S
ShiRaZ
Guest
Nachdem Apple gegen Samsungs Galaxy Tab 10.1 zunächst ohne Anhörung eine Einstweilige Verfügung erwirkte und diese später dann in einer mündlichen Verhandlung bestätigt wurde, gab es für die Koreaner kaum noch Hoffnungen, dass das Düsseldorfer Landgericht seine Entscheidung heute doch noch revidieren würde. Nun wurde die Entscheidung des Gerichts bekanntgegeben und sie fiel erwartungsgemäß aus: Das Tablet darf bis zur Hauptverhandlung in Deutschland weder verkauft noch beworben werden.
Für diese Hauptverhandlung gibt es derzeit noch keinen Termin, es ist aber nicht davon auszugehen, dass sie vor Mitte 2012 stattfinden wird. Das bedeutet natürlich, dass die heutige Entscheidung de facto das Todesurteil für das Galaxy Tab 10.1 in Deutschland ist. Denn selbst wenn das Gericht in der Hauptverhandlung zu Gunsten von Samsung entscheiden sollte, wird zu diesem Zeitpunkt längst das iPad 3 und damit eine neue Tablet-Generation auf dem Markt sein.
Nach Samsung drohen jetzt anderen Herstellern Verbote
Das auf der IFA kurzzeitig präsentierte Galaxy Tab 7.7 ist von der heutigen Entscheidung nicht betroffen. Samsung kann sich also theoretisch für dieses Tablet noch separat um eine Aufhebung der Einstweiligen Verfügung bemühen, die Erfolgschancen für ein solches Vorgehen dürften aber verschwindend gering sein. Wahrscheinlicher ist es, dass Samsung die derzeitige Niederlage akzeptiert und sich für 2012 um eine gemeinsame Verhandlung der Fälle Galaxy Tab 10.1 und 7.7 bemüht, um dann endgültige Rechtssicherheit zu haben.
Bis zu diesem Zeitpunkt (und je nach Urteil auch darüber hinaus) kann Apple nun jedoch ungehindert gegen alle in Deutschland erhältliche Tablets vorgehen, die die folgenden Charakteristika aufweisen:
"(i) ein rechteckiges Produkt mit vier gleichmäßig abgerundeten Ecken
(ii) eine flache, klare Oberfläche, welche die Vorderseite des Produkts bedeckt
(iii) eine sichtbare Metalleinfassung um die flache, klare Oberfläche
(iv) ein Display, das unter der klaren Oberfläche zentriert ist
(v) unter der klaren Oberfläche deutliche, neutral gehaltene Begrenzungen auf allen Seiten des Displays und
(vi) wenn das Produkt eingeschaltet ist, farbige Icons innerhalb des Displays."
Samsung will sich jedoch um eine Löschung dieses sogenannten Geschmacksmusters bemühen und hat dafür bereits das zuständige Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt im Europäischen Wirtschaftsraum im spanischen Alicante beziehungsweise das dortige Gericht angerufen. Aber auch in dieser Sache ist nicht mit einer Entscheidung innerhalb der nächsten Monate zu rechnen, weshalb die Düsseldorfer Entscheidung einer endgültigen Niederlage von Samsung sehr nahe kommt.
Quelle
Für diese Hauptverhandlung gibt es derzeit noch keinen Termin, es ist aber nicht davon auszugehen, dass sie vor Mitte 2012 stattfinden wird. Das bedeutet natürlich, dass die heutige Entscheidung de facto das Todesurteil für das Galaxy Tab 10.1 in Deutschland ist. Denn selbst wenn das Gericht in der Hauptverhandlung zu Gunsten von Samsung entscheiden sollte, wird zu diesem Zeitpunkt längst das iPad 3 und damit eine neue Tablet-Generation auf dem Markt sein.
Nach Samsung drohen jetzt anderen Herstellern Verbote
Das auf der IFA kurzzeitig präsentierte Galaxy Tab 7.7 ist von der heutigen Entscheidung nicht betroffen. Samsung kann sich also theoretisch für dieses Tablet noch separat um eine Aufhebung der Einstweiligen Verfügung bemühen, die Erfolgschancen für ein solches Vorgehen dürften aber verschwindend gering sein. Wahrscheinlicher ist es, dass Samsung die derzeitige Niederlage akzeptiert und sich für 2012 um eine gemeinsame Verhandlung der Fälle Galaxy Tab 10.1 und 7.7 bemüht, um dann endgültige Rechtssicherheit zu haben.
Bis zu diesem Zeitpunkt (und je nach Urteil auch darüber hinaus) kann Apple nun jedoch ungehindert gegen alle in Deutschland erhältliche Tablets vorgehen, die die folgenden Charakteristika aufweisen:
"(i) ein rechteckiges Produkt mit vier gleichmäßig abgerundeten Ecken
(ii) eine flache, klare Oberfläche, welche die Vorderseite des Produkts bedeckt
(iii) eine sichtbare Metalleinfassung um die flache, klare Oberfläche
(iv) ein Display, das unter der klaren Oberfläche zentriert ist
(v) unter der klaren Oberfläche deutliche, neutral gehaltene Begrenzungen auf allen Seiten des Displays und
(vi) wenn das Produkt eingeschaltet ist, farbige Icons innerhalb des Displays."
Samsung will sich jedoch um eine Löschung dieses sogenannten Geschmacksmusters bemühen und hat dafür bereits das zuständige Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt im Europäischen Wirtschaftsraum im spanischen Alicante beziehungsweise das dortige Gericht angerufen. Aber auch in dieser Sache ist nicht mit einer Entscheidung innerhalb der nächsten Monate zu rechnen, weshalb die Düsseldorfer Entscheidung einer endgültigen Niederlage von Samsung sehr nahe kommt.
Quelle