Aktuelles
  • Herzlich Willkommen im Balkanforum
    Sind Sie neu hier? Dann werden Sie Mitglied in unserer Community.
    Bitte hier registrieren

Freiwilligkeit schließt widerrufbarkeit aus

Es ist leider so, dass viele Arbitgeber die Unwissenheit und Unerfahrenheit der Arbeitnehmer ausnutzen und viele unmögliche Klauseln einbauen. Und selbst wenn der AN weiß, dass die Klausel rechtswidrig ist, erfolgt selten Widerstand dagegen, weil man den Job braucht oder unbedingt behalten möchte und der AG dann nach belieben mit den Arbeitgebern umgeht, streicht, kürzt, suw. Man sollte aber immer den Betriebsrat, die Gewerkschaft oder einen Anwalt einschalten in solchen Fällen und den Vertrag auf rechtswidrige Klauseln hin überprüfen lassen, bevor man etwas unterzeichnet.
 
Es ist leider so, dass viele Arbitgeber die Unwissenheit und Unerfahrenheit der Arbeitnehmer ausnutzen und viele unmögliche Klauseln einbauen. Und selbst wenn der AN weiß, dass die Klausel rechtswidrig ist, erfolgt selten Widerstand dagegen, weil man den Job braucht oder unbedingt behalten möchte und der AG dann nach belieben mit den Arbeitgebern umgeht, streicht, kürzt, suw. Man sollte aber immer den Betriebsrat, die Gewerkschaft oder einen Anwalt einschalten in solchen Fällen und den Vertrag auf rechtswidrige Klauseln hin überprüfen lassen, bevor man etwas unterzeichnet.
Oder man unterzeichnet ihn - wenn der Rest stimmt - und klagt dann, falls die kürzen wollen. Ist aber meiner Meinung nach bei der Summe nicht wert und man muss sich bewusst sein, dass es später nicht mehr so toll im Betrieb sein kann ^^

Als Arbeitgeber muss man manchmal "einfach machen" und es auf den Rechtsstreit ankommen lassen, ist in den meisten Fällen halt günstiger - wie die Kündigung im Krankheitsfall oder eines Alkis :)
 
Oder man unterzeichnet ihn - wenn der Rest stimmt - und klagt dann, falls die kürzen wollen. Ist aber meiner Meinung nach bei der Summe nicht wert und man muss sich bewusst sein, dass es später nicht mehr so toll im Betrieb sein kann ^^

Als Arbeitgeber muss man manchmal "einfach machen" und es auf den Rechtsstreit ankommen lassen, ist in den meisten Fällen halt günstiger - wie die Kündigung im Krankheitsfall oder eines Alkis :)

Das Unterzeichnen des Vertrages, um es darauf ankommen zu lassen, einen Rechtsstreit auszufechten, kann für den Arbeitnehmer unter Umständen schwere Folgen mit sich bringen, denn das Gericht beachtet ja auch den Willen des Arbeitnehmers. Ist der Wille darauf gerichtet, einen Vertrag zu unterzeichnen, um eventuell den Anspruchsgegner dann in Anspruch zu nehmen, obwohl er weiß, dass die Unterzeichnung des Vertrages für ihn benachteiligend auswirkt, stellt das einen Rechtsmissbrauch und verstößt gegen den Grundsatz von Treu und Glauben gem. §§ 157, 242 BGB. Unter Umständen riskiert man dann einen Rechtsstreit, dessen Kosten man am Ende zu tragen hat und dazu noch seinen Job verliert.
 
Das Unterzeichnen des Vertrages, um es darauf ankommen zu lassen, einen Rechtsstreit auszufechten, kann für den Arbeitnehmer unter Umständen schwere Folgen mit sich bringen, denn das Gericht beachtet ja auch den Willen des Arbeitnehmers. Ist der Wille darauf gerichtet, einen Vertrag zu unterzeichnen, um eventuell den Anspruchsgegner dann in Anspruch zu nehmen, obwohl er weiß, dass die Unterzeichnung des Vertrages für ihn benachteiligend auswirkt, stellt das einen Rechtsmissbrauch und verstößt gegen den Grundsatz von Treu und Glauben gem. §§ 157, 242 BGB. Unter Umständen riskiert man dann einen Rechtsstreit, dessen Kosten man am Ende zu tragen hat und dazu noch seinen Job verliert.
In der Praxis nicht nachweisbar, wobei die Kosten erst mal an der Arbeitsgerichten auch nicht zu hoch sind. Von einem normalen Arbeitnehmer kann nicht erwartet werden, dass er die Rechtmässigkeit eines Arbeitsvertrages jedes mal prüft. Bewerbungstourismus wurde ja z.B. auch noch nicht abgestraft.
 
In der Praxis nicht nachweisbar, wobei die Kosten erst mal an der Arbeitsgerichten auch nicht zu hoch sind. Von einem normalen Arbeitnehmer kann nicht erwartet werden, dass er die Rechtmässigkeit eines Arbeitsvertrages jedes mal prüft. Bewerbungstourismus wurde ja z.B. auch noch nicht abgestraft.

Wenn der AN so klug ist und auf die bohrenden Fragen des Richters gekonnt antwortet, dann ist das in der Tat nicht mehr nachweisbar :D Und wenn der AN den AV nicht auf die Rechtmäßigkeit hin überprüft, falls er Bedenken hat, muss er auch mit den Konsequenzen rechnen. Wozu ist ein Betriebsrat oder eine Gewerkschaft auch da? Und der Arbeitgeber muss das ja auch nicht einmal erfahren. Lieber vorher immer alles klären, als ins Fettnäpfchen zu treten und den Gerichten dann hinterher dackeln.
 
Zurück
Oben