Timur
Squatzilla
Das französische Gesetz, das die Leugnung des Völkermords an den Armeniern unter Strafe stellt, ist verfassungswidrig. Der Verfassungsrat entschied in Paris, dass das Gesetz gegen das Gebot der Meinungsfreiheit verstoße. Damit kann das umstrittene Gesetz nicht in Kraft treten.
Der Verfassungsrat urteilte nun, es bestehe die Gefahr, dass jegliche Leugnung eines Völkermordes, der vom Gesetzgeber anerkannt würde, unter das Gesetz fallen würde. Der Verfassungsrat hob dabei hervor, dass er sich nicht in die Arbeit von Historikern zur Beurteilung eines Massakers einmische. Daher sei dies keine Beurteilung des französischen Gesetzes von 2001, das den Völkermord an den Armeniern anerkennt. Zugleich verwies der Verfassungsrat mit Blick auf das französische Gesetz von 1990 zum Holocaust darauf, dass dieser Völkermord nicht vom französischen Gesetzgeber, sondern international anerkannt worden sei.
Französischer Verfassungsrat stoppt Genozid-Gesetz | tagesschau.de
Der Verfassungsrat urteilte nun, es bestehe die Gefahr, dass jegliche Leugnung eines Völkermordes, der vom Gesetzgeber anerkannt würde, unter das Gesetz fallen würde. Der Verfassungsrat hob dabei hervor, dass er sich nicht in die Arbeit von Historikern zur Beurteilung eines Massakers einmische. Daher sei dies keine Beurteilung des französischen Gesetzes von 2001, das den Völkermord an den Armeniern anerkennt. Zugleich verwies der Verfassungsrat mit Blick auf das französische Gesetz von 1990 zum Holocaust darauf, dass dieser Völkermord nicht vom französischen Gesetzgeber, sondern international anerkannt worden sei.
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