Das Unterzeichnen des Vertrages, um es darauf ankommen zu lassen, einen Rechtsstreit auszufechten, kann für den Arbeitnehmer unter Umständen schwere Folgen mit sich bringen, denn das Gericht beachtet ja auch den Willen des Arbeitnehmers. Ist der Wille darauf gerichtet, einen Vertrag zu unterzeichnen, um eventuell den Anspruchsgegner dann in Anspruch zu nehmen, obwohl er weiß, dass die Unterzeichnung des Vertrages für ihn benachteiligend auswirkt, stellt das einen Rechtsmissbrauch und verstößt gegen den Grundsatz von Treu und Glauben gem. §§ 157, 242 BGB. Unter Umständen riskiert man dann einen Rechtsstreit, dessen Kosten man am Ende zu tragen hat und dazu noch seinen Job verliert.