräumen, wo ein Mensch anderen Menschen ausgeliefert war, häufig auch sexuelle Übergriffe stattfanden. Besonders bei Frauen dürfte es der Fall gewesen sein, wenn der Schinder in dunklen Räumen alleine mit dem Opfer war, dass sexuelle Übergriffe und Vergewaltigungen vorkamen. Danach war der Schinder wohl besonders darauf aus, ein todeswürdiges Geständnis aus der Frau heraus zu "kitzeln", da eine Anklage seitens der Frau möglich war, wenn diese überlebte.
Spanischer Bock
Auch Peinpferd genannt. Ein dreikantiges Holz, auf das man eine Frau (angebliche Hexe) setzte. Es zielte auf die Misshandlung der Genitalien ab. Damit die Frau die Beine nicht über das Holz heben und heruntersteigen konnte, hängte man ihr schwere Gewichte an die Füsse, so ließ man sie stundenlang sitzen.
Spanischer Kitzler
Bei dieser Foltermethode hängte man das Opfer kopfüber an ein Seil und kratze ihm mit einer Kralle immer wieder Haut vom Körper.
Spanische Spinne
Die spanische Spinne sieht aus wie eine Haarklammer und bewegt sich auch so. Nur dass die Spitzen aus Eisen waren und nicht ins Haar sondern unter die Haut geschoben wurden, meist an empfindlichen Stellen (Hals, Brüste, Innenseite der Oberschenkel). An den Klauen konnten Seile befestigt werden, an denen die Angeklagte in die Höhe gezogen werden konnten. Häufig rissen die Klauen dann Hautfetzen ab und der Angeklagte fiel zu Boden.
Spanischer Stiefel
Ähnlich wie "Beinschrauben", jedoch wurde von Fuß bis Knie alles gleichzeitig eingespannt und zerquetscht.
Stock, Fußblock
Die Fußgelenke wurden in einem Holzbrett festgeklemmt, indem man zwei Bretter mit Löchern, in die die Fußgelenke gelegt wurden, zusammenklappte und verschraubte. Dadurch konnte der Angeklagte nicht fliehen, da seine Füße durch das Holzbrett gefesselt waren. Eine Verschärfung dieser Strafe bestand darin, in das gleiche Brett Löcher für die Handgelenke zu schneiden, so dass der Angeklagte in einer äußerst unangenehmen Position auf dem Boden liegen musste, Hände und Füße durch das selbe Brett gefesselt.
Storch
Ein Gerät, in das der Angeklagte gefesselt wurde in einer sehr unangenehmen Position. Eher aus Japan und verfeinert in England angewandt wurde.
Streckbank
Die Streckbank ist eine sehr bekannte Foltermethode. Hierbei wurde der Angeklagte auf einen Tisch gelegt und ihm wurden an Arme und Beine Seile gebunden. Dann wurden an diesen mit einer Winde so stark gezogen, dass der Angeklagte überstreckt wurde. So wurden oft Gelenke ausgerenkt und bei sehr starker Streckung trennten sich die Muskeln und Sehnen von den Knochen.
Streckleiter
Ähnlich der Streckbank, aber der Angeklagte ist auf einer Leiter angebunden.
Territion
Bevor man die Angeklagten folterte, zeigte man ihnen manchmal einfach nur die Folterinstrumente, um ihnen Angst zu machen und sie so zu einem vorschnellen Geständnis zu drängen.
Verstümmelungen
Verstümmelungen wurden unter anderem bei Dieben durchgeführt. Dabei konnten verschiedene Körperteile verstümmelt werden. Sehr beliebt war das Abhacken von Händen und Füßen sowie das Abschneiden der Zunge, der Nase oder der Ohren. Auch das Ausbrennen von Augen kann hierunter gezählt werden.
Wachfolter
Der Angeklagte wurde tage- und nächtelang wach gehalten, indem man ihm Peitschen- oder Stockhiebe gab oder ihn kitzelte. Dadurch sollte er mürbe und geständig gemacht werden. Die Psyche litt erheblich darunter und trieb den Angeklagten in den Wahnsinn, bis er schließlich alles gestand, was man von ihm verlangte.
Wasserfolter
Hierbei wurde der Angeklagte auf einen Pflock, ein Brett oder einen Tisch gespannt mit dem Bauch nach oben und musste Unmengen von Flüssigkeiten trinken. Der Mund wurde mit einer Zange offen gehalten. Der Henkersknecht flößte ihm die Flüssigkeiten ein. Damit das Opfer geständig wurde, ließ man den Beschuldigten mit dem Kopf nach unten drehen, so dass die Flüssigkeit im Magen auf Herz und Lunge drückten und so Erstickungsgefahr bestand. 6 Liter bei der kleinen und 12 Liter bei der großen Wasserfolter. Dabei erstickten die Opfer oder ihre Blase platzte, wenn After und Harnröhre verschlossen waren.
Wasserkäfig
Das gleiche wie „Wasserstuhl“. Nur dass der Beschuldigte in einem Käfig zu Wasser gelassen wird, um ein Geständnis zu erzwingen.
Wasserstuhl
Der Beschuldigte wurde auf einem Stuhl festgebunden und an einem Seil mithilfe eines Krans zu Wasser gelassen. Durch das ständige Untertauchen litten die Gehirnzellen aufgrund von Sauerstoffmangel und erlitten häufig irreversible Schäden.
Zangen
Folter und Leibesstrafe. Mit Zangen den Körper des Angeklagten bearbeiten, bis dieser gesteht. Was man damit alles anstellen kann, könnt ihr euch wahrscheinlich vorstellen... .
Ziege
Klingt harmlos, ist aber eine ungeheuerliche Tortur. Das Opfer wurde eingespannt und seine Fußsohlen mit Salz eingerieben. Da Ziegen eine raue Zunge haben, wurde aus dem anfänglichen Kitzeln ein starkes Brennen. Dass immer wieder erneut Salz auf die Fusssohlen geschmiert wurde, verstärkte das Brennen. Diese Prozedur wurde so lange durchgeführt, bis der Angeklagte geständig wurde. Gestand er nicht, so führte das Lecken der Ziege und das Salz bald dazu, dass die Haut sich ablöste und unter schrecklichem Brennen die Fußsohlen offenlagen.
Auflistung der Ehrenstrafen
Fasspranger
Ähnlich wie der geläufige Pranger wird der Verurteile auf dem Richtplatz in einem Fass der Öffentlichkeit zur Schau gestellt. In diesem Fass waren unangenehme Flüssigkeiten, wie Urin, Fäkalien, Schweineblut, faules Wasser etc. gefüllt. Der Gestank, der von dem Verurteilten ausging, beschämte ihn und die Bevölkerung konnte ihn begutachten und nach Herzenslust für seine Vergehen beschimpfen oder Verletzen. Besonders wenn offene Wunden zugefügt wurden, kam es häufig zu tödlichen Infektionen, wenn die faulige Flüssigkeit in die Wunde eindrang.
Halsgeige, Schandgeige, spanische Geige, Schandkragen
Meist aus Holz gefertigt war die Halsgeige eine „harmlose“ Konstruktion zur Exekution einer Ehrenstrafe. Sie diente der Demütigung. Meist bekamen sie Frauen umgelegt. Sie hatte ein großes Loch für den Hals und zwei kleinere Löcher für die Handgelenke. Wenn sie angelegt wurde, hatten die Arme eine starre Stellung vor dem Körper. Das Opfer konnte so natürlich auch vom Henker gequält werden, oder wenn es am Dorfplatz angebunden wurde, von der Bevölkerung.
Keuschheitsgürtel
Dem oder der Verurteilten wurde ein Gürtel umgelegt, der verhinderte, Zugang zu den Genitalien zu bekommen.
Mundsperre
Die Mundsperre ist ein Folterinstrument, das hauptsächlich zur Demütigung des Angeklagten diente. Sie sollte den Mund des Angeklagten offen halten und ihn bloßstellen, indem sie ihn am richtigen Sprechen hinderte. Zudem galt das Ausfließen von Speichel als beschämend. Alternativ konnten Mundsperren auch dazu genutzt werden, dem Verdächtigen Flüssigkeiten einzuflößen, zum Beispiel den Schwedentrunk.
Pranger
Der Verurteilte wurde am Pranger gefesselt, meist durch Löcher in Holzbrettern, und wurde zur Belustigung auf einem öffentlichen Platz ausgestellt. Dazu gab es aber auch verschiedene Varianten der Fesselung und "Prangerung".
Schandmaske
Der Verurteilte musste lächerlich aussehende Masken tragen.
Auflistung der Leibesstrafen
Augen ausstechen, Blenden, Verbrennen der Augen
In der Öffentlichkeit wurden dem Verurteilten die Augen ausgestochen. Um Wundbrand zu vermeiden wurden die Augen mit einem glühend heißen Eisen ausgebrannt.
Beinschraube
Dieses Gerät war meistens in den ersten Folterphasen in Gebrauch. Dem Gefolterten wurde die Beinschraube um die Beine gelegt und mithilfe eines Gewindes immer fester zugeschraubt, bis das gewünschte Geständnis geliefert wurde. Kam es nicht zum Geständnis, wurden die Schrauben so feste zugedreht, bis starke Quetschungen an den Beinen entstanden und die Knochen zerbrachen. Zur Verstärkung wurden die Beinschrauben an die Knie gelegt und so feste zugedreht, dass die Kniegelenke brachen und es zu Splitterbrüchen kam. Wenn alles kein Geständnis brachte, Schlug man zusätzlich noch mit einem Hammer darauf.
Birne oral
Dieses Folterinstrument wurde oft bei Frauen verwendet. Sie bekamen den Metallgegenstand mit Gewinde in den Mund gesteckt und konnten nun den Mund mithilfe von Schrauben öffnen. Das Gerät konnte so weit auseinander geschraubt werden, bis die Kieferknochen brachen.
Birne rektal
Das Instrument wurde anal eingeführt und immer weiter auseinandergeschraubt, um durch eine Dehnung Schmerzen zuzufügen. Auch dies wurde oft bei Frauen angewandt.
Birne vaginal
Das Instrument wurde vaginal eingeführt und immer weiter auseinandergeschraubt, um durch eine Dehnung Schmerzen zuzufügen. Es konnte logischerweise nur bei Frauen angewandt werden und diente dazu, die Organe, die eine Frau zur Frau machten, zu zerstören.
Brandmarken, Brandmale
Der Gefolterte wird festgebunden und mit einem glühend heißen Eisen gebrandmarkt. Die Eisen konnten verschieden Größen haben und an verschiedensten Stellen des Körpers angewandt werden. Auch in der Intensität des Drucks und der Dauer, die das Eisen auf dem Körper des Opfers verweilten konnte variiert werden. Kennt man noch heute zum Brandmarken gewisser Zucht- bzw. Schlachttieren.
Brustkrallen, Brustbeißer, Brustreißer, Brustzangen, Brustklammer
Ein weiteres Instrument, das gegen Frauen eingesetzt wurde ist der Brustbeißer. Dieses Gerät wurde kalt oder glühend heiß angewandt. Es wurde an die Brüste der Frau angesetzt, zusammengedrückt und weggerissen. Dabei wurden die Brustwarzen und Brüste der Frau zerrissen, so dass schrecklich viel Blut floss. Es konnte auch mehrmals angewandt werden. Es wurde bei Ehebrecherinnen, Sittenwidrigkeiten oder Abtreibungen angewandt. Beim Mann wurde es dazu benutzt, um sein Glied und die Hoden abzureißen.
Glieder abschlagen
Der Verurteilte wurde so festgebunden, dass das abzuschlagende Glied über einem Holzblock ruhte. Dann wurde der Finger, die Hand, der Unterarm, der Oberarm, der Fuß, der Schenkel, das Bein mit einer Axt, einem Schwert oder einer Säge abgetrennt.
Nägel durch Glieder treiben
Ohren abschneiden
Peitschen
Rädern, Rad
Diese Strafe war Männern vorbehalten, die (angeblich) gemordet hatten und galt als eine der schändlichsten Strafen des Mittelalters. Hierbei wird der Verurteilte an Armen und Beinen festgebunden und über den Boden gespannt. Unter die Gelenke (Knie, Ellbogen, Fuß, Hand) wurden Holzblöcke gelegt. Der Scharfrichter nahm nun ein großes, schweres Rad und ließ dieses auf die Gelenke herabsausen. So wurden die Knochen und Gelenke zertrümmert und der Verurteile zu einem lebenslangen Krüppel geschändet.
Säge
Mit ihr wurden Körperteile abgesägt. Man kann sich nur schwer vorstellen, welche Schmerzen man dabei auszuhalten hatte.
Sankt Elms-Gürtel
Leibesstrafe oder Hinrichtung. Siehe: Geißelungs-Gürtel
Schneiden
Mit einem Messer oder Dolch den Verurteilten an verschiedenen Stellen schneiden.
Schwefel auf Körper anbrennen
Auflistung der Hinrichtungsmethoden
Angstloch
In ein tiefes Loch wurde der Verurteilte ohne Nahrung geworfen und nicht wieder herausgeholt. Da dort meistens schon mehrere Menschen verendeten, musste man mit Gestank, Krankheiten, Ratten und Ungeziefer rechnen, die den Menschen langsam dahinrafften.
Ausweiden des Darms
Axt
Die Axt wurde benutzt, um dem Verurteilten den Kopf abzuschlagen. Dabei legt der Verurteilte seinen Kopf über einen Pflock, in den eine Vertiefung für das Kinn gemeißelt ist. Der Henker sollte dann möglichst mit einem Schlag den Hals zwischen den Wirbeln durchtrennen, so dass die Axt wieder im Holz stecken bleibt und der Kopf auf der anderen Seite herunterfiel. Leider schaffte es der Henker nicht immer, beim ersten Schlag, den Kopf abzutrennen, was dem Verurteilten entsetzliche Schmerzen zufügte.
Eiserne Jungfrau
Meist ein Sarkophag-Ähnlicher Behälter mit einem Frauenkopf obenauf. Er stand senkrecht und konnte vorne geöffnet werden. Durch die Wände der Türen und der Rückwand waren große Nägel geschlagen worden, die die lebenswichtigen Organe und die Augen des Verurteilten zerstachen. Der Verurteilte wurde hineingesteckt und beim Schließen der Türen so zu Tode gestochen.
Hierbei gehen Meinungen auseinander, es wird zum einen behauptet das erst nachträglich die Nägel eingeschlagen wurden, um dem Gefolterten zuerst Angst vor dem Tod einzujagen und damit auch in erschreckender Erfahrung bringt wie es ist in einem Sarg zu sein, andere behaupten wiederum und das ist die gängstige Meinung das es die Eiserne Jungfrau überhaupt nicht gab und die gefundenen Stücke Nachbildungen aus späterer Zeit stammen könnten.
Eiserner Käfig
In einen eisernen Käfig wurden Verurteilte nackt eingesperrt. Ähnlich einem Vogelkäfig hing der Verurteilte dann darin aufgehängt und sterben gelassen. Der Tod trat durch Verdursten oder Erfrieren ein. Die Überreste des Toten wurden nach seinem Tod noch eine Zeit lang in dem Käfig belassen, um die übrige Bevölkerung der Stadt abzuschrecken, ähnliche Vergehen zu begehen.
Ertränken
Das Ertränken ist nicht nur eine Foltermethode, sondern wurde auch für Hinrichtungen verwendet. Beim Foltern durch Ertränken gab es verschiedene Arten. Der Verdächtige konnte gefesselt an einem Seil ins Wasser getaucht werden oder in einem Käfig hinuntergelassen werden. Nach einiger Zeit im Wasser wurde er wieder heraufgeholt und erhielt die Möglichkeit ein Geständnis abzulegen.
Ertränken in Fässern oder mit Gewichten
Galgen
Anfangs wurden die Verurteilten am Galgen hochgezogen. Erst später wurden sie auf einen Stuhl gestellt und „plötzlich“ erhängt, so dass sie sich, wenn sie Glück hatten, das Genick brachen und nicht durch Strangulation zum Tode kamen. Auch der Henker half manchmal nach, indem er mit seinem Gewicht an dem Gehängten zerrte.
Häuten
Auch das Häuten, oder auch Schinden genannt, ist eine uralte Art der Hinrichtung, die sich über möglichst lange Zeit erstrecken sollte bei der Durchfürung! "Lang" hieß in diesem Fall, es sollte schon eine Stunde oder länger dauern, bis der Tod eintritt! Dieses war natürlich bei einer Häutung bei lebendigem Leibe eine Tortur ohne Gleichen und man hat das Opfer immer und immer wieder aus der Ohnmacht aufwecken müssen, damit er es auch weiter miterlebt! Das Häuten selber ging fachgerecht von statten, ähnlich der Arbeit der heutigen Gerichtsmedizin, auch damals schon meist mit einem T- oder Y-Schnitt oder von den hochgezogenen Armen abwärts. Das Opfer hatte die fürchterlichsten Schmerzen und starb dann schließlich an Kreislaufversagen und Volumenmangelschock, sprich: Verlust der Körperflüssigkeit! Eine grausame Art des Dahinscheidens!
Köhlern
Bei den Landsknechten angewandte Tötungsart. Feindliche Soldaten wurden an einem Pfahl über glühender Kohle angebunden. So verschmorten zuerst die Füße, so dass das Opfer sein eigenes Fleisch verbrennen riechen konnte, wenn er nicht zuvor in Ohnmacht fiel.
Kreuzigung
Das Sterben am Kreuze konnte sich über mehrere Tage hinziehen, da es sich ja um ein Zusammenbrechen der Vitalfunktionen handelte, sprich: der Kreislauf ist zusammen gebrochen und das Opfer ist dann meistens erstickt oder an Herzversagen gestorben. Im Gegensatz zu den gängigen Bildern und Kruzifixen waren aber die meisten Kreuze nicht von so vorbildlichem Bau wie man meinen konnte, dafür hätte es schon gelernte Schreiner gebraucht, was die meisten Henker, die ja gewöhnliche Soldaten in der Zeit waren, nicht waren. Nein, die ersten "Kreuze" waren wohl simple Bäume an denen man das Opfer mit den Armen per Seil oder auch mit Nägeln fixierte und hängen ließ. Auch kam man relativ schnell auf den Gedanken es mal mit einem Querbalken zu versuchen, der vom Opfer natürlich erst mal zur Hinrichtungsstätte getragen werden musste, was schon bei so manchen, nach vorhergehender Geißelung, zum Tode führte.
Lebendig begraben
Lebendig einmauern
So wurde auch mit Nonnen in Klöstern verfahren. Noch heute finden sich wahrscheinlich in alten Klostergemäuern die Reste von lebendig Eingemauerten.
Mazzatello
Eine im deutschsprachigen Bereich wenig, aber dafür im italienischen und, gerade, vatikanischen Einzugsbereich über fast 500 Jahren sehr beliebte Art der Tötung ist die Mazzatello.
Das Opfer wurde in Begleitung des Priesters, der bei dieser Todesart eine sehr wichtige Rolle spielte, von dem Scharfrichter und den Knechten auf das Schaffott gebracht. Er musste sich, mit dem Gesicht zum Volke, hinknien um die Beichte zu absolvieren und dann noch sein letztes Gebet zu sprechen. Die Beichte lies man ihm meistens noch, aber während des Gebetes, er wurde dazu von 2 Knechten gehalten, schlug ihm der Henker mit dem Mazzatello, dem Richthammer (daher auch der Name), den Schädel ein oder zumindest betäubte er ihn dadurch.
Bevor der zusammensackende Körper auf den Boden aufschlug fingen ihn die Knechte an, der Henker kam von hinten ran, schnitt ihm mit einem scharfen Messer die Kehle durch und das betäubte Opfer blutete aus. Der Hammer war also sogesehen noch ein Gnadenakt.
Pfählen, Pfahl
Das Pfählen gilt als eine der grausamsten Hinrichtungen, die den Tod des Opfers zur Folge hat. Dem Verurteilten wurde ein angespitzter, oder absichtlich stumpf gelassener, und mit Fett beschmierter Pfahl anal eingeführt. Nicht, dass das schon schmerzhaft genug wäre, wurde dieser Pfahl aufgestellt mit dem Opfer obenauf, das durch sein eigenes Gewicht immer tiefer rutschte und so den Pfahl immer weiter in seine Eingeweide eindringen ließ. Diese schmerzhafte Prozedur konnte tagelang dauern, bis endlich der erlösende Tod eintrat. Es wird sehr oft mit dem Spießen verwechselt, ist aber im Vergleich dazu wesentlich langwieriger und grausamer.
Rädern
Richtschwert
Um mit dem Richtschwert gerichtet zu werden, musste der Verurteilte sich hinknien und in demütiger Haltung seinen erlösenden Schlag abwarten. Der Henker versuchte dabei, den Kopf des Verurteilten mit einem Schlag abzutrennen, indem er genau zwischen die Halswirbel zielte. Denn wenn er den Halswirbelknochen traf, war die Chance nicht so hoch, dass der Kopf mit einem Schlag abgetrennt wurde. Folgen daraus waren, dass manchmal bis zu zehn Schläge benötigt wurden, um den Kopf abzutrennen. Wenn der erste Schlag nicht saß, hatte der Verurteilte höllische Schmerzen bis hin zu einer Querschnittslähmung und fiel zu Boden. Der Henker musste weiter schlagen, bis der Kopf ab war. In dummen Situationen konnte der Henker auch andere Körperteile zuerst treffen…
Säge
Andererseits war die Strafe durch die Säge eines der grausamsten Strafinstrumente, die man sich vorstellen konnte. Der Verurteilte wurde Kopfüber an ein Seil gehängt. Nun begann der Scharfrichter, mit einer Säge zwischen den Beinen des Opfers zu sägen und zwar in Richtung Bauchraum. Zuerst wurde hierbei die Haut aufgefetzt, die Muskeln und Sehnen durchtrennt, bis die Säge schließlich am Beckenknochen angekommen ist. Dann wird unter entsetzlichen Schmerzen weitergesägt. Kopfüber wurde das Opfer aufgehängt, damit es nicht zuviel Blut verlor und dadurch länger bei Bewusstsein gehalten werden konnte.
Scheiterhaufen
Wird hauptsächlich mit Hexenverbrennung in Verbindung gebracht, aber auch andere "Ketzer" wurden auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Dazu wurden die Menschen an einen Pfahl über schnell brennbarem Material, wie dünne Äste und Heu, angebunden und das Feuer wurde entfacht. Wer Glück hatte, dem Band der Henker (manchmal aus Mitgefühl oder weil er bezahlt wurde) das Seil so fest um den Hals, dass er schon vor der Verbrennung an Erstickung oder gar Genickbruch starb.
Schwedentrunk
Der Schwedentrunk, auch Wasserfolter genannt, ist ein Foltermittel, bei dem der Angeklagte über einen Trichter Wasser, teils auch vermischt mit Urin oder Jauche, eingeflößt bekam. Neben den Schmerzen, die eine große Wasseransammlung im Bauch bewirkt, kam es auch zu Verätzungen der Speiseröhre durch Jauche. Zudem führte der Schwedentrunk zu bakteriellen Infektionen.
Spießen
Die am meisten mit dem Pfählen verwechselte Hinrichtungsart, aber wesentlich gnädiger weil schneller, auch wenn das Endresultat dasselbe war. Sie wurde als eigene Hinrichtungsart angewendet oder auch kombiniert mit anderen, z.B. dem "lebendig" beerdigt werden oder auch dem paarweise beerdigt werden, bei Ehebrechern z.B. Man wurde entweder mit einen spitzen Pfosten meist von vorne durch den Brustkasten her durch aufgespießt und aufgerichtet oder, bei dem Beerdigt werden, im Liegen mit einem Pfosten durchbohrt. Bekannt wurde diese Art auch durch Bram Stoker´s Roman "Dracula", als eine sichere Art Vampire zu töten und tatsächlich hat man unter anderem dieses auch in Ländern angewendet in denen der Vampirglaube existent war.
Steinigen, Steinigung
Der Verurteilte wurde der Öffentlichkeit unbeweglich dargeboten, und wurde mit Steinen zu Tode geworfen. Oft wurde ein Sack über das Opfer gestülpt, um etwaige Skrupel zu dämpfen, denn man sah dann nicht mehr direkt, dass man einen Menschen tötete.
Turmsturz
Als Strafe für Ketzerei wurden meist Frauen von der Stadtmauer oder einem Turm gestürzt. Diese Strafe kam häufig zu Beginn der Hexenverfolgungen auf, wurde dann aber abgeschafft, da sie nicht genügend zur Belustigung der Zuschauer beitrug.
Verbrennen
Das Verbrennen war zum Einen eine Hinrichtungsmethode, wurde aber durchaus auch als Foltermittel genutzt. Diese Methode wurde vor allem bei angeblichen Hexen und Ketzern angewandt. Der Angeklagte wurde an einen Pfahl gebunden, unter dem Reisig aufgehäuft war. Dieses wurde dann angezündet, sodass das Opfer einen qualvoll verbrannte. Bei der Folter mit dem Feuer wurden dem Opfer einfach so lange Verbrennungen zugefügt bis es gestanden hat.
Vierteilen
Der Verurteilte wurde an Händen und Füßen jeweils mit einem Seil an vier Pferde gebunden. Die Pferde wurden dann mit Peitschenhieben in 4 verschiedene Richtungen getrieben und rissen so dem Angeklagten Arme und Beine aus. Wenn der Henker mit der Axt nachhelfen musste, wurde er selbst bestraft.
Zerreißen zwischen Bäumen
(Kleinere) Bäume wurden mit Seilen heruntergezogen und festgebunden. Der Verurteilte wurde dann an die Bäume gebunden und die Seile wurden gekappt.
Quelle: Folter-/Hinrichtungsmethoden im Mittelalter - Geschichte - :: Paraportal.org :: Das Forum für Grenzwissenschaften
Kranker scheiß.
Das europäische Mittelalter liegt historisch gesehen zwischen Antike und Neuzeit und erstreckt sich über einen Zeitraum von etwa 1500 Jahren. Die exakte Datierung des Beginns des Mittelalters ist insofern problematisch, als die Grundannahmen der Geschichtswissenschaft dabei eine nicht unerhebliche Rolle spielen. Bis ins 19. Jahrhundert wurden Epochen unter dem Blickwinkel ihrer Blütezeit, ihrer Ausbreitung und ihres Verfalls betrachtet. Gleichzeitig wurde das Frühmittelalter jedoch als Untergang der antiken Welt gesehen und nicht als Beginn einer neuen Zeit. Heutige Historiker sprechen deshalb von einer Transformationszeit, die als Spätantike bezeichnet wird und für den Zeitraum zwischen 300 n. Chr. bis 600 n. Chr. angesetzt wird. Diese Übergangszeit gehört nicht mehr zur klassischen Antike, jedoch auch noch nicht zum Mittelalter. Kennzeichnend für diese Epoche ist, dass antike Traditionen parallel zu christlich germanischen Sitten und Gebrauchen gepflegt wurden.
Nun kommen wir zur Folter:
Der Hauptgrund des Folterns war i.d.R. das Erzwingen eines Geständnisses von Verdächtigen im Zusammenhang mit Vergehen oder Verbrechen.
Durchgeführt wurde eine Folter grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Neben dem Angeklagten, der die Folter über sich ergehen lassen musste, nahm unter anderem ein Scharfrichter, der die Folter durchführte, und der Oberste der Stadt an dieser Folter teil. Der Angeklagte wurde zur Folterstätte hin gezerrt – dies meist gefesselt – musste diese unter Qualen über sich ergehen lassen und wurde nach der Folter wieder in den Kerker zurückgeführt, um die Fortsetzung des Prozesses beziehungsweise die Urteilsverkündung zu erwarten.
Folter ist das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid an Menschen durch andere Menschen.
Auflistung der Foltermethoden
Aufziehen, Arme an Flaschenzug
Auch Pendel genannt. Dem Gefolterten werden die Hände auf dem Rücken zusammengebunden und so an einem Seil befestigt. Dieses Seil wird dann zur Decke der Folterkammer mithilfe eines Flaschenzugs hinaufgezogen. Dabei werden dem Opfer die Schultern ausgerenkt ohne sichtbare Anzeichen einer Folter zu hinterlassen. Das Hinaufziehen konnte so lange wiederholt werden, bis das Opfer die Fragen des Verhörenden zufrieden stellend beantwortet. Es gibt einen Bericht über eine 20-jährige Frau, die an einem Tag 11-Mal aufgezogen wurde, ohne zu gestehen. Um doch noch ein Geständnis zu erzwingen, band ihr der Henker ein über 25 Kilogramm schweres Gewicht an die Beine, auf dass die Schmerzen sich verschlimmerten. Die Frau sagte jedoch nichts Zufrieden stellendes aus. So wurde die Frau nach dieser Tortur noch 10 weitere Wochen gefoltert. Doch sie verweigerte ein Schuldeingeständnis. Am Ende befürchtet man, sie würde an den Folgen der Folter sterben, und ließ von ihr ab. Verschärfung der Folter: Man bindet dem Gefolterten schwere Gewichte an die Beine, bis zu 300 Kilogramm. Man zieht den Gefolterten ein Stückchen hoch, löst dann die Kurbel und lässt ihn fallen, um die Kurbel sogleich wieder einrasten zu lassen, um mit einem Ruck alle Gelenke auszukugeln. Auch ein Hochziehen an den Daumen ist belegt. Sobald das in Verbindung mit dem Fallenlassen auftritt, werden dem Verhörten die Daumen ausgerissen.
Auspeitschen
Das Auspeitschen bzw. Geiseln mit Riemen, Peitschen oder auch Ruten war im Mittelalter eine gängige Foltermethode. Der Angeklagte wurde meist festgebunden und auf dem Rücken ausgepeitscht. Des Weiteren wurde das Auspeitschen aus religiösen Gründen auch oft als Form der selbstauferlegten Buße verwendet. Eine Geißelung hinterlässt deutliche Narben.
Befragungsstuhl
Folter. Zur Vernehmung wurde der Angeklagte auf einen Stuhl gesetzt, der komplett mit spitzen Dornen übersät war. Auch die Fesseln, mit denen der Angeklagte festgebunden wurde, hatten an den Innenseiten Stacheln.
Camera Silens
Camera Silens ist lateinisch und bedeutet „schweigender Raum“. Er ist schallisoliert und dunkel. Darin wurde der Gefolterte eingesperrt und konnte durch das völlige Fehlen von Sinneswahrnehmungen in den Wahnsinn getrieben werden. Die Angeklagten trugen zwar keine offensichtlichen Wunden davon jedoch litten diese nach der Foltermethode unter psychischen Problemen wie Halluzinationen und Angstzuständen. Diese Art der Folter, bei der die Psyche des Opfers angegriffen wird, nennt man auch „Weiße Folter“.
Daumenschraube, Daumenstock
Diese Folter wurde im Mittelalter und oft bei Hexenprozessen angewandt. Dabei werden die Daumen, oder andere Finger, in eine Schraubzwinge gelegt, die dann soweit zugedreht wird, bis man das gewünschte Geständnis erlangt. Erfolgt kein Geständnis, wird die Kurbel so lange weiter zugedreht, bis die Knochen in den Fingern brachen. Daumenschrauben kamen auch als zusätzliches Folterinstrument zum Einsatz, z. B. beim „Aufhängen“. Sie gelten als „milde Form“ der Folter.
Einsperren
Um ein Geständnis zu erzwingen, sperrte man den Angeklagten ein. Um diese Strafe zu verschärfen, bekam er kaum Wasser und Brot und man steckte ihn in eine Zelle, die so klein war, dass er sich nicht hinlegen konnte.
Natürlich gab es andere Gefängniszellen die etwas größer waren, es kam eben auf die Straftat an.
Ertränken
Folter- oder Hinrichtungsmethode. Der Gefolterte wird an Händen gefesselt oder in einem Käfig immer wieder an einem Seil zu Wasser (See, Fluss, Hafen) gelassen. So dass er für mehr oder weniger lange Zeit keine Luft bekam. Dies geschah mit Hilfe eines Krangestells. Jedes Mal, wenn er über die Wasseroberfläche gezogen wurde, hatte er die Möglichkeit, ein Geständnis abzulegen. Geschah dies nicht, wurde er wieder getunkt. Andere Abwandlungen gibt es auch, wenn der Gefolterte in ein mit Wasser gefülltes Fass getunkt wird.
Fesseln
Die Hände wurden mit den Füßen zusammengebunden, was bei dem Gefolterten eine äußerst unangenehme Körperhaltung zur Folge hatte. Oft wurde diese Foltermethode tagelang angewandt und so Haltungsschäden beim Opfer hervorgerufen. Der Gefangene konnte somit auch aufgehängt werden.
Fußschraube
Bevor andere Methoden angewandt wurden, wurden oft erstmal die Fussschrauben ausprobiert. Dabei wurde um die Füße eine Schraubzwinge gelegt, die mit Schrauben immer fester zugedreht werden konnten. Dabei brachen und splitterten die Fußknochen und hinterließen oft bleibende Schäden am Skelett.
Garotte ("Würgeschraube")
Die Garotte wurde zur Folter und zur Hinrichtung genutzt. Der Angeklagte wurde an einen Pfahl gebunden von hinten legte der Henker die „Würgschraube“ um den Hals und zog diese immer fester. Es kam zu Atemnot, da die Luftröhre zusammengepresst wurde. In den Anfängen bestand die Garotte nur aus einem Seil, das der Henker hinter dem Angeklagten mit einem Stock immer fester zu zerrte. Es entwickelte sich aus dem Erdrosseln mit dem Seil, ging über einen Pfahl mit einem Loch im oberen Bereich und endete beim "Luxusmodell" zum Sitzen mit Seil, Drahtschlinge oder Metallreifen, welcher um den Hals des Opfers gelegt wurde und langsam zugezogen wurde.Auch Modelle mit einem spitzen Holzkeil oder einem Metallstab in Genickhöhe war bekannt, der dem Hinzurichtenden bei genügend großem Druck das Genick brach, ein Gnadenakt dieser Todesart. Der erste bekannte Fall einer Hinrichtung durch die Garotte war der Gallierhäuptling Vercingetorix, der 46 v.Chr. auf diese Art nach 2 Jahren in Gefangenschaft auf Befehl Cäsar´s hingerichtet worden ist.
Gedornte Halskrause, Halskette
Eine gedornte Halskrause ist eine mit Stacheln besetzte Halskrause, die um den Hals gelegt wird und am Nacken verschlossen wird. Sie wogen um die 5 Kilogramm und bohrten sich so in das Fleisch des Opfers. Sie wurden teilweise tagelang angelassen, so dass das Opfer sich nicht hinlegen konnte. Nach einiger Zeit, war die Haut und das Fleisch im Nackenbereich so aufgescheuert, dass das Opfer der Pein ein Ende machte und Gestand. Der Tod trat dann trotzdem häufig ein durch Wundbrand, Blutvergiftung oder schwere Entzündungen.
Geißelungs-Gürtel
Folter- oder Hinrichtungsmethode. Der Geißelungsgürtel wird um die Taille des Opfers geschnallt und hat auf der Innenseite ca. 20 Eisenstacheln. Diese bohren sich in den Körper des Opfers, das sich selbst bei jeder Bewegung tödliche Verletzungen zuziehen konnte. Als Perversion legten manche Henker Fleisch fressende Maden in die Wunden des Opfers, die sich dann ihren Weg in den Bauchraum suchten und das Opfer von Innen zernagten. (Sankt-Elms-Gürtel)
Gespickter Hase
Der „Gespickte Hase“ ist ein mobiles Folterinstrument, das aus einer mit Eisendornen gespickten Walze besteht. Diese wird dem Angeklagten über Rücken oder Bauch geführt und konnte in Verbindung mit anderen Folterwerkzeugen wie beispielsweise der Streckbank verwendet werden. Dabei Streckbank in Kombination mit Gespickten Hasenwurde der Angeklagte quasi über die „Gespickten Hasen“ gerollt. Die Eisendornen verursachten dabei nicht nur enorme Schmerzen sondern natürlich auch ernste Verletzungen.
Gewichte
Folter- oder Hinrichtungsmethode. Der Gefolterte wurde auf einen Tisch geschnallt und auf ihm ein Brett platziert. Auf dieses Brett wurden schwere Gewichte gelegt, die ihm den Atem nahmen. War der Gefolterte nicht geständig, so wurden nach und nach immer mehr Gewichte auf das Brett gelegt, bis der Brustkorb zerbrach.
Grillen
Folter- oder Hinrichtungsmethode. Der Gefolterte wurde so über einem Feuerplatz befestigt, dass man unter seinen Füßen ein kleines Feuer entzünden konnte. Dazu konnte man ihn aufrecht an einem Pfahl anschnüren, oder liegend an ein Gestell gebunden. Dann wurden seine Füße mit Fett beschmiert und das Feuer entfacht. Dabei verbrannte zuerst die Haut an den Füßen, bis das Fleisch sichtbar wurde. Der Geruch seines eigenen verbrannten Fleisches drang dem Opfer dabei in die Nase. Die Folter konnte so lange dauern, bis die Fußknochen sichtbar wurden.
Judaswiege
Beim Foltern mit der Judaswiege saß der Angeklagte nackt auf einer Art Stuhl, dessen Sitzfläche einer Pyramide ähnelte. Die Spitze der Pyramide bohrte sich dabei in den After des Verdächtigen und führte zu starken Verletzungen. Je nach Belieben konnte der Folterer das Opfer mittels einer Seilwinde anheben und auf die Spitze fallen lassen. Die Judaswiege war eine äußerst demütigende Foltermethode welche zu schweren Verletzungen führte.
Kettengeißeln
An einer Peitsche wurden anstatt Lederriemen Ketten befestigt. Zur Verschärfung konnten diese Ketten noch durch Schleifen angeschärft werden.
Ketzergabel, Häretikergabel
An der Ketzergabel waren 4 Spitzen befestigt, die unterhalb des Kinns in das Brustbein des Opfers gebohrt wurden. Das Opfer konnte sich dann nicht mehr bewegen und kaum sprechen. Was der Inquisitor damit erreichen wollte, war, dass das Opfer nur noch ein Wort sagt, das es von der Ketzergabel ablesen konnte: „abiuro“, was soviel bedeutet, dass es dem Aberglaube abschwört.
Kitzeln
So lustig es klingen mag, wurde das Kitzeln im Mittelalter als Foltermethode eingesetzt. Anhaltendes Kitzeln verursacht starke Schmerzen im Bereich der Lunge und der Bauchmuskeln. Dies kann nach einer langen Zeit tatsächlich eine Qual werden. Alternativ wurde der Angeklagte öffentlich zur Schau gestellt und ihm wurde Salz auf die Füße gestreut, das von Ziegen abgeleckt wurde. Diese Folter gilt als relativ harmlos. (Siehe auch Ziege)
Knieschraube
Ähnlich wie die "Beinschraube", jedoch am Knie angewandt. (Siehe Beinschraube)
Kochen
Der Angeklagte wurde in einen Kessel mit Wasser gesteckt. Dann erhitzte man den Kessel über offenem Feuer, bis der Angeklagte seine Schuld eingestand.
Kopfklammer, Schädelschraube
Folter- oder Hinrichtungsmethode. Dieses Gerät sieht aus wie ein Stirnband aus Metall. An der Innenseite sind Dornen befestigt und mittels eines Gewindes kann man es langsam enger schnüren.
Kopfpresse, Kopfzwinge, Schädelquetsche
Folter- oder Hinrichtungsmethode. Bei diesem Instrument wurde der Kopf in eine Schraubzwinge gelegt und diese wurde immer weiter heruntergeschraubt, bis, ähnlich wie beim Auspressen von Weintrauben, erheblicher Druck auf dem Schädel des Angeklagten lastet. Gesteht dieser nicht, so wurde die Kopfpresse so weit herunter geschraubt, bis der Schädel zerbrach.
Mundbirne
Als Mundbirne bezeichnet man einen birnenförmigen Gegenstand aus Metall, der über eine Winde verfügte. Sie wird auch manchmal „Spreizbirne“ genannt. Die „Mundbirne“ wurde dem Angeklagten in den Mund gesteckt und auseinander geschraubt. Sie konnte sogar die Kieferknochen brechen, wenn sie weit genug aufgeschraubt wurde.
Pechfackel
Mit ihnen wurde das Opfer an empfindlichen Stellen verbrannt. Wie an Genitalien, in den Achselhöhlen. Weitere Abwandlungen waren der Phantasie des Henkers überlassen.
Pflöcke unter Nägel treiben
Dabei werden dem Angeklagten solange Holzsplitter unter seine Finger- und Fußnägel getrieben, bis er ein Geständnis ablegt. Wahrscheinlich kommt daher auch der Spruch "Das brennt unter den Nägeln" für etwas Dringendes. Denn hier war es dringend, möglichst bald ein Geständnis abzulegen, bevor Schlimmeres geschieht.
Ratte
Der Angeklagte wurde mit dem Bauch nach oben auf einen Tisch gefesselt. Dann wurde ihm eine Ratte auf den Bauch gesetzt und darüber ein Käfig gestülpt. Auf dem Käfig wurde ein Feuer entfacht, so dass die Ratte in Todesangst sich ihren Weg nach unten kratzte und nagte. Durch den Bauch des Angeklagten.
Riemenschneiden
Man schnitt mit einem Messer Riemen aus der Haut heraus. Manchmal schnitt man auch einfach mit Scheren die Haut des Opfers heraus
Schandmaske
Diese war meistens eine Ergänzung zur Strafe am Schandpfahl/Pranger. Die Schandmaske war eine sogenannte "Ehrenstrafe", sie zeigte im normalen Falle das Vergehen oder das Verbrechen des Delinquenten auf, war übertrieben verzerrt und gab dem Träger der Lächerlichkeit preis. Zudem, so er am Pranger stand, war es dem Volk auch erlaubt, wurde oft auch noch dazu aufgefordert, ihn mit allerlei faulem Gemüse, Obst, Erde, aber auch Fäkalien zu bewerfen. In einigen Fällen war die Schandgeige aber nicht nur eine Ehren-, sondern auch eine "Leibesstrafe", insofern man bestimmte Masken dem Opfer angelegt hat, die nicht nur nach außen hin hässlich waren, sondern auch nach innen Vorrichtungen hatten, die sich in den Halse bohrten oder in den Mund schoben, damit dieser austrocknete oder das Opfer nicht schreien konnte oder sogar so angesetzt wurde, das dem Gepeinigten die Zunge herausgerissen wurde.
Sexfolter, Sexualfolter, Sexuelle Folter
Bisher wurden noch keine Nachweise gefunden, in denen Sex als Folter genannt wird. Dennoch geht man davon aus, dass in den Folterräumen, wo ein Mensch anderen Menschen ausgeliefert war, häufig auch sexuelle Übergriffe stattfanden. Besonders bei Frauen dürfte es der Fall gewesen sein, wenn der Schinder in dunklen Räumen alleine mit dem Opfer war, dass sexuelle Übergriffe und Vergewaltigungen vorkamen. Danach war der Schinder wohl besonders darauf aus, ein todeswürdiges Geständnis aus der Frau heraus zu "kitzeln", da eine Anklage seitens der Frau möglich war, wenn diese überlebte.
Spanischer Bock
Auch Peinpferd genannt. Ein dreikantiges Holz, auf das man eine Frau (angebliche Hexe) setzte. Es zielte auf die Misshandlung der Genitalien ab. Damit die Frau die Beine nicht über das Holz heben und heruntersteigen konnte, hängte man ihr schwere Gewichte an die Füsse, so ließ man sie stundenlang sitzen.
Spanischer Kitzler
Bei dieser Foltermethode hängte man das Opfer kopfüber an ein Seil und kratze ihm mit einer Kralle immer wieder Haut vom Körper.
Spanische Spinne
Die spanische Spinne sieht aus wie eine Haarklammer und bewegt sich auch so. Nur dass die Spitzen aus Eisen waren und nicht ins Haar sondern unter die Haut geschoben wurden, meist an empfindlichen Stellen (Hals, Brüste, Innenseite der Oberschenkel). An den Klauen konnten Seile befestigt werden, an denen die Angeklagte in die Höhe gezogen werden konnten. Häufig rissen die Klauen dann Hautfetzen ab und der Angeklagte fiel zu Boden.
Spanischer Stiefel
Ähnlich wie "Beinschrauben", jedoch wurde von Fuß bis Knie alles gleichzeitig eingespannt und zerquetscht.
Stock, Fußblock
Die Fußgelenke wurden in einem Holzbrett festgeklemmt, indem man zwei Bretter mit Löchern, in die die Fußgelenke gelegt wurden, zusammenklappte und verschraubte. Dadurch konnte der Angeklagte nicht fliehen, da seine Füße durch das Holzbrett gefesselt waren. Eine Verschärfung dieser Strafe bestand darin, in das gleiche Brett Löcher für die Handgelenke zu schneiden, so dass der Angeklagte in einer äußerst unangenehmen Position auf dem Boden liegen musste, Hände und Füße durch das selbe Brett gefesselt.
Storch
Ein Gerät, in das der Angeklagte gefesselt wurde in einer sehr unangenehmen Position. Eher aus Japan und verfeinert in England angewandt wurde.
Streckbank
Die Streckbank ist eine sehr bekannte Foltermethode. Hierbei wurde der Angeklagte auf einen Tisch gelegt und ihm wurden an Arme und Beine Seile gebunden. Dann wurden an diesen mit einer Winde so stark gezogen, dass der Angeklagte überstreckt wurde. So wurden oft Gelenke ausgerenkt und bei sehr starker Streckung trennten sich die Muskeln und Sehnen von den Knochen.
Streckleiter
Ähnlich der Streckbank, aber der Angeklagte ist auf einer Leiter angebunden.
Territion
Bevor man die Angeklagten folterte, zeigte man ihnen manchmal einfach nur die Folterinstrumente, um ihnen Angst zu machen und sie so zu einem vorschnellen Geständnis zu drängen.
Verstümmelungen
Verstümmelungen wurden unter anderem bei Dieben durchgeführt. Dabei konnten verschiedene Körperteile verstümmelt werden. Sehr beliebt war das Abhacken von Händen und Füßen sowie das Abschneiden der Zunge, der Nase oder der Ohren. Auch das Ausbrennen von Augen kann hierunter gezählt werden.
Wachfolter
Der Angeklagte wurde tage- und nächtelang wach gehalten, indem man ihm Peitschen- oder Stockhiebe gab oder ihn kitzelte. Dadurch sollte er mürbe und geständig gemacht werden. Die Psyche litt erheblich darunter und trieb den Angeklagten in den Wahnsinn, bis er schließlich alles gestand, was man von ihm verlangte.
Wasserfolter
Hierbei wurde der Angeklagte auf einen Pflock, ein Brett oder einen Tisch gespannt mit dem Bauch nach oben und musste Unmengen von Flüssigkeiten trinken. Der Mund wurde mit einer Zange offen gehalten. Der Henkersknecht flößte ihm die Flüssigkeiten ein. Damit das Opfer geständig wurde, ließ man den Beschuldigten mit dem Kopf nach unten drehen, so dass die Flüssigkeit im Magen auf Herz und Lunge drückten und so Erstickungsgefahr bestand. 6 Liter bei der kleinen und 12 Liter bei der großen Wasserfolter. Dabei erstickten die Opfer oder ihre Blase platzte, wenn After und Harnröhre verschlossen waren.
Wasserkäfig
Das gleiche wie „Wasserstuhl“. Nur dass der Beschuldigte in einem Käfig zu Wasser gelassen wird, um ein Geständnis zu erzwingen.
Wasserstuhl
Der Beschuldigte wurde auf einem Stuhl festgebunden und an einem Seil mithilfe eines Krans zu Wasser gelassen. Durch das ständige Untertauchen litten die Gehirnzellen aufgrund von Sauerstoffmangel und erlitten häufig irreversible Schäden.
Zangen
Folter und Leibesstrafe. Mit Zangen den Körper des Angeklagten bearbeiten, bis dieser gesteht. Was man damit alles anstellen kann, könnt ihr euch wahrscheinlich vorstellen... .
Ziege
Klingt harmlos, ist aber eine ungeheuerliche Tortur. Das Opfer wurde eingespannt und seine Fußsohlen mit Salz eingerieben. Da Ziegen eine raue Zunge haben, wurde aus dem anfänglichen Kitzeln ein starkes Brennen. Dass immer wieder erneut Salz auf die Fusssohlen geschmiert wurde, verstärkte das Brennen. Diese Prozedur wurde so lange durchgeführt, bis der Angeklagte geständig wurde. Gestand er nicht, so führte das Lecken der Ziege und das Salz bald dazu, dass die Haut sich ablöste und unter schrecklichem Brennen die Fußsohlen offenlagen.
Auflistung der Ehrenstrafen
Fasspranger
Ähnlich wie der geläufige Pranger wird der Verurteile auf dem Richtplatz in einem Fass der Öffentlichkeit zur Schau gestellt. In diesem Fass waren unangenehme Flüssigkeiten, wie Urin, Fäkalien, Schweineblut, faules Wasser etc. gefüllt. Der Gestank, der von dem Verurteilten ausging, beschämte ihn und die Bevölkerung konnte ihn begutachten und nach Herzenslust für seine Vergehen beschimpfen oder Verletzen. Besonders wenn offene Wunden zugefügt wurden, kam es häufig zu tödlichen Infektionen, wenn die faulige Flüssigkeit in die Wunde eindrang.
Halsgeige, Schandgeige, spanische Geige, Schandkragen
Meist aus Holz gefertigt war die Halsgeige eine „harmlose“ Konstruktion zur Exekution einer Ehrenstrafe. Sie diente der Demütigung. Meist bekamen sie Frauen umgelegt. Sie hatte ein großes Loch für den Hals und zwei kleinere Löcher für die Handgelenke. Wenn sie angelegt wurde, hatten die Arme eine starre Stellung vor dem Körper. Das Opfer konnte so natürlich auch vom Henker gequält werden, oder wenn es am Dorfplatz angebunden wurde, von der Bevölkerung.
Keuschheitsgürtel
Dem oder der Verurteilten wurde ein Gürtel umgelegt, der verhinderte, Zugang zu den Genitalien zu bekommen.
Mundsperre
Die Mundsperre ist ein Folterinstrument, das hauptsächlich zur Demütigung des Angeklagten diente. Sie sollte den Mund des Angeklagten offen halten und ihn bloßstellen, indem sie ihn am richtigen Sprechen hinderte. Zudem galt das Ausfließen von Speichel als beschämend. Alternativ konnten Mundsperren auch dazu genutzt werden, dem Verdächtigen Flüssigkeiten einzuflößen, zum Beispiel den Schwedentrunk.
Pranger
Der Verurteilte wurde am Pranger gefesselt, meist durch Löcher in Holzbrettern, und wurde zur Belustigung auf einem öffentlichen Platz ausgestellt. Dazu gab es aber auch verschiedene Varianten der Fesselung und "Prangerung".
Schandmaske
Der Verurteilte musste lächerlich aussehende Masken tragen.
Auflistung der Leibesstrafen
Augen ausstechen, Blenden, Verbrennen der Augen
In der Öffentlichkeit wurden dem Verurteilten die Augen ausgestochen. Um Wundbrand zu vermeiden wurden die Augen mit einem glühend heißen Eisen ausgebrannt.
Beinschraube
Dieses Gerät war meistens in den ersten Folterphasen in Gebrauch. Dem Gefolterten wurde die Beinschraube um die Beine gelegt und mithilfe eines Gewindes immer fester zugeschraubt, bis das gewünschte Geständnis geliefert wurde. Kam es nicht zum Geständnis, wurden die Schrauben so feste zugedreht, bis starke Quetschungen an den Beinen entstanden und die Knochen zerbrachen. Zur Verstärkung wurden die Beinschrauben an die Knie gelegt und so feste zugedreht, dass die Kniegelenke brachen und es zu Splitterbrüchen kam. Wenn alles kein Geständnis brachte, Schlug man zusätzlich noch mit einem Hammer darauf.
Birne oral
Dieses Folterinstrument wurde oft bei Frauen verwendet. Sie bekamen den Metallgegenstand mit Gewinde in den Mund gesteckt und konnten nun den Mund mithilfe von Schrauben öffnen. Das Gerät konnte so weit auseinander geschraubt werden, bis die Kieferknochen brachen.
Birne rektal
Das Instrument wurde anal eingeführt und immer weiter auseinandergeschraubt, um durch eine Dehnung Schmerzen zuzufügen. Auch dies wurde oft bei Frauen angewandt.
Birne vaginal
Das Instrument wurde vaginal eingeführt und immer weiter auseinandergeschraubt, um durch eine Dehnung Schmerzen zuzufügen. Es konnte logischerweise nur bei Frauen angewandt werden und diente dazu, die Organe, die eine Frau zur Frau machten, zu zerstören.
Brandmarken, Brandmale
Der Gefolterte wird festgebunden und mit einem glühend heißen Eisen gebrandmarkt. Die Eisen konnten verschieden Größen haben und an verschiedensten Stellen des Körpers angewandt werden. Auch in der Intensität des Drucks und der Dauer, die das Eisen auf dem Körper des Opfers verweilten konnte variiert werden. Kennt man noch heute zum Brandmarken gewisser Zucht- bzw. Schlachttieren.
Brustkrallen, Brustbeißer, Brustreißer, Brustzangen, Brustklammer
Ein weiteres Instrument, das gegen Frauen eingesetzt wurde ist der Brustbeißer. Dieses Gerät wurde kalt oder glühend heiß angewandt. Es wurde an die Brüste der Frau angesetzt, zusammengedrückt und weggerissen. Dabei wurden die Brustwarzen und Brüste der Frau zerrissen, so dass schrecklich viel Blut floss. Es konnte auch mehrmals angewandt werden. Es wurde bei Ehebrecherinnen, Sittenwidrigkeiten oder Abtreibungen angewandt. Beim Mann wurde es dazu benutzt, um sein Glied und die Hoden abzureißen.
Glieder abschlagen
Der Verurteilte wurde so festgebunden, dass das abzuschlagende Glied über einem Holzblock ruhte. Dann wurde der Finger, die Hand, der Unterarm, der Oberarm, der Fuß, der Schenkel, das Bein mit einer Axt, einem Schwert oder einer Säge abgetrennt.
Nägel durch Glieder treiben
Ohren abschneiden
Peitschen
Rädern, Rad
Diese Strafe war Männern vorbehalten, die (angeblich) gemordet hatten und galt als eine der schändlichsten Strafen des Mittelalters. Hierbei wird der Verurteilte an Armen und Beinen festgebunden und über den Boden gespannt. Unter die Gelenke (Knie, Ellbogen, Fuß, Hand) wurden Holzblöcke gelegt. Der Scharfrichter nahm nun ein großes, schweres Rad und ließ dieses auf die Gelenke herabsausen. So wurden die Knochen und Gelenke zertrümmert und der Verurteile zu einem lebenslangen Krüppel geschändet.
Säge
Mit ihr wurden Körperteile abgesägt. Man kann sich nur schwer vorstellen, welche Schmerzen man dabei auszuhalten hatte.
Sankt Elms-Gürtel
Leibesstrafe oder Hinrichtung. Siehe: Geißelungs-Gürtel
Schneiden
Mit einem Messer oder Dolch den Verurteilten an verschiedenen Stellen schneiden.
Schwefel auf Körper anbrennen
Auflistung der Hinrichtungsmethoden
Angstloch
In ein tiefes Loch wurde der Verurteilte ohne Nahrung geworfen und nicht wieder herausgeholt. Da dort meistens schon mehrere Menschen verendeten, musste man mit Gestank, Krankheiten, Ratten und Ungeziefer rechnen, die den Menschen langsam dahinrafften.
Ausweiden des Darms
Axt
Die Axt wurde benutzt, um dem Verurteilten den Kopf abzuschlagen. Dabei legt der Verurteilte seinen Kopf über einen Pflock, in den eine Vertiefung für das Kinn gemeißelt ist. Der Henker sollte dann möglichst mit einem Schlag den Hals zwischen den Wirbeln durchtrennen, so dass die Axt wieder im Holz stecken bleibt und der Kopf auf der anderen Seite herunterfiel. Leider schaffte es der Henker nicht immer, beim ersten Schlag, den Kopf abzutrennen, was dem Verurteilten entsetzliche Schmerzen zufügte.
Eiserne Jungfrau
Meist ein Sarkophag-Ähnlicher Behälter mit einem Frauenkopf obenauf. Er stand senkrecht und konnte vorne geöffnet werden. Durch die Wände der Türen und der Rückwand waren große Nägel geschlagen worden, die die lebenswichtigen Organe und die Augen des Verurteilten zerstachen. Der Verurteilte wurde hineingesteckt und beim Schließen der Türen so zu Tode gestochen.
Hierbei gehen Meinungen auseinander, es wird zum einen behauptet das erst nachträglich die Nägel eingeschlagen wurden, um dem Gefolterten zuerst Angst vor dem Tod einzujagen und damit auch in erschreckender Erfahrung bringt wie es ist in einem Sarg zu sein, andere behaupten wiederum und das ist die gängstige Meinung das es die Eiserne Jungfrau überhaupt nicht gab und die gefundenen Stücke Nachbildungen aus späterer Zeit stammen könnten.
Eiserner Käfig
In einen eisernen Käfig wurden Verurteilte nackt eingesperrt. Ähnlich einem Vogelkäfig hing der Verurteilte dann darin aufgehängt und sterben gelassen. Der Tod trat durch Verdursten oder Erfrieren ein. Die Überreste des Toten wurden nach seinem Tod noch eine Zeit lang in dem Käfig belassen, um die übrige Bevölkerung der Stadt abzuschrecken, ähnliche Vergehen zu begehen.
Ertränken
Das Ertränken ist nicht nur eine Foltermethode, sondern wurde auch für Hinrichtungen verwendet. Beim Foltern durch Ertränken gab es verschiedene Arten. Der Verdächtige konnte gefesselt an einem Seil ins Wasser getaucht werden oder in einem Käfig hinuntergelassen werden. Nach einiger Zeit im Wasser wurde er wieder heraufgeholt und erhielt die Möglichkeit ein Geständnis abzulegen.
Ertränken in Fässern oder mit Gewichten
Galgen
Anfangs wurden die Verurteilten am Galgen hochgezogen. Erst später wurden sie auf einen Stuhl gestellt und „plötzlich“ erhängt, so dass sie sich, wenn sie Glück hatten, das Genick brachen und nicht durch Strangulation zum Tode kamen. Auch der Henker half manchmal nach, indem er mit seinem Gewicht an dem Gehängten zerrte.
Häuten
Auch das Häuten, oder auch Schinden genannt, ist eine uralte Art der Hinrichtung, die sich über möglichst lange Zeit erstrecken sollte bei der Durchfürung! "Lang" hieß in diesem Fall, es sollte schon eine Stunde oder länger dauern, bis der Tod eintritt! Dieses war natürlich bei einer Häutung bei lebendigem Leibe eine Tortur ohne Gleichen und man hat das Opfer immer und immer wieder aus der Ohnmacht aufwecken müssen, damit er es auch weiter miterlebt! Das Häuten selber ging fachgerecht von statten, ähnlich der Arbeit der heutigen Gerichtsmedizin, auch damals schon meist mit einem T- oder Y-Schnitt oder von den hochgezogenen Armen abwärts. Das Opfer hatte die fürchterlichsten Schmerzen und starb dann schließlich an Kreislaufversagen und Volumenmangelschock, sprich: Verlust der Körperflüssigkeit! Eine grausame Art des Dahinscheidens!
Köhlern
Bei den Landsknechten angewandte Tötungsart. Feindliche Soldaten wurden an einem Pfahl über glühender Kohle angebunden. So verschmorten zuerst die Füße, so dass das Opfer sein eigenes Fleisch verbrennen riechen konnte, wenn er nicht zuvor in Ohnmacht fiel.
Kreuzigung
Das Sterben am Kreuze konnte sich über mehrere Tage hinziehen, da es sich ja um ein Zusammenbrechen der Vitalfunktionen handelte, sprich: der Kreislauf ist zusammen gebrochen und das Opfer ist dann meistens erstickt oder an Herzversagen gestorben. Im Gegensatz zu den gängigen Bildern und Kruzifixen waren aber die meisten Kreuze nicht von so vorbildlichem Bau wie man meinen konnte, dafür hätte es schon gelernte Schreiner gebraucht, was die meisten Henker, die ja gewöhnliche Soldaten in der Zeit waren, nicht waren. Nein, die ersten "Kreuze" waren wohl simple Bäume an denen man das Opfer mit den Armen per Seil oder auch mit Nägeln fixierte und hängen ließ. Auch kam man relativ schnell auf den Gedanken es mal mit einem Querbalken zu versuchen, der vom Opfer natürlich erst mal zur Hinrichtungsstätte getragen werden musste, was schon bei so manchen, nach vorhergehender Geißelung, zum Tode führte.
Lebendig begraben
Lebendig einmauern
So wurde auch mit Nonnen in Klöstern verfahren. Noch heute finden sich wahrscheinlich in alten Klostergemäuern die Reste von lebendig Eingemauerten.
Mazzatello
Eine im deutschsprachigen Bereich wenig, aber dafür im italienischen und, gerade, vatikanischen Einzugsbereich über fast 500 Jahren sehr beliebte Art der Tötung ist die Mazzatello.
Das Opfer wurde in Begleitung des Priesters, der bei dieser Todesart eine sehr wichtige Rolle spielte, von dem Scharfrichter und den Knechten auf das Schaffott gebracht. Er musste sich, mit dem Gesicht zum Volke, hinknien um die Beichte zu absolvieren und dann noch sein letztes Gebet zu sprechen. Die Beichte lies man ihm meistens noch, aber während des Gebetes, er wurde dazu von 2 Knechten gehalten, schlug ihm der Henker mit dem Mazzatello, dem Richthammer (daher auch der Name), den Schädel ein oder zumindest betäubte er ihn dadurch.
Bevor der zusammensackende Körper auf den Boden aufschlug fingen ihn die Knechte an, der Henker kam von hinten ran, schnitt ihm mit einem scharfen Messer die Kehle durch und das betäubte Opfer blutete aus. Der Hammer war also sogesehen noch ein Gnadenakt.
Pfählen, Pfahl
Das Pfählen gilt als eine der grausamsten Hinrichtungen, die den Tod des Opfers zur Folge hat. Dem Verurteilten wurde ein angespitzter, oder absichtlich stumpf gelassener, und mit Fett beschmierter Pfahl anal eingeführt. Nicht, dass das schon schmerzhaft genug wäre, wurde dieser Pfahl aufgestellt mit dem Opfer obenauf, das durch sein eigenes Gewicht immer tiefer rutschte und so den Pfahl immer weiter in seine Eingeweide eindringen ließ. Diese schmerzhafte Prozedur konnte tagelang dauern, bis endlich der erlösende Tod eintrat. Es wird sehr oft mit dem Spießen verwechselt, ist aber im Vergleich dazu wesentlich langwieriger und grausamer.
Rädern
Richtschwert
Um mit dem Richtschwert gerichtet zu werden, musste der Verurteilte sich hinknien und in demütiger Haltung seinen erlösenden Schlag abwarten. Der Henker versuchte dabei, den Kopf des Verurteilten mit einem Schlag abzutrennen, indem er genau zwischen die Halswirbel zielte. Denn wenn er den Halswirbelknochen traf, war die Chance nicht so hoch, dass der Kopf mit einem Schlag abgetrennt wurde. Folgen daraus waren, dass manchmal bis zu zehn Schläge benötigt wurden, um den Kopf abzutrennen. Wenn der erste Schlag nicht saß, hatte der Verurteilte höllische Schmerzen bis hin zu einer Querschnittslähmung und fiel zu Boden. Der Henker musste weiter schlagen, bis der Kopf ab war. In dummen Situationen konnte der Henker auch andere Körperteile zuerst treffen…
Säge
Andererseits war die Strafe durch die Säge eines der grausamsten Strafinstrumente, die man sich vorstellen konnte. Der Verurteilte wurde Kopfüber an ein Seil gehängt. Nun begann der Scharfrichter, mit einer Säge zwischen den Beinen des Opfers zu sägen und zwar in Richtung Bauchraum. Zuerst wurde hierbei die Haut aufgefetzt, die Muskeln und Sehnen durchtrennt, bis die Säge schließlich am Beckenknochen angekommen ist. Dann wird unter entsetzlichen Schmerzen weitergesägt. Kopfüber wurde das Opfer aufgehängt, damit es nicht zuviel Blut verlor und dadurch länger bei Bewusstsein gehalten werden konnte.
Scheiterhaufen
Wird hauptsächlich mit Hexenverbrennung in Verbindung gebracht, aber auch andere "Ketzer" wurden auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Dazu wurden die Menschen an einen Pfahl über schnell brennbarem Material, wie dünne Äste und Heu, angebunden und das Feuer wurde entfacht. Wer Glück hatte, dem Band der Henker (manchmal aus Mitgefühl oder weil er bezahlt wurde) das Seil so fest um den Hals, dass er schon vor der Verbrennung an Erstickung oder gar Genickbruch starb.
Schwedentrunk
Der Schwedentrunk, auch Wasserfolter genannt, ist ein Foltermittel, bei dem der Angeklagte über einen Trichter Wasser, teils auch vermischt mit Urin oder Jauche, eingeflößt bekam. Neben den Schmerzen, die eine große Wasseransammlung im Bauch bewirkt, kam es auch zu Verätzungen der Speiseröhre durch Jauche. Zudem führte der Schwedentrunk zu bakteriellen Infektionen.
Spießen
Die am meisten mit dem Pfählen verwechselte Hinrichtungsart, aber wesentlich gnädiger weil schneller, auch wenn das Endresultat dasselbe war. Sie wurde als eigene Hinrichtungsart angewendet oder auch kombiniert mit anderen, z.B. dem "lebendig" beerdigt werden oder auch dem paarweise beerdigt werden, bei Ehebrechern z.B. Man wurde entweder mit einen spitzen Pfosten meist von vorne durch den Brustkasten her durch aufgespießt und aufgerichtet oder, bei dem Beerdigt werden, im Liegen mit einem Pfosten durchbohrt. Bekannt wurde diese Art auch durch Bram Stoker´s Roman "Dracula", als eine sichere Art Vampire zu töten und tatsächlich hat man unter anderem dieses auch in Ländern angewendet in denen der Vampirglaube existent war.
Steinigen, Steinigung
Der Verurteilte wurde der Öffentlichkeit unbeweglich dargeboten, und wurde mit Steinen zu Tode geworfen. Oft wurde ein Sack über das Opfer gestülpt, um etwaige Skrupel zu dämpfen, denn man sah dann nicht mehr direkt, dass man einen Menschen tötete.
Turmsturz
Als Strafe für Ketzerei wurden meist Frauen von der Stadtmauer oder einem Turm gestürzt. Diese Strafe kam häufig zu Beginn der Hexenverfolgungen auf, wurde dann aber abgeschafft, da sie nicht genügend zur Belustigung der Zuschauer beitrug.
Verbrennen
Das Verbrennen war zum Einen eine Hinrichtungsmethode, wurde aber durchaus auch als Foltermittel genutzt. Diese Methode wurde vor allem bei angeblichen Hexen und Ketzern angewandt. Der Angeklagte wurde an einen Pfahl gebunden, unter dem Reisig aufgehäuft war. Dieses wurde dann angezündet, sodass das Opfer einen qualvoll verbrannte. Bei der Folter mit dem Feuer wurden dem Opfer einfach so lange Verbrennungen zugefügt bis es gestanden hat.
Vierteilen
Der Verurteilte wurde an Händen und Füßen jeweils mit einem Seil an vier Pferde gebunden. Die Pferde wurden dann mit Peitschenhieben in 4 verschiedene Richtungen getrieben und rissen so dem Angeklagten Arme und Beine aus. Wenn der Henker mit der Axt nachhelfen musste, wurde er selbst bestraft.
Zerreißen zwischen Bäumen
(Kleinere) Bäume wurden mit Seilen heruntergezogen und festgebunden. Der Verurteilte wurde dann an die Bäume gebunden und die Seile wurden gekappt.
Quelle: Folter-/Hinrichtungsmethoden im Mittelalter - Geschichte - :: Paraportal.org :: Das Forum für Grenzwissenschaften
Kranker scheiß.