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Freispruch in Vergewaltigungsprozess: Richterin: Mädchen (15) hat sich
Essen (NRW) – Riesen-Wirbel um einen Freispruch in einem Vergewaltigungsprozess in Essen: Der Angeklagte (31) verließ das Gericht als freier Mann – weil die Richterin befand, das Mädchen (damals 15) habe sich „nicht genügend gewehrt“.
Das melden mehrere Zeitungen, darunter die Hertener Allgemeine und die WAZ in ihren Online-Ausgaben.
Der umstrittene Fall:
Laut Anklage soll der Mann das Mädchen im Juli 2009 zum Sex gezwungen haben. Nach eigenen Angaben nahm er zu der Zeit täglich eineinhalb Flaschen Jägermeister, einen Kasten Bier sowie drei bis vier Gramm Marihuana zu sich, berichtet die WAZ.
Das Mädchen befand sich in der Wohnung des Mannes, zusammen mit dessen zwei Lebensgefährtinnen. Es wurde viel gekifft und getrunken, irgendwann legten sich alle zum Schlafen ins Wohnzimmer: Die Frauen und das Mädchen auf eine Matratze am Boden, der Mann auf die Couch.
Dann plötzlich schickte er die beiden Frauen hinaus, sie sollten in den Keller gehen. Sie gehorchten, weil sie wussten, der Mann reagiert oft aggressiv.
Er legte sich dann zu dem Mädchen, begann es auszuziehen. Die Schülerin soll gesagt haben: „Nein, ich will das nicht“ – doch der Mann habe weitergemacht.
Der Angeklagte hatte ausgesagt, alles sei einvernehmlich passiert: Er habe ihr nicht gedroht und auch keine Gewalt angewendet.
Die heute 18-Jährige sagte in der nichtöffentlichen Verhandlung vor der Jugendschutzkammer des Essener Landgerichts, sie habe alles über sich ergehen lassen.
Warum sie nicht geschrien habe, hatte die junge Frau so begründet: Sie habe nicht gewollt, dass die Nachbarn sie hören...
Der Richterin blieb keine Wahl als den Mann laufen zu lassen. Das Mädchen habe ihm nicht deutlich genug gezeigt, dass es keinen Sex wolle. Auch sei es „nicht in einer schutzlosen Lage“ gewesen. Es hätte weglaufen oder Hilfe rufen können. Aber es hat alles über sich ergehen lassen. Das reicht nicht, um jemanden zu bestrafen.“
Also: „In dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten...
Essen (NRW) – Riesen-Wirbel um einen Freispruch in einem Vergewaltigungsprozess in Essen: Der Angeklagte (31) verließ das Gericht als freier Mann – weil die Richterin befand, das Mädchen (damals 15) habe sich „nicht genügend gewehrt“.
Das melden mehrere Zeitungen, darunter die Hertener Allgemeine und die WAZ in ihren Online-Ausgaben.
Der umstrittene Fall:
Laut Anklage soll der Mann das Mädchen im Juli 2009 zum Sex gezwungen haben. Nach eigenen Angaben nahm er zu der Zeit täglich eineinhalb Flaschen Jägermeister, einen Kasten Bier sowie drei bis vier Gramm Marihuana zu sich, berichtet die WAZ.
Das Mädchen befand sich in der Wohnung des Mannes, zusammen mit dessen zwei Lebensgefährtinnen. Es wurde viel gekifft und getrunken, irgendwann legten sich alle zum Schlafen ins Wohnzimmer: Die Frauen und das Mädchen auf eine Matratze am Boden, der Mann auf die Couch.
Dann plötzlich schickte er die beiden Frauen hinaus, sie sollten in den Keller gehen. Sie gehorchten, weil sie wussten, der Mann reagiert oft aggressiv.
Er legte sich dann zu dem Mädchen, begann es auszuziehen. Die Schülerin soll gesagt haben: „Nein, ich will das nicht“ – doch der Mann habe weitergemacht.
Der Angeklagte hatte ausgesagt, alles sei einvernehmlich passiert: Er habe ihr nicht gedroht und auch keine Gewalt angewendet.
Die heute 18-Jährige sagte in der nichtöffentlichen Verhandlung vor der Jugendschutzkammer des Essener Landgerichts, sie habe alles über sich ergehen lassen.
Warum sie nicht geschrien habe, hatte die junge Frau so begründet: Sie habe nicht gewollt, dass die Nachbarn sie hören...
Der Richterin blieb keine Wahl als den Mann laufen zu lassen. Das Mädchen habe ihm nicht deutlich genug gezeigt, dass es keinen Sex wolle. Auch sei es „nicht in einer schutzlosen Lage“ gewesen. Es hätte weglaufen oder Hilfe rufen können. Aber es hat alles über sich ergehen lassen. Das reicht nicht, um jemanden zu bestrafen.“
Also: „In dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten...