Bis Ende 2008 war die Einreise von Kindern mit Kinderausweisen/Kinderreisepässen ohne Lichtbild unproblematisch. Seit Ende 2008 kommt es beim Versuch der Einreise von Kindern mit Kinderausweisen oder Kinderreisepässen ohne Lichtbild sehr häufig zu Schwierigkeiten bis zur Versagung der Einreise. Es wird daher dringend geraten, bei Reisen nach Bosnien und Herzegowina Kinderausweise/Kinderreisepässe mit Lichtbild mitzuführen.
Allein oder mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige benötigen für die Ein- und Ausreise eine schriftliche (Reise-)Genehmigung der Eltern oder des nicht mit reisenden Elternteils. Die Erlaubnis sollte (auch) in bosnischer, kroatischer oder serbischer Sprache verfasst sein und die Unterschrift der/des Sorgeberechtigten von einer amtlichen Stelle beglaubigt sein.